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Vierteljahresschrift für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs 1918-001

Bibliografische Daten

fullscreen: Vierteljahresschrift für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs 1918-001

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Vierteljahrsschrift für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs
Untertitel:
fhrsg. vom Vorarlberger Landesmuseum
Publikationsort:
Bregenz
Verlag:
Heimatverl.
Größe der Vorlage:
Online-Ressource

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407654178
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Vierteljahresschrift für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs 1918-001
Veröffentlichungsjahr:
1918-001-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407654178_1918_001

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Konzett, Ignaz
Titel:
Sitten und Gebräuche im großen Walsertale
Beteiligte Personen:
Konzett, Ignaz

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Vierteljahrsschrift für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs
  • Vierteljahresschrift für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs 1918-001
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Der Astronom und Mathematiker Georg Joachim Rheticus, ein berühmter Feldkircher des XVI. Jahrhunderts
  • Dr. Hieronymus Münzer und die Feldkircher silberne Monstranz aus dem Jahre 1506, Nachtrag
  • Kleine Mitteilungen
  • Literarische Rundschau
  • Die Bedeutung der Bienen für den Obstbau und die Wechselbeziehung zwischen Insekten und Blumen überhaupt
  • Sitten und Gebräuche im großen Walsertale
  • Kleine Mitteilungen
  • Literarische Rundschau

Volltext

g. Konzett. Sitten und Gebräuche im großen Walsertale. 
71 
Sitten und Gebräuche im großen Walsertale. 
Von lg. Konzett. 
Von den verschiedenen Volkseigentümlichkeiten in Sitten und Gebräuchen 
haben für uns wohl jene am meisten Interesse, welche sich auf die wichtigsten 
Lebensabschnitte des Menschen beziehen: auf die Geburt, Hochzeit und Tod. 
Geburt und Taufe. Beim ersten Kinde bei Neuverheirateten, wenn 
es ein Knäblein war, wurde während der Nacht von jungen Burschen am 
Geburtshause ein schön hergerichteter junger Tannenbaum mit Schild und In 
schrift aufgestellt. Der Vater des Buaben hatte die gebräuchliche Pflicht, die 
Burschen während der Arbeit mit Schnaps und nachher mit einer Jause zu 
bedienen, wobei die Pflegerin sich für ihre Mühe so bezahlt machte, daß sie 
die Kopfbedeckungen der jungen Männer zu erhaschen suchte, in Gewahrsam 
brachte und selbe nur durch Auslösung mit einem Silberstück zurückgab. Und 
so erging es allen Männerleuten, die während der Wochenzeit mit ungenügender 
Vorsicht ins Haus kamen. Dieser Baum blieb drei Wochen stehen und führte 
öfters neu eingestellte Gendarmen irre, wenn sie das am Baume erkenntliche 
Vorsteherhaus auf ihren Amtsgängen absuchten. 
Bei der Taufe hat der Vater die angenehme Pflicht: das Kind zur Kirche 
zu bringen, dasselbe dort den Paten zu übergeben, dem Taufakte beizuwohnen, 
den Taufschmaus in der Wirtschaft zu bezahlen und den Täufling nachher in 
selbsteigener Person heimzubringen; die Taufpaten hingegen kommen bei der 
Kirche zusammen, nehmen das Kind in Empfang, legen das Einstrickgeld mit 
der Wohlmeinung in das Kissen, daß aus dem Kinde nun kein Schelm werde, 
bringen es zur Taufe und gehen, nachdem alles vorbei ist, nach Hause. Weitere 
Verpflichtungen der Paten sind: die Wöchnerin in den nächsten Tagen zu 
besuchen und zu beschenken; bei welchem Besuche die Gota den Gotarock, 
das Gotahemdle und -Käpple zu überbringen hat, an der „Chüachlete“*) teil 
zunehmen und alljährlich auf Neujahr eine Jahresgabe, bestehend in Zopf- oder 
Ringbrot oder in Geld, bis zu der Verheiratung des nun Getauften zu verab 
reichen u. s. w. 
Zirka acht Tage nach der Geburt findet die sogenannte „Chüachlete“ statt. 
Da gibt es ein delikates Festessen ohne Fleischspeisen für die Weiber. Hiezu 
werden geladen: Göte und Gota und die ausersehenen Nachbarinnen. Der Göte 
ist vertreten durch eine ihm nahestehende Weibsperson. Jede Geladene bringt 
Geschenke in guten Eßwaren mit. Die Hauptspeise des Mahles bilden die 
ausgetriebenen „Chüachle“ (Kuchen) mancher Art mit allerlei süßen Zuspeisen, 
als: Suppe aus Mehl, Latwerge und Kirschen gekocht, Kompott, Konfekt, 
Brezeln etc., was überhaupt den Weibern mundet. 
Nunmehr darf die Wöchnerin das Haus verlassen und in Begleitung einer 
Nachbarin behufs Aussegnung zur Kirche gehen, nachdem sie durch die häus 
lichen Weihungen durch Weihwasser etc. vor den Einwirkungen des bösen 
Feindes vorläufig geschützt ist. Nach dem Akte der Segnung durch den Priester 
J so viel wie „Gottloben!“
	        

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