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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Unser Rheintal
Publikationsort:
Au, SG
Verleger:
Unser Rheintal
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407599347

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Unser Rheintal 1984-001
Veröffentlichungsjahr:
1984-001-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407599347_1984_001

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und Seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Vorträge
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • 1. Sitten, Gebräuche und ländliches Leben im Dorfe Schleitheim am Randen, Kanton Schaffhausen
  • 2. Verfassungsgeschichte der Stadt Stein am Rhein
  • 3. Zum Wappen von Allensbach
  • Glasgemälde
  • III. Vereinsnachrichten

Volltext

I. Die Grundlagen der Stadtverfassung. 105 läge der Gemeinschaft. Die einzelnen Sippschaften wurden zu Ortsgemeinden. Ursprünglich 
war 
der Boden nicht im Privateigentum, sondern der Einzelne war nur insoweit nutzungs- 
berechtigt, als ihm dieses Nutzungsrecht von der Markgenossenschaft als solcher zugestanden 
wurde. 
Zuerst wurde die Hofstatt Sondereigen, und als das Bedürfnis intensivern Acker- 
baus 
den 
Zeitraum der Sondernutzung verlängerte, ging die wechselnde Husenordnung 
in 
eine 
feste 
über, und im Anschluß daran erwuchs ein Sondereigentum am Ackerlande 
(536—700). 
Aber 
die Mark ist dadurch nicht aufgelöst worden; das Sondereigen ist 
so 
wenig 
aus 
der 
Mark ausgeschieden, als der Flurzwang dadurch berührt worden wäre, 
oder 
der 
einzelne 
sein 
Sondereigen in der offenen Zeit dem gemeinen Gebrauche hätte 
verschließen 
können. 
Wald 
und Weide blieben auch jetzt noch (als Allmend) nur gemein- 
schaftlicher 
Nutzung 
überlassen. 
Die sämtlichen Rechte, die der einzelne Genosse der Dorf- 
fchaft 
in 
Bezug 
auf 
Grund 
und 
Boden besaß, also die Eigentums- und Nutzungsrechte, 
wie 
sie 
an 
der 
Hofstätte, 
am 
Ackerland und an der Allmende bestanden, faßt später der 
Ausdruck 
Hube 
als 
wirtschaftliche 
Einheit 
zusammen. Wie jede Genossenschaft, so besaß 
auch 
die 
Dorfmarkgenosfenschast 
Autonomie 
in den genossenschaftlichen Angelegenheiten, 
die 
aber 
sehr 
einfach 
und 
nach 
altem 
Herkommen 
geordnet waren. Erst mit dem erweiterten 
Berkehr 
wurden 
auch 
die 
genossenschaftlichen 
Angelegenheiten vermehrt und erweitert. 
Eine 
solche 
Dorfmarkgenoffenschaft 
bildete 
Stein 
im Anfang des 11. Jahrhunderts. 
Die 
Beschäftigung 
der 
Bewohner 
war 
die 
Bewirtschaftung ihrer Mark, wie denn das 
Wirtschaftsleben 
der 
damaligen 
Zeit 
sich 
durchaus 
auf 
dem 
Boden der Naturalwirtschaft 
bewegte. 
Als 
Dorf 
und 
Markgenossenschaft 
hatte 
Stein 
rein 
privatrechtliche Existenz und 
verfolgte 
durchaus 
keine 
öffentlich-rechtlichen 
Ausgaben 
und 
Zwecke; denn der Staats- 
organismus 
schloß 
mit 
der 
Hundertschaft 
ab, 
und 
wenn 
es 
auch 
möglich ist, daß die 
Markgemeinde 
Stein 
mit 
der 
Hundertschaft 
zusammenfiel, 
so 
war 
dies 
nur 
zufällig; nicht 
als 
Markgenossenschaft 
hätte 
Stein 
politische 
Bedeutung 
gehabt, 
sondern 
nur weil sie 
zugleich 
Hundertschaft 
war.1 
Vor 
der 
Gründung 
des 
Dorfes 
befand 
sich 
am 
User 
des 
Rheins 
eine 
Fischer- 
ansiedlnng, 
deren 
Bewohner 
dem 
Fischfang 
oblagen 
und 
den 
Verkehr 
zwischen 
beiden 
Ufern 
vermittelten. 
Auch 
die 
erste 
Kirche 
Steins 
war 
dem 
Patron 
der 
Fischer 
und 
Schiffer, 
dem 
St. 
Niklaus, 
geweiht. 
Wie 
die 
Ufer 
des 
Untersees 
in 
ihrer 
ganzen 
Ausdehnung 
mit 
Pfahlbauten 
befetzt 
waren, 
so 
weisen 
im 
besondern 
ausgedehnte 
Ueberreste 
bei 
Stein 
mit 
Bestimmtheit 
auf 
mindestens 
zwei 
größre 
Niederlassungen 
hin. 
Da 
die 
Bewohner 
der 
Pfahlbauten 
später 
ihre 
Wohnsitze 
aus 
dem 
Wasser 
aufgaben 
und 
auf 
das 
feste 
Land 
übersiedelten, 
so 
ist 
es 
wahrscheinlich, 
daß 
wir 
es 
bei 
der 
Bevölkerung 
dieser 
Fischerkolonie 
mit 
dem 
Rest 
der 
Pfahlbauer, 
mit 
andern 
Elementen 
durchfetzt, 
zu 
tun 
haben. 
Das 
Dorf 
Stein 
teilte 
sich 
wieder 
in 
ein 
Ober-^ 
und 
Unterdorf. 
Das 
erstre 
entspricht 
dem 
heutigen 
Oberdorsts, 
letztres 
dem 
Fronhos 
in 
seiner 
ganzen 
Ausdehnung, 
vom 
Oeninger- 
bis 
zum 
Niedertor. 
Wie 
weit 
die 
bäuerliche 
Bevölkerung 
des 
Dorfes 
Stein 
sich 
vor 
Hörigkeit 
zu 
bewahren 
vermochte, 
entzieht 
sich 
der 
genauen 
Beurteilung; 
ich 
glaube 
aber 
nicht 
sehlzugehen, 
wenn 
ich 
annehme, 
daß 
die 
größte 
Zahl 
der 
Bauern 
auf 
ihrer 
freien 
Hube 
saßen, 
und 
so 
als 
Freie 
teilnahmen 
am 
Ding 
des 
Grafen 
und 
des 
Centenars. 
Auch 
an 
dem 
Kampfe 
der 
bedrängten 
Bauern 
gegen 
den 
gewalttätigen 
Adel 
(zirka 
995) 
scheinen 
die 
Bewohner 
Steins 
sich 
beteiligt 
zu 
haben;, 
begegnet 
uns 
doch, 
nach 
der 
Erzählung 
des 
allerdings 
unzuverlässigen 
Lirer 
von 
Rankwil, 
Heinz 
von 
Stein 
als 
Anführer 
der 
freien 
Bauern, 
die 
in 
der 
Schlacht 
an 
der 
Schwarzach 
geschlagen 
wurden. wurden.
	        

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