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48. Jahrgang (1911)

Bibliografische Daten

fullscreen: 48. Jahrgang (1911)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs
Untertitel:
hrsg. durch die Direktion des K.K. Statthalterei-Archives in Innsbruck
Publikationsort:
Innsbruck
Verleger:
Wagner
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz40801069X

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1907
Veröffentlichungsjahr:
1907-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz40801069X_1907

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Abhandlungen:

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Zöchbaur, Johann
Titel:
Zur Kirchengeschichte Wiltens und Innsbrucks aus der Zeit des Bruches zwischen Eugen IV. und dem Baseler Konzil

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 48. Jahrgang (1911)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

582 HANSA Deutsche nautische Zeitschrift. August 19U In meinem eigenen wie im Interesse aller Bernfs- angeh�rigen und zu ihrer Aufkl�rung bitte ich folgendes Anliegen in Ihrer werten Zeitschrift zu ver�ffentlichen. Den Bestimmungen der Hamburger Steuerbeh�rde gem�� zahle ich in Hamburg schon seit einigen Jahren die Gesetzes vom 21. Juni 1869 eiutritt. regelm��ige Einkommensteuer. Dieses J a h r habe ich aber den Zahlungstermin nicht einhalten k�nnen. Aber ich bin doch nur unfreiwillig verhindert zu zahlen und kann in solchem Falle doch von einer beabsichtigten Ent ziehung der Steuer keine Rede sein. Da wird mir nun nach 15monatiger Abwesenheit von der Reederei eine Abschrift vom Amtsgericht Hamburg unterbreitet wonach nach Urteil des Amtsgerichts durch einen Gerichtsvollzieher vou meinem Guthaben bei der Reederei f�r die Steuerkasse die von mir zu zahlende Steuer nebst Einziehnngsgeb�hren eingetrieben worden ist. Es handelt sich lediglich um die Eintreibnngsgeb�hren die ich zu Unrecht erhoben erachte. In 14 Jahren ist mir ein solcher Fall nicht zu Geh�r gekommen ich bin auch hier an Bord der Einzige dem solches widerfahren ist. Sollte ich aber Leidensgef�hrten haben so ersuche ich sie an dieser Stelle ihre Meinung auszusprechen. Alsdann k�nnte man gemeinschaftlich einem solchen Vorgehen der Beh�rde wenn es nicht zu Recht besteht entgegentreten. K Um in dieser Sache eine der Belehrung unserer Berufskreise dienende authentische Erkl�rung zu er halten haben wir uns mit obiger Zuschrift an die Hambnrfer Steuerdeputation gewandt die nns entgegen kommender- und dankenswerterweise folgende Mitteilung machte In Hamburg steuerpflichtigen Seeleuten welche eine Laudadresse selbst aufgegebeu haben oder f�r eine solche polizeilich gemeldet sind wird wie jedem anderen Steuerpflichtigen ein Steuererkl�rungsformular und Steuerzettel eventuell Mahnzettel unter dieser Adresse zugesandt. Wird die Steuer nicht bezahlt so wird der R�ckstand wie auch sonst �blich dem Gerichtsvollzieheramt zur zwangsweisen Beitreibung �berwiesen. W enn die Annahme der an den Steuer pflichtigen Seemann gerichteten Schriftst�cke von dem betreffenden Logiswirt verweigert wird so werden die Steuerzettel etc. dem Seemanu durch das Seemannsamt bei seiner Abmusterung zugestellt so da� er dann Gelegenheit hat sich selbst um seine Steuerangelegen heiten zu k�mmern. In dem hier in Frage stehenden Falle liegt die Sache folgenderma�en Der Steuerzettel f�r 1910 ist am 1. Juli 1910 unter der augemeldeten Adresse abgesandt worden uud alsunbestellbarnichtzur�ckgekommen. NachAblaufdes auf den 30. Jnlibezw. 