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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911
Veröffentlichungsjahr:
1911-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1911

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
I. Vorträge

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Schöttle, Gustav
Titel:
1. Ravensburg und sein Verkehrsleben in den letzten dreihundert Jahren
Beteiligte Personen:
Schöttle, Gustav

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1911
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Vorträge
  • 1. Ravensburg und sein Verkehrsleben in den letzten dreihundert Jahren
  • 2. Rückzugsstadien der Würmvergletscherung im Argengebiet
  • Zuschüttung der Stangenwässer vor den Endmoränen
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsnachrichten

Volltext

Ravensburg mtb sein Verkehrsleben in bett letzten breihnnbert Jahren. 7 Für den auswärtigen Absatz der Gewerberzeugnisse Ravensburgs waren die Ber- 
Hältnisse überhaupt nicht günstig, da in den meisten Städten und Gebieten ringsumher 
gegenüber dem Handel und den Gewerben Fremder ähnliche selbstsüchtige Bestrebungen 
herrschten 
wie in Ravensburg selber. Im 18. Jahrhundert verschloß Bayern den aus- 
wärtigen 
Industrieprodukten seine Landesgrenzen durch Sperrzölle, und in Österreich mit 
Ausnahme 
seiner schwäbischen Besitzungen geschah dasselbe. 
Demzufolge 
arbeitete der ravensburgische Gewerbsmann fast nur für den Bedarf 
seiner 
Mitbürger 
und 
der Bauern der Umgebung, und dieser Bedarf war der allgemeinen 
Verarmung 
wegen 
nur 
gering. Diese spärliche Absatzmöglichkeit ist eine hinlängliche 
Entschuldigung 
dafür, 
daß 
das Bestreben, allen Wettbewerb zu unterdrücken, sich im 
gewerblichen 
Leben, 
wie 
im 
Kleinhandel mit äußerster Rücksichtslosigkeit durchzusetzen 
suchte, 
weil 
man 
eben 
die 
ohnedies 
allzu schmale Gelegenheit zum Verdienst nicht wollte 
teilen 
müssen 
mit 
Leuten, 
die 
nicht 
der 
Zunft oder gar nicht einmal der Stadt angehörten. 
Der 
Handwerker 
und 
der 
Händler 
waren weit entfernt, den Konkurrenzkampf durch 
das 
Mittel 
billigerer 
Preise 
oder 
besserer 
Ware ausfechten zu wollen; vielmehr suchten 
sie 
zu 
solchem 
Zweck 
obrigkeitliche 
Verbote 
und 
Zwangsmaßregeln auszuwirkend Freilich 
zeigte 
der 
Stadtmagistrat 
solchen 
Wünschen 
gegenüber sich bei weitem nicht immer geneigt. 
Er 
ging 
mit 
Recht 
meistens 
davon 
aus, 
daß 
bei 
der 
Lage der Stadt mit solchem Vor- 
gehen 
überhaupt 
nicht 
viel 
zu 
erreichen 
sei 
und 
die 
möglicherweise dadurch hervorgerufenen 
Wiedervergeltnngsmaßregeln 
vielleicht 
einen 
noch 
größeren 
Schaden mit sich bringen möchten. 
Recht 
lästig 
empfand 
der 
Ravensburger 
Handwerker- 
und 
Handelsstand die Konkurrenz 
des 
nahegelegenen 
österreichischen 
Altdorfs. 
Dem 
Aufkommen 
großindustrieller 
Unternehmungen 
jeder 
Art 
standen fast nnüber- 
steigliche 
Hindernisse 
entgegen. 
Vor 
allem 
waren 
es 
abermals 
die 
zünftlerifchen Interessen 
und 
Anschauungen, 
die 
sich 
solchen 
Versuchen 
widersetzten,^ 
selbst 
wenn 
es 
sich um Artikel 
handelte, 
die 
in 
Ravensburg 
gar 
nicht 
hervorgebracht 
wurden, 
wie 
sich 
z. 
B. in dem 
Fall 
eines 
Tabakfabrikanten 
zeigte, 
der 
sich 
daselbst 
niederlassen 
wollte, 
aber 
das 
städtische 
Bürgerrecht 
nicht 
zu 
erlangen 
vermochte. 
1 
In 
einigen 
Einzelheiten 
herrschte 
im 
Mittelalter 
mehr 
Freiheit; 
so 
burfte 
von 
auswärts 
hergeführtes 
Brot 
in 
ber 
Stabt 
feilgehalten 
werben 
(Satzung 
von 
1387), 
besgleichen 
Fleisch; 
nur 
sollte 
bieses 
nirgenbs 
anbers 
als 
hinter 
ber 
Metzg 
verkauft 
werben. 
Eben, 
Geschichte 
von 
Ravensburg 
I, 
S. 
442, 
448. 
In 
beiben 
Beziehungen 
war 
ber 
Grunb 
ber: 
man 
suchte 
bie 
Zufuhr 
von 
Lebensmitteln 
möglichst 
zu 
förbern, 
um 
einen 
Mangel 
baran 
zu 
verhüten, 
wie 
er 
bei 
ben 
frühern 
schlechten 
Verkehrs- 
wegen 
so 
leicht 
eintreten 
konnte. 
In 
spätern 
Zeiten 
war 
bas 
Einführen 
unb 
bas 
Feilhalten 
von 
auswärtigem 
Brot 
unb 
Fleisch 
verboten; 
aber 
ber 
Magistrat 
benutzte 
bann 
unb 
wann 
bie 
zeitweilige 
Aufhebung 
bieser 
Verbote 
als 
ein 
Mittel, 
um 
bie 
Wiberspenstigkeit 
zu 
brechen, 
welche 
bic 
Bäcker 
unb 
Metzger 
ber 
Stabt 
gegenüber 
ben 
obrigkeitlichen 
Preistaxen 
ober 
sonstigen 
gewerbepolizeilichen 
Anorbmmgcn 
nicht 
selten 
an 
ben 
Tag 
zu 
legen 
sich 
getrauten. 
Ellenwaren 
bürsten 
Frembe 
währenb 
bcs 
Mittelalters 
nicht 
allein 
an 
Markttagen, 
sonbern, 
wenn 
es 
„innerhalb 
bes 
Wirtes 
Tür" 
geschah, 
auch 
zu 
anbern 
Zeiten, 
in 
ber 
Stabt 
verkaufen. 
Eben, 
a. 
a. 
O., 
S. 
443 
f. 
Hiebet 
hanbelte 
es 
sich 
wohl 
um 
Stoffe, 
bie 
in 
bei- 
Stabt 
gar 
nicht 
erzeugt 
würben. 
1709 
bagegen 
wirb 
ben 
meißnischen 
Tuchhänblern 
verboten, 
ellenweise 
zu 
verkaufen; 
nur 
noch 
in 
ganzen 
Stücken, 
im 
großen, 
warb 
ihnen 
ber 
Verkauf 
gestattet. 
2 
Es 
sollte 
kein 
Zuuftgenofse 
sein 
Gewerbe 
über 
bett 
Umfang 
hanbwerksmäßigen 
Kleinbetriebs 
hinaus 
ausbehnen. 
Selbst 
Waren, 
bic 
sich 
ganz 
besonbers 
für 
ben 
Export 
geeignet 
hätten, 
wollte 
man 
nicht 
ausnehmen. 
1760 
wirb 
verorbnet, 
baß 
kein 
Zeugmacher 
mehr 
als 
vier 
Stühle 
betreiben 
bürfc. bürfc.
	        

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