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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908
Veröffentlichungsjahr:
1908-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1908

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
II. Abhandlungen und Mitteilungen

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Sulger Büel, Emil
Titel:
2. Verfassungsgeschichte der Stadt Stein am Rhein
Beteiligte Personen:
Sulger Büel, Emil

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1908
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Vorträge
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • 1. Sitten, Gebräuche und ländliches Leben im Dorfe Schleitheim am Randen, Kanton Schaffhausen
  • 2. Verfassungsgeschichte der Stadt Stein am Rhein
  • 3. Zum Wappen von Allensbach
  • Glasgemälde
  • III. Vereinsnachrichten

Volltext

106 Verfassungsgeschichte der Stadt Stein a. Rh. Dieses Dorf Stein, das später größtenteils in Abhängigkeit vom Kloster kam, finden 
wir 
das 
erste Mal erwähnt in der Lebensbeschreibung des heiligen Gallus, deren Abfassung 
in 
die 
erste Hälfte des 9. Jahrhunderts fällt, und zwar tritt es uns entgegen als „locus, 
qui 
Stein 
dicitur."1 Der Name Stein soll zuerst für die Insel im Rhein gebraucht 
worden 
sein2 
und vom sog. Werdlistein herrühren; von da wird er auf das Dors Stein 
übergegangen 
sein, 
das wieder dem Kloster und der spätern Stadt den Namen gab.3 So 
spricht 
die 
allerdings 
unechte Urkunde vom 1. Oktober 1005 von dem „non ignobile 
monasterium 
in 
istis 
Alemanniae partibus iuxta ripam Rheni loco Steine dicto;" 
aber 
auch 
schon 
von 
dem 
„monasterium Steine nuncupatum" und „Steinensis ecclesia."4 
Daneben 
treffen 
wir 
später 
regelmäßig die Bezeichnungen „abbatia Stein % „Steinense 
monasterium", 
„monasterium 
de 
Stayne", „ecclesia de Stein", „monasterium sancti 
Georgii 
de 
Steine", 
„cenobium 
in 
Stan" u. s. tt>.5 
Die 
Bezeichnung 
„locus" 
ist 
durchaus identisch mit villa und bezeichnet einen 
offenen 
Ort 
im 
Gegensatz 
zu 
civitas, 
oppidum, castellum. Locus und villa werden 
abwechselnd 
gebraucht, 
und 
es 
liegt 
in 
ihrer 
Bedeutung zugleich der Begriff einer zu 
dieser 
Niederlassung 
gehörenden 
Feldmark. ^ 
§ 
2. 
Verlegung 
des 
Klosters 
vom 
Hohentwiel 
nach 
Stein und Erwerbung 
der 
Grundherrschaft. 
Anfangs 
des 
11. 
Jahrhunderts 
verlegte 
Kaiser 
Heinrich 
II. 
das 
von Herzog Burk- 
hart 
IL 
und 
seiner 
Gemahlin 
Hadwig, 
„cum 
non 
haberent 
carnalem", 
um 
das Jahr 970 
auf 
dem 
Hohentwiel 
gegründete 
Benediktinerkloster, 
„in 
ripa 
Rheni 
loco 
Steine dicto", 
an 
das 
Ufer 
des 
Rheins 
bei 
dem 
Dorfe 
Stein.7 
Bei 
dieser 
Gelegenheit 
hat 
Heinrich II. 
die 
Güter, 
die 
Burkhart 
und 
Hadwig 
sufficientissime 
dem 
Kloster 
geschenkt 
hatten, als 
sein 
Erbe 
an 
sich 
gezogen 
und 
ihm 
nur 
soviel 
gelassen, 
als 
für 
wenige 
Mönche 
genügte.8 
Dieses 
Kloster, 
das 
der 
heiligen 
Mutter 
Gottes 
und 
den 
Märtyrern 
Georg 
und 
Cyrill 
geweiht 
wctr,9 
unterstellte 
er 
dem 
von 
ihm 
gegründeten 
Bischofssitze 
Bamberg. 
Die 
Urkunde 
datiert 
vom 
1. 
November 
1007,10 
wie 
denn 
alle 
Schenkungsurkunden 
Heinrichs 
II. 
für 
Bamberg 
dieses 
Datum 
tragen, 
gleichviel, 
wann 
sie 
vollzogen 
wurden. 
So 
formelhaft 
und 
fast 
wörtlich 
übereinstimmend 
diese 
Schenkungsurkunden 
alle 
sind, 
so 
fällt 
bei 
einer 
Begleichung 
des 
D. 
166 
speziell 
mit 
D. 
167 
die 
Aermlichkeit 
des 
Klosters 
Stein 
auf, 
und 
wir 
begreifen, 
wenn 
die 
Mönche 
sich 
an 
Heinrich 
II. 
wenden 
und 
„de 
predicti 
loci 
inopia 
ac 
possessionum 
illuc 
pertinentium 
parvitate 
conquerentes", 
ihn 
um 
„sublementum 
et 
auctionum 
prediorum" 
ersuchen. 
Heinrich 
IL 
willfahrt 
denn 
auch 
ihrer 
Bitte 
und 
schenkt 
ihnen 
„locum 
Chilicheim" 
(Ort 
Kirchen) 
samt 
den 
Rheinzöllen." 
In 
der 
Tatsache, 
daß 
Heinrich 
II. 
bei 
der 
Verlegung 
des 
Klosters 
nach 
Stein 
ihm 
den 
größten 
Teil 
seiner 
Güter 
nahm, 
sehe 
ich 
den 
Grund 
der 
unechten 
Urkunde 
vom 
1. 
Okt. 
1005.12 
Die 
Urkunde 
selbst 
stammt 
aus 
dem 
12. 
Jahrhundert. 
Nach 
ihr 
soll 
Heinrich 
II. 
dem 
Kloster 
Stein 
Besitzungen 
in 
14 
schwäbischen 
Ortschaften 
geschenkt 
haben. 
Es 
liegt 
nahe, 
anzunehmen, 
daß 
dies 
Güter 
sind, 
die 
dem 
Kloster 
von 
Burkhart 
und 
Hadwig 
geschenkt, 
ihm 
aber 
von 
Heinrich 
II. 
wieder 
genommen 
worden 
sind, 
und 
die 
nun 
das 
Kloster 
auf 
diese 
Art 
retten 
will, 
samt 
dem 
Recht, 
den 
Abt 
und 
die 
Vögte 
selbst 
zu 
wählen 
u. 
s. 
w. 
Sicher 
ist, 
daß 
aus 
Grund 
dieser 
Urkunde 
oder 
wohl 
eher 
durch 
nachträgliche 
Schenkungen, Schenkungen,
	        

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