30. November 1910 festgesetzten Zahlungstermins ist am 24. Dezember 1910 gemahnt. Dnrch weitere Ermittelungen wurde nun festgestellt da� der Einsender zur See fahre uud das Gerichts- vollzieheramt am 4. Januar 1911 mit der Zwangs beitreibung beauftragt und gem�� Gesetzes vom 21. J u n i 1869 zur Lohnpf�ndung geschritten. Bei Seeleuten die zur See abgemeldet worden sind oder ohne einen Wohnsitz am Lande zu haben auf hamburgi8chen Schiffen fahren erfolgen die Z u stellungen stets durch das Seemaunsamt. Die Steuer ist daun 4 Wochen nach Beh�udignng des Stenerzettels f�llig. Auf dem durch das Seemannsamt zugestellten Schlie�lich sei noch darauf hingewiesen da� nach 18 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Februar 1903 jeder Steuerpflichtige der einen Steuerzettel nicht erhalten hat verpflichtet ist der Steuerdeputation da von Anzeige zu machen. Den seefahrenden Steuer pflichtigen kann daher nur empfohlen werden wenn sie die Heuerpf�ndung vermeiden wollen selbst daf�r Sorge zu tragen da� ihre Steuern eventuell durch Beauftragte regelm��ig bezahlt werden oder erforderlichen Falles um entsprechende Befristung nachzusuchen. w F�rsorgez�glinge. Um demDeutschen Schulschiffs Verein coram publico sein warm emptiudendes Herz aussch�tten zu k�nnen wettert Herr Kapt. Eekhoff aus Emden im Organ des Vereins Deutscher Kapit�ne und Offiziere gegen die Hansa ob unseres Artikels S. 487 �ber die F�rsorge Z�glinge. Oder war der Angriff gegen die Hansa der eigentliche Zweck des freundlichen Ausflugs in die Gefilde der Seefahrt Dann ist er vorbeigelungen. Denn wenn Herr Eekhoff der Hansa �berlegen zu ruft da� ihre ablehnende Haltung gegen die F�rsorge z�glinge nur in ganz einzelnen Kreisen mehr geteilt wird oder wenn er mit Genugtuung feststellt da� der Import von F�rsorgez�glingen auf deutsche Handels schiffe geradezu ein Bed�rfnis f�r die deutsche Reederei war und ist dann wei� man nicht was mehr Erstaunen hervorruft die stupende Unkenntnis des alten Herrn oder sein Mut solche Behauptungen in die W elt zu setzen. Aber dieses Gepl�nkel gegen die Hansa war wohl nur das Pr�ludium f�r die dauu folgeudeu Liebeus W�rdigkeiten au die Adresse des deutschen Schulschiff Vereins. Wir haben nicht die Aufgabe den Deutschen Schulschiff- Verein gegen Angriffe in anderen Bl�ttern zu verteidigen oder entstellte Bilder von ihm zu retou chieren daf�r stehen ihm genug streitbare M�uuer zur Verf�gung also lassen wir auch das unbeachtet was Herr Eekhoff gegen ihn in der Seefahrt vorzubringen hat. Wenig ist es nicht sachlich und einwandfrei ist es auch nicht. Nur zu e i u e r Stelle eine kurze Be merkung. Herr Eekhoff h�lt es n�mlich f�r richtig der Hansa wie er sagt zu verrateu da� ihm Kapi t�ne bekannt siud die lieber F�rsorgez�linge als Z�g linge des Deutscheu Schulschiff-Vereins an Bord nehmen. Entweder haben sich diese Kapit�ne �ber Herrn Eek hoff den nimmerm�den Agitator f�r die F�rsorge Z�glinge lustig gemacht oder er hat sie falsch ver- stauden. Deuu solchen Nonsens trauen wir im Ernst keinem deutschen Kapit�u zu. Der t�chtigste F�rsorge z�gling mag dem untauglichsten Schulschiffsz�gling im einzelnenFallvorgezogenwerdenk�nnen. Gewi�daskann sein. Wer als Kapit�n aber behauptet im allgemeinen lieber F�rsorgez�glinge als Z�glinge des Deutschen Schul schiff-Vereins an Bord zu nehmen wird au�erhalb Emdens an der deutschen Wasserkante nicht verstanden werdeu. Als diese Zeilen geschrieben wurden war uns die auf S. 585 ver�ffentlichte Erwiderung des Deutschen Schulschiff- Vereins noch nicht zugegangen. Stenerzettel ist in fettgedruckter roter Schrift ange droht da� nach Ablauf des Zahlungstermins neben dem gesetzm��igen Zuschlag die Beitreibung durch die ge richtliche Beschlagnahme des Gehalts auf Grund des

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