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Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 1988-01

Bibliografische Daten

fullscreen: Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 1988-01

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Kultur
Untertitel:
Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft
Publikationsort:
Dornbirn
Verlag:
Verein KULTUR - Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz310869048
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 1988-01
Veröffentlichungsjahr:
1988-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz310869048_1988_01

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Egger, Gernot
Titel:
Furchtbare Juristen, armselige Opfer
Beteiligte Personen:
Egger, Gernot

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kultur
  • Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft 1988-01
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Bombengeschäfte für Vorarlbergs Wirtschaft in der NS-Zeit
  • Der Griff nach der Jugend - einige Dokumente
  • "Heil Hitler, Herr Lehrer!" Schule unter dem Hakenkreuz
  • Wenn das der Führer wüßte ....
  • Ein Gedicht und ein Freitod: Zwei Seiten einer Tradition - Zum Tod des SAMUEL SPINDLER
  • Furchtbare Juristen, armselige Opfer
  • Blintimus Blindsky sucht Anschluß
  • "Kultur" - Gespräch
  • Ein Bazar für die Augen
  • Glossen
  • Filmnotizen
  • Interview mit Ingo Springenschmid "Sich im Schreiben wehren"
  • Plattentips
  • Die vorletzte Seite
  • Verfolgung und Widerstand 1938 - 1945 Todesopfer aus Vorarlberg

Volltext

KULTUR 
17 
\iiW e 
B"' c a rn tS 
Jurist 1 ; 
ovf er 
Der Sachverhalt, der den folgenden 
Artikel zugrundeliegt,ist bekannt: 
Richter und Staatsanwälte haben 
nicht nur wesentlich dazu beige 
tragen, das "Dritte Reich" zu ei 
ner Vemichtungsmaschine ohne hi 
storisches Vorbild zu machen, son 
dern sie haben den Wechsel zur De 
mokratie fast ohne Ausnahme in Amt 
und Würden vollziehen können - zum 
Hohn ihrer Opfer.(Vgl.Ingo Miller, 
Die unbewältigte Vergangenheit un 
serer Justiz. München 1987). 
Das Wirken eines Staatsanwalts 
möchte ich im folgenden darstel 
len: Dr. Herbert Möller, Oberstaats 
anwalt beim Landgericht Feldkirch 
von 1941 bis 1945, zugleich Pres 
sebeauftragter der Ortsgruppe 
Feldkirch der NSDAP. Ich stütze 
mich auf Akten des Sondergerichts 
des Landgerichts Feldkirch. 
Am 3. Mai 1945, als französische 
Truppen Feldkirch befreiten, ent 
ging Möller nur knapp der aufge 
brachten Bevölkerung: ein bekann 
ter Feldkircher Rechtsanwalt ret 
tete ihn vor der wütenden Menge, 
die ihn sonst zweifellos umge 
bracht hätte. Die Aufregung der 
Leute ist mehr als verständlich: 
Möller ist das treibende Element 
gewesen nicht nur in einer Reihe 
von politischen Urteilen. Auch 
"gewöhnliche" Kriminelle hatten 
bei ihm nicht mit der geringsten 
Milde zu rechnen, konnten auf kei 
ne Gnade und nicht einmal auf 
rechtsstaatliche Verhältnisse hof 
fen, deren Wiedereinrichtung Dr. 
Möller 1945 das Leben (und nicht 
nur das) retteten. 
Während nämlich die Todesurteile 
gegen Widerständler meist bei Pro 
zessen der Senate des Volksge 
richtshofes in Berlin, Wien oder 
München zustandekamen, blieben dem 
Sondergericht beim Landgericht 
Feldkirch die ,r kleinen" Delikte: 
klein allerdings nur wegen des 
Ausmaßes der Vergehen. 
Die Verhängung von Todesurteilen 
war aufgrund von Verordnungen und 
Gesetzen (Verordnung zum Schutz 
gegen jugendliche Schwerverbre 
cher, Verordnung gegen Gewaltver 
brecher, Gesetz zur Änderung des 
Reichsstrafgesetzbuches) gegen 
"gefährliche Gewohnheitsverbre 
cher" auch dann möglich geworden, 
wenn das Vergehen geringfügig war. 
So hatten Anna Guttenberger und 
ihre minderjährige Tochter Maria, 
Zigeunerinnen (Sinti) und daher 
als "rassisch minderwertig" einge 
stuft, von einem kleinen Funktio 
när der NSDAP in Hörbranz eine 
Wolldecke, einen Pullover, ein 
Hemd, drei Paar Wollsocken und 
Wollstrümpfe erbettelt, die dieser 
für das Winterhilfswerk vorgesehen 
hatte und irrtümlich ihnen gab. 
Anna Guttenberger und ihre Tochter 
hatten es versäumt, auf den Irrtum 
aufmerksam zu machen; die Folge 
war ein Todesurteil gegen Anna 
Guttenberger - gefällt eben vom 
Sondergericht des Landgerichts 
Feldkirch am 22.1.1942. Das Ge 
richt folgte allerdings dem Antrag 
von Staatsanwalt Möller nicht, in 
dem dieser auch gegen die minder 
jährige Maria Guttenberger ein To 
desurteil herausschinden wollte, 
da sie "in ihrer geistigen und 
sittlichen Entwicklung einer über 
18 Jahre alten Person gleich zu 
achten sei....". Ihre Mutter aber 
wurde am 27.2.1942 in München-Sta 
delheim hingerichtet. Maria Gut 
tenberger blieb der einzige Fall, 
bei dem die Richter des Sonderge 
richts nicht im Sinne und gemäß 
den Anträgen Möllers entschieden. 
Otto Gassner aus Nüziders wurde am 
24.9.1942 zum Tod verurteilt und 
am 13.11.1943 hingerichtet.Er hat 
te sich als Kriminalbeamter ausge 
geben und sich auf Alphütten und 
Maisäßen in Ludesch und Brand Es 
sen erschlichen.Die Anklageschrift 
gestand Gassner zwar "Schwachsinn 
mittleren Grades" zu (er war 1940 
aus dem Wehrdienst entlassen wor 
den), sah aber bei ihm "Einsicht 
in das Unrechtmäßige seines Tuns 
gegeben ... Ein Schuldausschlie 
ßungsgrund ... ist ihm daher nicht 
zuzubilligen..." Ein Wiederaufnah 
meantrag sowie das Gnadengesuch 
seiner Mütter ("An unseren Führer! 
Ich habe fünf Söhne im Felde, wel 
che alle mit Freuden für das Va 
terland kämpfen... Nun bitte ich 
Sie innig mein Führer strafen Sie 
den Sohn so streng als möglich, 
aber bitte nicht diese Schan 
de...") waren vergeblich. 
Eine Summer kleiner Diebstähle in 
Schruns und Umgebung waren der 
Grund für das am 18.12.1942 ausge 
sprochene Todesurteil gegen den 
Jim 27. Jänner 1943 ift der 37 Jafjre affe 
ffmgericlijtet morden, den das Sondergeridjt geldfeircf) 
megen Jkordes an [einem 5cf)roager gum Tod uer= 
urteilt ijat. 
geidkircf), den 29. Jänner 1943. 
T)eu (Dberftaafeanraaft 
a(s £ßte deu Änldagebelpude beim Sondecgeiicf)!. 
I — .—'... ......— .
	        

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