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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 2019 (137)

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 2019 (137)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-95006
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 2019
Band, Heft, Nummer:
137
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
2019
Verlag:
Thorbecke

Physikalischer Standort:
Konstanz, Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM)
Signatur:
7 gsa 2/s23a-137
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_2019

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Moser, Arnulf
Titel:
Das Tägermoos : ein Konfliktstoff von 1945 bis 1955
Beteiligte Personen:
Moser, Arnulf

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 2019 (137)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Tätigkeitsbericht des Präsidenten
  • Bericht über die 131. Hauptversammlung am 16. September in Feldkirch
  • Der Festakt zum Einhundertfünfzigsten Gründungsjubiläum des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Helmut Maurer (1936-2018)
  • Eine Ikone der Fasnacht am Bodensee : zur NS-Vergangenheit des Konstanzer und Stockacher Fasnachters Willi Herrmann
  • Das Tägermoos : ein Konfliktstoff von 1945 bis 1955
  • Konstanz am Bodensee : ein Zentrum jüdischen Lebens in der Französischen Besatzungszone
  • Ein "Landesverräter" aus St. Gallen : Ernst S. (1919-1942)
  • Ein unbekannter Gartenplan : ein Quellenfund im Fürstlich Quadt'schen Archiv in Isny
  • Johann Nepomuk Zürcher (1780-1844) : der frühe Kulturkampf in Kanton und Diözese St. Gallen
  • Aus einem Reisetagebuch : Franciso de Miranda (1750-1816) bereiste 1788 den Bodenseeraum
  • Das Rahlenschlösschen der Abtei Weissenau : ein theosophisch-freimaurerisches Gesamtkunstwerk samt Garten der Aufklärung?
  • Ein authentischer Briefwechsel? : die Korrespondenz der Äbtissin Hildegard von Bingen mit Bischof Herrmann von Konstanz
  • Siggingertal im Linzgau : eine untergegangene Ortschaft des Lorscher Codex?
  • Zwei Theodulf-Bibeln aus der Konstanzer Dombibliothek : frühmittelalterliche Belege für karolingische Herrscherreisen nach Italien
  • Buchbesprechungen
  • Buchanzeigen
  • Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung

Volltext

Arnulf Moser 
DAS TÄGERMOOS 
Ein internationaler Konfliktstoff von 1945 bis 1955 
Das Thema Tägermoos, ein Konstanzer Grundstück auf Schweizer Hoheitsgebiet, 
hat eine lange Vorgeschichte, die man nicht ganz ausblenden kann und zumindest ab 
1831 einbeziehen muss. Der Tägermoos-Vertrag von 1831 zwischen dem Großherzog- 
tum Baden und dem Kanton Thurgau regelt mehrere Dinge. 
DER VERTRAG VON 1831 ALS GRENZVERTRAG 
Er ist zunächst auch ein Grenzvertrag, der bei Konstanz die Grenze zwischen Ba- 
den und dem Thurgau festlegt. Im Prinzip wird die Grenze durch vier Worte definiert, 
dem ehemaligen äußeren Festungsgraben folgend, und so wurde sie auch markiert. Dieser 
Grenzverlauf hatte nur knapp 50 Jahre Bestand, er gilt heute noch so ungefähr vom See- 
rhein bis zum Anfang des Döbeles. Warum diese Grenzziehung später immer wieder 
verändert wurde, soll auch gleich geklärt werden. Mit der Zuführung der Eisenbahnli- 
nien von Romanshorn nach Konstanz und von Winterthur über Etzwilen nach Konstanz 
in den 1870er Jahren benötigte der Konstanzer Kopfbahnhof ein Rangiergelände in Rich- 
tung Schweiz. Geklärt werden musste auch, wie und von wem das Ufer vor Kreuzlingen 
genutzt werden durfte. Im Vertrag von 1878/79 hat die Schweiz das Rangiergelände bis 
zur Freien Straße abgetreten, hinter der Otto-Raggenbass-Staße wurde die Grenze an die 
Gartenzäune angeglichen, und die Schweiz hat das Döbele abgetreten, der Saubach 
wurde begradigt. Der Halbkreis der Häuserzeilen am Döbele folgt also bis heute der Tä- 
germoos-Grenze von 1831. Was hat Schweiz dafür bekommen? Sie gab ca. 10 ha Land her 
und bekam dafür ca. 80 ha Wasser vor Kreuzlingen. Das ist die heute noch gültige Grenz- 
ziehung zwischen Deutschland und der Schweiz in der Konstanzer Bucht, eine Realtei- 
lung. Nach den Verträgen des 17. und 18. Jahrhunderts gehörte dieses Wasser zu Vorder- 
österreich, damit das Kloster Kreuzlingen keinen Hafen bauen konnte, aber nach 
moderner Auffassung gehört das Wasser vor dem Schweizer Ufer sowieso zur Schweiz. 
Noch aus einem anderen Grund ist dieser Vertrag ein Kuriosum. Er war nämlich vom 
vornherein ungültig, weil das Großherzogtum Baden 1878 nach der Reichsgründung ei-
	        

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Schriften Des Vereins Für Geschichte Des Bodensees U. Seiner Umgebung 2019. Thorbecke, 2019.
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