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Alemannia studens 2003

Bibliografische Daten

fullscreen: Alemannia studens 2003

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Alemannia studens
Untertitel:
Mitteilungen des Vereins für Vorarlberger Bildungs- und Studenten-Geschichte
Publikationsort:
Regensburg
Verlag:
Roderer
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz409932833
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Alemannia studens 2003
Veröffentlichungsjahr:
2003-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz409932833_2003

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Forst-Reglement für das Kurländische Gouvernement
  • Titelseite
  • Seiner Kaiserlichen Majestät
  • Forst-Reglementfür das Kurländische Gouvernement
  • I. Von der Ober-Forst-Verwaltung, denen derselben untergeordneten Beamten und Forstbedienten, und von der Pflicht der Forst-Verwaltung im allgemeinen
  • II. Von der Conservation oder Bewahrung der Wälder
  • III. Von dem Gebrauch der Wälder
  • IV. Von den Forst-Revenüen außer dem Verkauf des Holzes
  • V. Von der Wieder-Anpflanzung und Anlage neuer Wälder
  • VI. Von der Gerichtsbarkeit bey Wald-Vergehungen
  • VII. Von der Pflicht des Oberforstmeisters und Forstmeisters
  • VIII. Von der Pflicht der Waldrevisoren
  • IX. Von der Pflicht der Förster, Unterförster und übrigen Waldbebienten
  • X. Von dem dienstwidrigen Verfahren der Forstbeamten und der damit verbundenen Strafe
  • Etat der Forstverwaltung in Kurland
  • Holz-Taxe
  • Wildpret-Taxe für das Kurländische Gouvernement

Volltext

. Transat. 
II/ilDHpret= Taxe 
für das Kürländische Gouvernement. 
vy un In Dex Preis per Str 
Defi Thaler zu ei- 
ME = 
ur hohen I et: " R AG 
Zur hohen Jagdigehbret Thaler, | Sechser, | Rübel; |Kopeken. 
Der Roth-Hirsch . wo 15 24 | 
Das Elendthier . : . . M 10 16 
Der Büffelohs .- . 20 | 2 | 59 
Das wilde Schwein . . 10 16 
Der Auerhahn WE . : | 2 2 4 bo 
Der Bär, nach Beschaffenheit der Grdße und der 
Güte seiner Haut, . „. 8, 20 35 bis 856 9 
Zur mittlern Jagd gehdret: 
Das Reh + . : . 2 3 + 80 
Der Luchs > , . * * 5 z6 
Der Trappe . j 0 ' z 60 
Der Fasan . “ ä 4 bo 
Das Birkhuhn . | 120 30 
Das Haselhuhn : i '" 5» 42 
Der Biber „. | z 20 
Der Schwan 80 80 
Zur kleinen Jagd gehbret: 
Der Hase 64 
Der Dachs . 48 
Der Fischotter . 
Der Kranich . 5 
Das Rebhuhn ; 
Die Wachtel . : 3 
Die Waldschnepfe g 
Die Kronschnepfe » 
Die Pfuhlschnepfe 
Die Bekasse 2 
Die wilde Gans . : 
Die wilde Ente ; 
Der Reiher . . " 
Die wilde Taube | 326 
Das übrige zur kleinen Jagd gehdrende Wild, als ? Lerchen, Krametsvdgel, 
Wasserschnepfen 2c, wird nicht gerechnet. 
In fidem versionis Philipp Werooth , Kollegienassessor.
	        

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Forst-Reglement Für Das Kurländische Gouvernement. Steffenhagen, 1805.
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