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70. Jahrgang (1933)

Bibliografische Daten

fullscreen: 70. Jahrgang (1933)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs
Publikationsort:
Innsbruck
Verleger:
Wagner
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz40801069X

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1907
Veröffentlichungsjahr:
1907-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz40801069X_1907

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Abhandlungen:

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Straganz, Max
Titel:
Zur Geschichte des Klarissenklosters Meran in den ersten 200 Jahren seines Bestandes. (1309-1518)

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 70. Jahrgang (1933)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

70. Jahrg. H A N S A Deutsche den Befehl zur Versenkung der Leiche. Diese wird dann von abgeteilten Leuten der Besatzung langsam unter der Flagge �ber Bord gesetzt. Abweichend von dem eben geschilderten Einn�hen in Segeltuch nehmen heute viele Dampfer vor gearbeitete mit L�chern versehene Bretter mit die im Bedarfsfalle vom Zimmermann zu einem Sarg zusammen gesetzt werden wobei das Zeremoniell im �brigen das selbe bleibt. F�r den Reisenden schreibt die Verordnung des Bundes rates �ber Auswandererschiffe in Verbindung mit dem Personenstandsgesetz nur die Beurkundung des Todesfalles und die Sorge f�r den Nachla� als Aufgaben f�r die Schiffsleitung vor. Des weiteren wird der Kapit�n die Leiche sinngem�� behandeln wie die Leiche des Schiffsmannes nach der Seemannsordnung. Auf gr��eren Fahrgastschiffen wird weil ein Arzt an Bord ist ein Zinksarg mitgef�hrt der f�r verstorbene Reisende in Frage kommt deren An geh�rige die Kosten der Konservierung der Leiche und des Leichentransportes tragen k�nnen. Der Zinksarg ist n�tig weil nach den deutschen Vorschriften �ber die Bef�rderung von Leichen auf dem Seewege die Leiche in einem Zink sarg sachgem�� eingel�tet sein mu� um den wiederum eine Holzkiste gebaut werden mu� die nicht die Form eines Sarges haben darf au�erdem darf diese Kiste nicht in R�umen verstaut werden in denen gleichzeitig Nahrungs und Genu�inittel untergebracht sind. Schiffahrtszeitschrift. 969 Leichen unter dem Kessel kein Seegebrauch ist k�nnte aber dazu werden wenn mehrere praktische F�lle ohne Be anstandung stattgefunden haben. Ein der W�rde des Todes gen�gendes Zeremoniell w�rde sich mit Leichtigkeit finden lassen. W ie die steigende Ziffer der Leichenverbrennung an Land beweist gewinnt diese Art der Bestattung an Boden und geh�rt nicht mehr zum Au�ergew�hnlichen k�nnte also auch in der Schiffahrt Eingang finden. Rechtliche Bedenken stehen also der Verbrennung von Leichen an Bord m. E. nicht entgegen es ist lediglich eine Frage des menschlichen und religi�sen Empfindens. A. Than Seefahrt-Oberlehrer Stettin. Aus Entscheidungsgr�nden des Seeamt Bremerhaven. Zur Ausweichpflicht. Die Fischdampfer S. und B. befanden sich am 28. Januar 1933 unter Portland beim Fischen. Beide Dampfer fischten von einer von dem Fisch dampfer B. ausgesetzten Fischboje aus die in der Peilung NzW4 W in einem Abstande von 58 Seemeilen vom Feuer ausgesetzt war sich mithin etwa 075 Seemeilen au�erhalb der Dreimeilengrenze befand. Gegen 11 Uhr nachmittags dampfte der Fischdampfer S. von der Boje aus nach Westen. Der Fischtrack betrug etwa 2 Seemeilen. Die Wache hatte der 1. Steuermann B. Man hatte das Steuer bordnetz ausgesetzt. Um 11.40 Uhr sichtete man an Back W�rde nun ein Schiffsmann vor seinem Tode den Wunsch �u�ern da� sein I eichnam an Land beerdigt werde so bord achteraus einen anderen Fischdampfer der anschei entstehen auf den mit Zinks�rgen versehenen Schiffen keine weiteren Bedenken als die ob der Kapit�n dem Reeder gegen�ber verantworten kann die nicht unerheblichen Kosten der Konservierung auf Schiffskonto zu �bernehmen. Diese Bedenken sind sofort beseitigt wenn der Nachla� nun da� der Dampfer hinter dem Heck nach Steuerbord des Verstobenen zur Deckung der entstehenden Kosten aus ging und darauf etwa 3 Strich an Steuerbord achteraus reicht. Auf allen �brigen ohne Zinksarg ausger�steten stand. Der Abstand beider Schiffe wurde von der Schiffs Schiffen ist praktisch namentlich in den Tropen ein leitung der S. auf etwa Seemeile gesch�tzt. Der l�ngerer Leichentransport ohne den entsprechenden