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Heimat / Vorarlberger Monatshefte 1924

Bibliografische Daten

fullscreen: Heimat / Vorarlberger Monatshefte 1924

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Heimat
Untertitel:
Vorarlberger Monatshefte
Publikationsort:
Innsbruck
Verlag:
Heimat-Verl.
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408015381
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Heimat / Vorarlberger Monatshefte 1924
Veröffentlichungsjahr:
1924-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408015381_1924

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Heft 5 und 6

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Kleiner, Viktor
Titel:
Die Bäckerordnung der Stadt Bregenz vom Jahre 1665
Beteiligte Personen:
Kleiner, Viktor

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Heimat
  • Heimat / Vorarlberger Monatshefte 1924
  • Heft 1 und 2
  • Heft 3 und 4
  • Heft 5 und 6
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Die Bergkirche in Batschuns
  • Die Bäckerordnung der Stadt Bregenz vom Jahre 1665
  • Meister Konrad von Würzburg - Schwabenstreiche (Schluß)
  • Aus Hug von Montforts Gedichten
  • Bräuche von Sulzberg
  • Dornbirner Volksreime und Sprüche
  • Der Bsibser, der Pfellerpfifer und der Fahrhooper
  • Ortskundliches aus Götzis
  • Das Recht von Montafon (Fortsetzung)
  • Umfrage über den Maulwurf
  • Literatur
  • Heft 7 und 8
  • Heft 9 und 10
  • Heft 11 und 12

Volltext

— 74 — des Stadtmagistrates halten. Für außerordentliche Fälle, wie Kirchroeihen, Jahr- und Wochenmärkte, Festtage usw., an denen viel 
Volk zusammenkommt und der Brotverbrauch ein großer ist, wurden 
besondere Bestimmungen erlassen. Damit jeder Meister sich an diese 
Verfügungen halte, bekam er aus der Stadtkanzlei eine amtliche 
Abschrift 
der Zunftordnung. Dos Gewicht des Brotes wurde von 
der 
Stadt 
entsprechend den jeweiligen Kornpreisen festgesetzt. Lehr­ 
linge 
mutzten 
drei Jahre lernen und vor der Zunft aufgedingt 
werden. 
Wer 
sich als Meister niederlassen wollte, mutzte sich zuerst 
in 
die 
Bruderschaft einkaufen und den Befähigungsnachweis er­ 
bringen. 
Sollte 
ein 
Lehrmeister mit Tod abgehen, ehe sein Lehr­ 
junge 
ausgelernt 
hat, 
wird dieser, wenn nicht die Witwe das (Be­ 
sch 
äst 
mit 
einem 
Meisterknecht weiterführt, einem anderen Meister 
zugeteilt. 
Meisterssöhne 
sollen den anderen gleichgehalten werden. 
Beim 
Llufgeding 
oder 
beim 
Freispruch von Meisterssöhnen ging es 
oft 
hoch 
her, 
die 
Ordnung 
bestimmt, datz hiebet mit Trinken und 
Zehrung 
mätzig 
vorgegangen 
werden soll, damit niemand Ursache 
hat, 
sich 
zu 
beschweren. 
Die 
Zunftlade soll immer beim älteren 
„Christagel" 
in 
Verwahrung 
stehen, 
wenn die Zunftgenossen nicht 
etwas 
anderes 
bestimmen. 
3u 
den 
Guatemberzeiten sollen die 
Zunftgenossen 
bei 
dem, 
der 
die 
Lade 
in 
Verwahrung hat, zusammen- 
kommen, 
um 
über 
die 
gemeinsamen 
Interessen 
Beratung zu pflegen 
(mit 
jeder 
Bäckerei 
war 
in 
Bregenz 
ein 
kleiner Weinschank ver­ 
bunden). 
Das 
Fernbleiben 
von 
den 
Zunftversammlungen, wie auch 
das 
Zuwiderhandeln 
gegen 
einzelne 
Punkte 
dieser 
Ordnung wurde 
mit 
einer 
Strafe, 
gewöhnlich 
ein 
Pfund 
Wachs 
zur 
Herstellung der 
Bruderschaftskerze, 
die 
die 
Bäckerzunft 
gleich 
den 
anderen Hand­ 
werken 
bei 
kirchlichen 
Anlässen 
stiftete, 
belegt. 
Das 
Hint 
des 
„Christagels" 
wechselte 
alle 
zwei 
Iahte; 
bezüg­ 
lich 
der 
Wahl 
des 
Gbmannes 
enthält 
die 
Ordnung 
keine 
Bestimmung. 
Meister 
Konrad 
von 
Würzburg. 
- 
Schwabenstreiche. 
Dort 
Martin 
Bilgeri. 
(Schluß. 
) 
2. 
Derweil 
war 
der 
Kaiser 
eingetreten, 
hatte 
das 
handwasser 
genommen 
und 
sich 
zu 
Tische 
gesetzt. 
Da 
sah 
er 
plötzlich 
das 
frische 
Blut 
auf 
dem 
Boden. 
Er 
sprach: 
„Was 
ist 
allhie 
geschehen? 
Wer 
hat 
den 
Saal 
verunreint 
und 
die 
Tat 
vollbracht, 
daß 
er 
blutig 
worden 
ist?" 
Da 
sagten 
gleich 
die 
werten 
Hofleute, 
daß 
'ein 
Truchseß 
gerade 
vorher 
erschlagen 
wurde. 
Mit 
Zorn 
sprach 
der 
Kaiser 
da: da:
	        

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