Bodenseebibliotheken Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1892

Bibliografische Daten

fullscreen: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1892

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
Publikationsort:
Ostfildern
Veröffentlichungsjahr:
1869
Verlag:
Thorbecke

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz408032952
Strukturtyp:
Ausgabe
Sammlung:
Bodensee Bibliotheken
Titel:
Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1892
Veröffentlichungsjahr:
1892-01-01

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=bsz014854767_1892

Abschnitt

Strukturtyp:
Abschnitt
Titel:
I. Vorträge bei der 22. Jahres-Versammlung in Lindau im Bodensee am 16. und 17. August 1891

Artikel

Strukturtyp:
Artikel
Autor:
Vogt, Wilhelm
Titel:
1. Der Bodensee-Rappertsweiler-Haufen im deutschen Bauernkrieg und sein Hauptmann Dietrich Hurlewagen
Beteiligte Personen:
Vogt, Wilhelm

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung
  • Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees u. seiner Umgebung 1892
  • Karl I. König von Württemberg
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorbericht
  • Karl I., König von Württemberg. Ein Gedenkblatt
  • I. Vorträge bei der 22. Jahres-Versammlung in Lindau im Bodensee am 16. und 17. August 1891
  • 1. Der Bodensee-Rappertsweiler-Haufen im deutschen Bauernkrieg und sein Hauptmann Dietrich Hurlewagen
  • 2. Die Flurnamen und ihre Bedeutung für die Geschichtswissenschaft
  • 3. Die Reichsstadt Lindau und ihre Nachbarn
  • 4. Die archäologische Aufnahme des Bodenseegebietes
  • Sonstiges
  • II. Abhandlungen und Mitteilungen
  • III. Vereinsangelegenheiten

