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Bludenzer Geschichtsblätter 1995-24/26

Bibliografische Daten

fullscreen: Bludenzer Geschichtsblätter 1995-24/26

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Bludenzer Geschichtsblätter
Untertitel:
hrsg. vom Geschichtsverein Region Bludenz
Publikationsort:
Bludenz
Verleger:
Geschichtsverein Bludenz
Größe der Vorlage:
Online-Ressource
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407528237

Ausgabe

Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Bludenzer Geschichtsblätter 1995-24/26
Veröffentlichungsjahr:
1995-01-01
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz407528237_1995_blgb_20

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Untersulzner, Alexa
Titel:
Montafoner Landsbrauch und die Hundehaltung im 15. und 16. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bludenzer Geschichtsblätter
  • Bludenzer Geschichtsblätter 1995-24/26
  • Einband
  • Impressum
  • Porträt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Ein Leben in der sich wandelnden Welt - Eleonore Schönborn zum 75. Geburtstag
  • Eleonore Schönborn zom 75-er...
  • Eine Notarernennungsurkunde der Innsbrucker Juristenfakultät für Valentin Kraft aus St. Gallenkirch vom 2. Juli 1757
  • Der Haus- und Gutsbedarf als Schranke der Nutzungsansprüche am Standeswald
  • Tschaggunser Sensenhändler
  • Ferdinand Gassner (1842-1926): Ein Vorkämpfer der Montafonerbahn
  • Hommage au Montafon - eine Liebeserklärung
  • Tourismus im Montafon - Traum und Wirklichkeit
  • »Ich heiße Rudigier und kenne keine Menschenfurcht« - Biographische Bemerkungen zu Pfarrer Josef Othmar Rudigier
  • Karst zwischen Sulzfluh und Gargellen
  • Kruzifixe im Montafon
  • Montafoner Schatzgräberei
  • Wer ist Josef Plank?
  • Wirte, Bäcker und Kornführer im Montafon um 1580
  • Sprachliche Wegmarken im Süden Vorarlbergs
  • Zog Drusus auf seinem Weg durch die Alpen im Jahre 15 v. Chr. durch das Montafon? oder: Notizen zu einer »Alten Geschichte« des Tales am Oberlauf der Jll
  • Die Renovierung einer Barockskulptur aus dem Montafoner Heimatmuseum
  • Wasenmeister im Südteil Vorarlbergs
  • Marentes
  • Die Altbestände der Bibliothek des Montafoner Heimatmuseums
  • Geformtes Wachs zur Zierde - Die Wachsstöcke im Montafoner Heimatmuseum Schruns
  • Ein Werk des Barockmalers Jacob Carl Stauder im Vorarlberger Landesmuseum
  • »Ein Freud Ich hab zur Schreibenskunst...« Kalligraphie an Montafoner Schulen im 18. und 19. Jahrhundert
  • Der Montafoner: ein ganz besonderer Vorarlberger?
  • Zur Auswanderung aus dem südlichen Vorarlberg im 16. Jahrhundert
  • Montafoner Landsbrauch und die Hundehaltung im 15. und 16. Jahrhundert
  • Montafoner Familiennamen
  • Über die Einsiedlung der Walser im Montafon...
  • Die wundersame Mär’ des Kirchleins zu Gargella
  • Als unser Silber noch aus dem Montafon kam...
  • Bildnachweis
  • Autorenanschriften

Volltext

Alexa Untersulzner 
Montafoner Landsbrauch und die 
Hundehaltung im 15. und 16. Jahrhundert 
Am 1. November 1545 treffen sich die »eitesten geswornen und nachpau- 
ren von Hofjüngern mit namen Kalixtus Winntergrün, Felix Barbisch von 
Tschigguns, Mannele Peck ab Pathenna und Bernnhart Ganal ab Sannt 
Barthlomess Bergg«, um gemeinsam mit dem Bludenzer Untervogt und 
Richter Michel Gabler, dem Bludenzer Stadtschreiber Lutz Hauser und 
dem Sonnenberger Gerichtsschreiber Hannsen Huser den »Montafoner 
Landsbrauch« niederzuschreiben. Dieser Landsbrauch enthält die »alt 
preuch, recht und herkomen, so sy (= die Hofjünger) und ir eitern bisher im 
prauch gehebt und gehalten und hienfür in ewigkait halten... söllen« 1) . 
Landsbräuche zählen neben den Hofrechten 21 zu den Weistümern 31 , sie 
regeln nicht die Verhältnisse zwischen Herrschenden und Untertanen, 
sondern die Beziehungen zwischen den Untertanen selbst. Man kann die 
Landsbräuche als »fortgebildete Weistümer« bezeichnen, die einen »spür 
baren Einfluß des gesetzten Rechtes erkennen lassen« 4) , wobei sie private 
und öffentliche Rechte regeln (Erbrecht, Eherecht, Gericht, Jagd usw.). 
Alle heute erhaltenen Vorarlberger Landsbräuche werden zwischen dem 
16. und 18. Jahrhundert schriftlich niedergelegt; eine Ausnahme bildet der 
Montafoner Hofbrief, der bereits 1382 die Beziehungen zwischen Hofjün 
gern, allen Freien, Walsern und den im Bergbau tätigen Silberern regelt 51 . 
Der zweite Montafoner Landsbrauch, dieses Mal von der Innsbrucker 
Regierung begutachtet und beglaubigt 61 , stammt vom 5. Januar 1601 71 und 
besteht aus zwei Büchern: Im ersten Teil sind die mit Bludenz gemein 
samen Rechte aufgelistet, im zweiten Teil werden die Rechte, die die 
Hofjünger alleine betreffen, sehr ausführlich und systematisch vermerkt. Im 
XV. Titel des Landsbrauches ist »von der waidnei und freien bürsch« die 
Rede. Darin wird den Montafonern die Niederjagd gestattet, d.h. die Jagd 
auf »gampsen, beren, wölf, lüx, füchs, hasen, haslhüner, ohrspil und 
andere huener, auch vögl und enten«. Rot- und Schwarzwild jedoch, »als 
hirschwild und Wildschwein, gehört der obrigkait frei gen zu lasen zue« 81 . 
Interessant ist die Textstelle, die sich der Auflistung der jagdbaren und der 
der Herrschaft vorbehaltenen Tieren anschließt: Den Montafonern wird 
nämlich die Hundehaltung erlaubt, die an anderen Orten zumeist verboten 
ist bzw. einer Sondererlaubnis bedarf: »Es ist auch also von alter herko 
men, daß auch ain jeder under den undertonen ain hund oder zwen haben 
347
	        

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