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Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
Veröffentlichungsjahr:
1899-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1899

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
Geschichte der Freiherrn von Bodman

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Bodman, Johann Leopold von und zu
Titel:
1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
Beteiligte Personen:
Bodman, Johann Leopold von und zu

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1899
  • Gustav Reinwald
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Major a. D. Theodor von Tafel, Nekrolog
  • Pfarrer Dr. J. K. Wöhrnitz, Nekrolog
  • Pfarrer G. Reinwald, Nekrolog
  • I. Vorträge, gehalten auf der 29. Jahres-Versamnlung in Ravensburg am 31. Juli und 1. August 1898
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsnachrichten
  • Geschichte der Freiherrn von Bodman
  • Titelseite
  • 1. Urkunden in Abschrift oder im Auszuge, sowie sonstige Nachrichten, Fortsetzung 1694-1899
  • 2. Nachträge 1264-1268
  • Bodensee-Forschungen. X. Abschnitt

Volltext

454 — andern Rechten und Gerechtigkeiten, alten Herkommen, Gewohnheiten und Freiheiten, und dazu den obenangereg'ten Hegäu'schen Verträgen und Declara- 
tionen in alle anderen Wege unabbrüchig, auch sonderlich beiden Theilen gegen 
andere 
Herrschaften und derselben Unterthanen und angehörige unpraejudizirlich 
und 
unnachtheilig seyn." 
Copie des Vertrags befand sich im Archiv der Landgrafschaft Nellenburg in 
Stockach. 
Beigesetzt war die Anmerkung: „die Copie dieses Vertrags wurde auf Verlangen 
sub 
dato 
29. 
Decembr. 1801 und praes. 13. Jenner 1802 No. 9434 a Regierung dem Oberamt 
üsellenburg 
mit 
der 
Bemerkung communizirt, dass wegen ausübung der lehenbahren Criminal- 
gerichtsbarkeit 
nach 
oesterreichischen Gesetzen schon mehrere Schriften gewechselt, unterm 
22. 
Hornung 
1790 
ein 
umständliches Gutachten nach Hof erstattet wurde, das Resultat hierüber 
aber 
dem 
Oberamt 
unterm 
24. 
Junius 1790 No. 7223 communicirt worden sey. Auch wurde 
eine 
Abschrift 
des 
Reichslehenbriefes von Kaiser Franz I. dato "Wien den 27. Juli 1746 
beigeschlossen." 
Collektaneen 
des 
Herrn 
von 
Raiser, k. k. Sekretär beim Oberamt Nellenburg, im 
Archiv 
des 
historischen 
Vereins 
zu 
Augsburg. 
1484. 
1784. 
Johann 
Adam 
Freiherr 
von 
Bodmann 
zu 
Bodmann und Freiherr Johann 
Baptist 
von 
Bodmann 
zu 
Möggingen 
setzen 
unter 
Aufhebung des Vertrages vom 
4. 
Februar 
1773 
die 
früheren 
Verträge 
wieder 
in 
Kraft mit der Modifikation, 
dass 
der 
letzte 
Stammherr 
frei 
über 
die 
Güter 
seiner 
Linie zu verfügen be­ 
rechtigt 
ist, 
und 
dieselben 
nur 
dann 
an 
die 
andere 
Linie 
fallen, wenn er darüber 
nicht 
verfügt 
hat. 
Urlc. 
im 
Archiv 
des 
grossh. 
Ministeriums 
des 
Innern 
in 
Karlsruhe. 
1473. 
1785. 
Februar 
28. 
— 
Wien. 
Kaiser 
Joseph 
II. 
genehmigt, 
dass 
Freiherr 
Johann 
Adam 
von 
und zu 
Bodmann 
seine 
vom 
Reiche 
empfangenen 
Lehen 
aufkünde 
und 
überträgt 
ihm 
solche 
wieder 
als 
Lehen 
des 
Erzhauses 
Oesterreich. 
„Wir 
Joseph 
II. 
von 
Gottes 
Gnaden 
x. 
x. 
thun 
kund, 
dass 
Uns 
der 
Wohlgeborene 
x. 
x. 
Johann 
Adam, 
des 
Heiligen 
Römischen 
Reiches 
Freiherr 
von 
Bodmann, 
in 
Unterthänigkeit 
zu 
vernehmen 
gegeben, 
welcher 
Gestalten 
derselbe 
zur 
gütlichen 
Behebung 
des 
zwischen 
unserer 
Landgrafschaft 
Nellenburg 
und 
seiner 
Familie, 
sowohl 
in 
älteren, 
als 
jüngeren 
Zeiten 
in 
Ansehung 
der 
Criminal- 
jurisdiction 
und 
derselben 
Bezirks 
fürgedauerten 
Streits 
und 
Irrungen, 
für 
das 
ergiebigste 
Mittel 
ansehe, 
seine 
von 
Uns 
und 
dem 
Römischen 
Reiche 
tragenden 
Lehen, 
benanntlich 
das 
freye 
Gericht 
zu 
Bodmann, 
den 
Mooss 
gelegen 
zwischen 
Bodmann 
und 
Wahlwiess, 
Stock 
und 
Galgen, 
und 
den 
Bann 
über 
das 
Blut 
zu 
richten, 
zu 
Bodmann, 
die 
Vischenz 
zu 
Costanz 
in 
dem 
Rhein 
auf 
St. 
Andreas- 
Abend, 
die 
man 
nennt 
die 
Hunno, 
Uns 
und 
Unserm 
durchlauchtigsten 
Erzhauss 
allergehorsamst 
aufzusenden, 
mit 
unterthänigster 
Bitte, 
dass 
Wir 
über 
sothane 
Aufsendung 
Unsern 
kaiserlichen 
obristlehenherrlichen 
Consens 
zu 
ertheilen 
mildest 
geruhen 
möchten. 
Wenn 
Wir 
nun 
gnädiglich 
angesehen, 
solche 
des 
obbemeldten 
Johann 
Adam 
Freiherrn 
von 
Bodmann 
gehorsamste 
Bitte, 
so 
haben 
Wir 
aus 
wolhbedachten 
Unser 
kaiserlich 
Gemüth 
bewegenden 
Ursachen, 
demselben 
Unsern Unsern
	        

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