Volltext

27 in weit höherem Grade aus der Rechtsnot, als aus der materiellen Not; denn das Recht ist für die Existenz des Menschen so notwendig, als wie das tägliche Brod; sie 
entstand daraus, daß er von Generation zu Generation tiefer sank, daß ihm fremde 
Hinterlist und eigenes Elend einen Rechtstitel nach dem andern entwand, daß ihm schließlich 
gerade 
in 
Schwaben Dank der zahlreichen, fast zahllosen Grundherrschasten nicht nur 
der 
freie 
Besitz seines Bodens, sondern auch der persönlichen Freiheit entzogen, geraubr 
wurde. 
Das 
Freibauerntum war so gut wie verschwunden von der heimischen 
Erde, 
während 
es 
sich drüben in der Schweiz zu kraftvollen Thaten, zu stolzem Selbst- 
bewnßtsein 
emporgeschwungen hatte. Dieser Unterschied wurmte und peinigte die Herzen 
seit 
langem, 
genährt 
durch die täglichen Plackereien und Rechtsverkürzungen, die der 
Einzelne 
murrend 
uud 
seufzend zu ertragen hatte. Es war kein Zufall, daß die 
partiellen 
Bauernaufstände, 
die Vorboten des großen Bauernkrieges, gerade hier 
im 
südwestlichen 
Deutschland 
im 
Gebiete der Abtei Kempten, im Breisgau, im Herzog- 
tum 
Schwaben, 
ungerechnet 
die 
täglichen Reibungen in den kleinen adeligen Herrschaften, 
ausgebrochen 
sind. 
Die 
Mißverhältnisse 
in 
diesen Gegenden ließen eine sich unauslöschlich 
fortpflanzende 
Stimme 
und 
Forderung 
des christlich - germanischen Volks- 
bewußtseins 
nicht 
zur 
Ruhe 
kommen, 
daß 
es 
nämlich wider alle göttliche Ordnung 
sei, 
einen 
Menschen 
seiner 
Freiheit 
zu 
berauben 
und ihn zu einem eigenen Manne, zu 
einem 
Leibeigenen 
zu 
machen. 
In 
dem 
zweiten 
der 
kodifizierten deutschen Volksrechte 
stand 
dies 
ausdrücklich 
ausgesprochen 
und 
zu 
lesen, 
wie 
im ersten: im Schwaben- 
spiegel 
nicht 
minder 
als 
im 
Sachsenspiegel. 
Im 
Schwabenspiegel, der etwas jünger 
ist 
als 
dieser 
— 
sie 
stammen 
beide 
aus 
dem 
13. 
Jahrhundert 
— lautet der 57. Artikel 
im 
Landrecht 
folgendermaßen: 
,,Wir 
haben 
an 
der 
Schrift 
(d. 
h. 
wir lesen es in der 
h. 
Schrift), 
daß 
Niemand 
soll 
eigen 
(leibeigen) 
sein. 
Doch 
ist 
es 
also dahin kommen 
mit 
Gewalt 
und 
Zwangsal, 
daß 
es 
nun 
Recht 
ist, 
daß 
eigene 
Leute 
sind." 
Das bedrückte 
Volk 
betrachtete 
auf 
Grund 
dieser 
Rechtsanschauung 
und 
seines 
christlichen 
Glaubens- 
bewußtseins 
die 
Leibeigenschast 
als 
eine 
Sünde 
wider 
Gottes 
Gebot. 
Er, 
der Herr 
und 
Schöpfer, 
habe 
alle 
ausnahmslos 
frei 
geschaffen 
und 
alle 
„nach 
rechter 
Wahrheit" 
wie 
sich 
der 
Sachsenspiegel 
ausdrückt, 
durch 
seinen 
Tod 
erlöst. 
Die 
christliche 
oder 
evangelische 
Freiheit 
und 
die 
menschlich 
persönliche 
flößen 
im 
Volksbewußtsein 
unbedingt 
in 
Eins 
zusammen, 
sie 
waren 
unzertrennlich 
mit 
einander 
verbunden, 
die 
eine 
nicht 
denkbar 
ohne 
die 
andere. 
In 
der 
sogenannten 
Reformation 
des 
Kaisers 
Sig- 
mund 
*), 
einem 
Volksbuche, 
das 
kurz 
nach 
Erfindung 
der 
Buchdruckerkunst 
vielfach 
gedruckt 
und 
besonders 
in 
Süddeutschlaud 
unter 
dem 
Volke 
weit 
verbreitet 
war, 
ist 
das 
mit 
der 
schärfsten 
Deutlichkeit 
ausgesprochen: 
„Es 
ist 
eine 
unerhörte 
Sache, 
ein 
Unrecht, 
„über 
welches 
man 
der 
Christenheit 
die 
Augen 
öffnen 
muß, 
daß 
es 
Leute 
gibt, 
die 
zu 
„Jemand 
sprechen: 
du 
bist 
mein 
eigen. 
Hat 
Christus 
so 
schwer 
gelitten, 
um 
uns 
frei 
„zu 
machen 
und 
von 
allen 
Banden 
zu 
erlösen, 
so 
ist 
hierin 
Niemand 
vor 
dem 
andern 
„erhoben. 
In 
gleichen 
Stand 
hat 
er 
uns 
gefreit, 
es 
sei 
einer 
edel 
oder 
unedel, 
arm 
„oder 
reich, 
groß 
oder 
klein; 
wer 
getauft 
ist 
und 
glaubt, 
gehört 
zu 
den 
Gliedern 
Jesu 
„Christi." 
Es 
kann 
also 
nicht 
wundernehmen, 
daß 
der 
Bauernschaft 
die 
Leibeigenschaft 
als 
eine 
gottwidrige 
unchristliche 
Vergewaltigung, 
die 
Freiheit 
als 
das 
A 
nnd 
0 
ihrer 
Forderungen, 
als 
die 
Quintessenz 
der 
ganzen 
socialen 
Frage 
erschien. 
1) 
Böhm 
W,, 
Friedrich 
Reisers 
Reformation 
des 
Kaisers 
Sigmund, 
gedruckt 
im 
15. 
Jahr­ 
hundert 
1476, 
1480, 
1484, 
1490, 
1497, 
und 
noch 
vielfach 
im 
ersten 
Viertel 
des 
16. 
Jahrhunderts. Jahrhunderts.
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Ausgabe

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Artikel

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Ausgabe

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Artikel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Schriften Des Vereins Für Geschichte Des Bodensees U. Seiner Umgebung 1892. 1892-01-01.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.