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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1962

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1962

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1962
Veröffentlichungsjahr:
1962
Größe der Vorlage:
XIV, 132 Seiten : Illustrationen

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=vgeb_408032952_1962

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Harzendorf, Fritz
Titel:
Die Überlinger Zunftverfassung im 15. Jahrhundert. 2. Teil
Beteiligte Personen:
Harzendorf, Fritz

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1962
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Albert Blank
  • Albert Blank
  • Jahresbericht des Präsidenten
  • Bericht über die 75. Ordentliche Hauptversammlung in Bregenz am 15. und 16. September 1962
  • Die Überlinger Zunftverfassung im 15. Jahrhundert. 2. Teil
  • Handschriftliche Einträge aus der Schweizer Geschichte der Jahre 1315 - 1513
  • Nachwort für Alban Dold
  • Kulturgeschichtliche Merkwürdigkeiten Vorarlbergs
  • Hexen und Hexenwahn in Vorarlberg
  • 500 Jahre Reichlin-Meldeggsches Patrizierhaus in Überlingen
  • Buchhorn unter bayerischer Verwaltung
  • Verzeichnis der Quellen und des benützten Schrifttums
  • Autorenverzeichnis
  • Buchbesprechungen
  • Tabellen-Beilage zu Fritz Harzendorf „Die Überlinger Zunfverfassung im 15. Jahrhundert”. 2. Teil

Volltext

Fritz Harzendorf 
in der Urform fünf Zünfte (deren mutmaßlichen Quartiere in der Klammer bei- 
gefügt sind): 
& DD Geschlechterzunft (später Löwenzunft genannt, gesamtes Stadt- 
gebiet), 
2. die Zunft der Rebleute (Wolferzunft genannt, im Dorf), 
3. die Zunft der Becken (im Stadtteil Christophstor), 
4. die Zunft der Küfer (im Stadteil Lutzenberg) und 
5. die Fischerzunft (in der Fischerhäuservorstadt). 
In welchem Zeitpunkt die Zahl der Zünfte um drei (Schuhmacher-, Schneider- 
sowie Gerber- bzw. Metzgerzunft) vermehrt wurde, ließ sich nicht feststellen. 
Während für die Gerber-Metzger-Zunft eine topographische Abgrenzung noch als 
möglich erscheint (Geigers Brüggle = Seegasse), kann diese für die beiden anderen 
Zünfte bereits als unwahrscheinlich gelten, so daß hier die Wahlkörperschaft nicht 
mehr topographisch begrenzt, sondern durch individuelle Zuteilung (Zunftverschie- 
bung genannt) (4) gebildet wird und sich ebenso wie die Löwenzunft über das 
ganze Stadtgebiet erstrecken kann. 
In der zunftgeschichtlichen Literatur sind für die Frühzeit ähnliche verfassungs- 
rechtliche Darstellungen für andere Städte des südwestdeutschen Raumes, von 
denen gleichwohl bekannt ist, daß sie schon im 14. oder wenigstens im 15. Jahrhun- 
dert eine mit der Überlinger vergleichbare Zunftverfassung besaßen, kaum zu 
finden (5). Aus diesem Grund hält es der Verfasser für zweckmäßig, die verfas- 
sungsrechtliche Darstellung noch durch einen Einblick in die Realität eines Zunft- 
regiments zu ergänzen, der für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts aus den 
ab 1446 erhaltenen Ratswahlprotokollen (RWP) (6) in Verbindung mit anderen 
gleichzeitigen Quellen erarbeitet werden konnte. 
2, Die Überlinger Amterbesetzung * 
in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts 
Es ist ein ziemlich großer Personenkreis, der alljährlich in den RWP mit Namen 
in Erscheinung tritt, denn mit Ausnahme von einigen wenigen Stellen, die eine 
besondere Qualifikation erfordern (7), werden alle Stelleninhaber Jahr für Jahr 
verzeichnet, auch wenn keine Änderung in der Person erfolgt. 
Man kann zwei große Gruppen von Ämtern unterscheiden: die Zunftämter, die 
der Zunftverfassung eigen sind, und die Berufsämter, die allgemeinstädtische 
Funktionen erfüllen. Obwohl es sich bei der zweiten Gruppe durchweg um be- 
zahlte Angestellte der Stadt handelt, werden auch sie in der alljährlich in der 
* Siehe Anlage am Schluß des Heftes. 
(3) Genauso war es auch bei der Einführung der Brun’schen Reform in Zürich im Jahr 
1336. W. Schnyder, Quellen zur Zürcher Zunftgeschichte, Band I, Zürich 1936. 
(4) Schriften BGV 73, S. 120. 
(5) Vergl. hierzu außer der erwähnten Zürcher Publikation: O. Scheitlin, Das st. galli- 
sche Zunftwesen von den Anfängen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Basler Diss. 
1937. S. 16 werden die „Zunften als sie von Überlingen herbradıt sint“ erstmals für 
das Jahr 1362 erwähnt. 
(6) Schriften BGV 73, S. 105, sowie Einführungsband zum Überlinger Einwohnerbuch 
(ÜEB) des Verf. 
(7) so vor allem der Stattschreiber, Ärzte, Apotheker und Baumeister. 
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Schriften Des Vereins Für Geschichte Des Bodensees U. Seiner Umgebung 1962. 1962.
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