gesetz lichen Vorschriften zu gen�gen eine Unm�glichkeit. Wie es aber nun Seereisende gibt denen es ein unertr�g licher Gedanke ist da� ihre Leiche gegebenenfalls ins Meer versenkt wird so h�rt man das gleiche auch von See leuten. Aus diesem Gedankengang heraus wird verst�ndlich da� in einem praktischen Fall ein Reisender auf einem kleinen Ueberseedampfer ohne Arzt und Zinksarg im Sterben dem Kapit�n gegen�ber den Wunsch �u�erte und den Kapit�n auch verpflichtete seinen Leichnam nicht zu versenken sondern lieber zu verbrennen. Dieser praktische Fall fand eine gl�ckliche L�sung dadurch da� sich das Sterben so lange hinzog da� die Leiche 50 Stunden sp�ter in einem Hafen abgeliefert Werden konnte. Immerhin ist es interessant zu pr�fen ob der Kapit�n widerrechtlich handelt wenn er entweder den letzten Wunsch des Verstorbenen nicht erf�llt oder aber wenn er den Leichnam an Bord tats�chlich verbrennen l��t wobei vorausgeschickt sein soll da� praktisch eine zwar nicht restlose aber immerhin gen�gende Verbrennung der Leiche mit 800 C unter dem Kessel gew�hrleistet ist. Steuermann B. wollte nun drehen und gab zu diesem Zweck Steuerbordruder da an seiner Backbordseite steiniger Grund war. Das Steuerbordruderman�ver wurde durch ein Kurssignal nicht angezeigt. Er beabsichtigte die B. da er nunmehr f�r sich selbst die Ausweichpflicht annahm an seine Backbordseite zu nehmen. Den Abstand zwischen beiden Schiffen im Augenblick der Drehung sch�tzte er auf etwa Seemeile. Der Steuermann B. h�rte nun von der B. einen langen Ton und deutete diesen Ton dahin da� B. mit ihm anzeigen wollte da� sie Kurs und Geschwin digkeit beibehalten wolle. Steuermann B. beorderte hierauf die Maschine auf langsam und etwa 3 Minuten sp�ter auf volle Kraft r�ckw�rts. Die von ihm angegebene Sch�tzung von 3 Minuten deckt sich mit den Anirahen des Maschinen tagebuches in dem es hei�t da� die Maschine um 0.12 Uhr auf langsam und um 0.15 Uhr auf volle Kraft r�ckw�rts beordert worden ist. Nach der Darstellung des Kapit�ns von der .B. hatte diese zun�chst auf westlichem Kurs das Netz ausgesetzt und war dann auf W NW gegangen ln diesem Augenblick lag S. etwa y2 Seemeile entfernt. B. die schneller als die S. lief hatte sich als �ber holendes Schiff erkannt und damit ihre Ausweichpflicht an Der Kapit�n haftet den Hinterbliebenen nur f�r den genommen. Nach der Darstellung des Kapit�ns M. kam Nachla� nicht aber f�r die Erf�llung des letzten Willens nunmehr pl�tzlich und zwar als beide Schiffe vielleicht nach wenn dieser sich in einer Richtung bewegt die der Kapit�n seiner Sch�tzung h�chstens 2 Kabell�ngen auseinander u. U. mit seinem Gewissen nicht vereinbaren zu k�nnen waren die rote Seitenlampe der S. durch. B. nahm glaubt. Ebenso aber wie der Kapit�n frei ist von der Vor schrift da� Leichen nur auf den von den Verwaltungs- und Kirchenbeh�rden bestimmten Begr�bnispl�tzen bestattet werden d�rfen so ist er auch in gleichem Ma�e frei von der Vorschrift da� Verbrennungen von Leichen nur die staatlich genehmigten Krematorien die exakten Bedingungen entsprechen m�ssen vornehmen d�rfen. Eine gewisse Lage der S. unver�ndert blieb wtirde das Ruder nach Bindung f�r den Kapit�n liegt nur in der Seemanns hart Steuerbord gelegt und das Man�ver durch einen ordnung durch die Worte bestatten nach Seegebrauch . kurzen Ton angezeigt auch wurde die Maschine auf volle Es unterliegt keinem Zweirel da� das Verbrennen von Ccflcardid Plessiorff Hamburg 11 Steinh�ft 1 Fernsprecher 36 42 61 Gegr�ndet 1882 Naullidie und Tedintadi Bltdiei Schiffs- und Maschinentageb�cher nend NWzW steuerte es handelte sich um die B. . Der 1. Steuermann B. nahm nach Lage der Sache an da� B. als ausweichpflichtiges Schiff anzusehen sei da es sich mehr als 2 Strich achterlicher als dwars befand. Man beobachtete jetzt scharf Kurs nach Steuerbord um hinter dem Heck der S. herumzugehen. Man nahm an da� S. nach Backbord abdrehen w�rde. Als man von der S. frei war ging man langsam auf WNW-Kurs zur�ck. Pl�tzlich kam die gr�ne Seitenlaterne der S. in Sicht. Man gab nun einen langen Ton als Warnungssignal behielt aber den Kurs hei. Da die Kraft r�ckw�rts beordert und der S. zugerufen sie solle arten S�mtliche zum Verkauf kommenden Deutschen Seekarten sind bis zur letzten Nummer der Nachrichten f�r Seefahrer berichtigt.

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