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9. Jahrgang (1872)

Bibliografische Daten

fullscreen: 9. Jahrgang (1872)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-79
Titel:
9. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1872

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383129

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Mai
Band, Heft, Nummer:
5

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 9. Jahrgang (1872)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Zeitschrift f�r Seewesen. Organ des Deutschen Nautischen Vereins u. der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbr�chiger . No. 0. HAMBURG Sonntag den5.Mai1872. LX.Jahrg. Redigirt undverlegt vondenMitgliedern desVorstandes des Deutschen Nautischen Vereins Dispacheur H. Teeklen- borg Vorsitzenden zuBremen undvondemDirector derSeewarte W .v.Freeden zuHamburg als verantwortlichem Redacteur undExpedient. Die Hansa erscheint jeden zweiten Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg Scemannshaus. Abonnementspreis viertelj�hrlich f�r Hamburg 1 1 0 A f�r ausw�rts Mft Sgr. Einzelne Nummern 4 Sgr. Wegen Inserate welche mit 4i Sgr. die Petitzeile berechnet werden beliebe mansich andieRedaction in Hamburg zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit Inhaltsverzeichnis vorr�thig bei der Redaction 1867 1868 1869 elegant geb. zu IThlr. 1870 1871 zu P .Thlr. Sendungen an die Redaction Hamburg Seemannshaus oder Briefkasten Alterwall 28 in der Buchdruckerei der Hansa oder I n h a l t Entwurf einer Scemannsordnung. Deutsche Fluss- und Kanalschifffahrt. Schutz des Privat - Eigenthums zur See im Frieden Schluss. Die Anlage eines Hafens bei Hirtsholmene. Studien �ber englisches und d�nisches Rettungswesen zur See Schluss. Hierau eine Beilage enthaltend Oberseebeh�rde. Schiff- fahrtszeichen und Lootsenwesen. Aus demReichstage. Qernianiicher Lloyd. Entwurf einer Seemannsordnung. Wie solcher jetzt von einer Reichskommission festgestellt ist entspricht derselbe zum Theil den vom Deutschen Nautischen Verein vorgetragenen an H . Tecklenburg atliitrinfnstrasse 1 Bremm der Reichstag als concentrirter Verstand der Nation die n�thigen Verbesserungen des Gesetzes vornehmen. So istesz.B.durch nichts zurechtfertigenden Schiffer mitderAnmusterung derLeute anein be- stimmtes Seemannsamt z u verweisen. Ihm muss die freie Wahl zustehen wie dies auch in anderen L�n- dern die so gl�cklich sind eine einheitliche Handels- marine zu besitzen was uns auch ja in der Reichs- verfassung versprochen worden ist ohne Schaden f�r die Gesammtheit sowohl wie f�r die Interessen des Seewesens geschieht. Will in Newyork ein Kapit�n W�nschen. Mehrere Mitglieder sassen in der be- f�r sein inNeworleans liegendes SchiffdurchAnmustern sagten Kommission undsomit istesnicht zumVer- sich Leute sichern sogeht ermitdenselbenzum wundern dass inmanchenTheilen dieAnsichtender Schipping Master inNewyork erbraucht nichtzu Sachverst�ndigen obgesiegt haben. So ist um nur riskiren dass sie ihm in Neworleans nachdem er das ein paar Beispiele anzuf�hren der vierte Titel des Reisegeld f�r sie bezahlt hat entlaufen. Handelsgesetzbuchs welcher von der Schiffsmann- schaft spricht durchaus beseitigt worden. E s sind nach Annahme desEntwurfs also keine L�cken durch das Handelsgesetzbuch auszuf�llen w as unter allen Nachdem wir so viel erreicht haben dass unsere Schiffe unter dem gemeinsamen Erkennungszeichen fahren m�ssen wirauch in derCentralisation weiter gehen. Den Landesgesetzen muss so wenig wie m�glich Umst�nden eine missliche Prozedur bleibt wie wir �berlassen bleiben nurwenn dies geschieht werden solches in Bremen an unsern alten Versicherungs- bedingungen oft zum grossen Nachtheil der Betreffen- den erlebt haben. Zweierlei Gesetze die neben ein- ander hergehen taugen nun einmal nicht. Mitunter muss aufger�umt werden wenn w ir nicht i n einer apiernen S�ndrluth elendiglich umkommen wollen Sodann ist dem wiederholt und lebhaft ge�usserten wir in Wirklichkeit zu einer einheitlichen Handels- marine gelangen. Nach solchen Opfern solchen Siegen wollen wir deutschen Nautiker nicht l�nger die Heloten unter den Europ�ischen Seefahrern bleiben. Wir wissen und haben es am eigenen Leibe erfahren dass den Kleinstaaten ja nicht einmal der Grossmacht Preussen es m�glich gewesen ist deutschen Schiffen Wunsch derNautiker es m�ge doch endlich mit der im Auslande die ihnen geb�hrende Stellung zu ver- alten Barbarei oder vielmehr mitderunverst�ndigen schaffen dies kann nurdasReich und deshalb Nachbildung alter guter Gesetze in Bezug auf den richten wir unsere Blicke auf dasselbe. Heuerverdienst der Seeleute gebrochen und ihnen ihr sauer verdienter Lohn unter allen Umst�nden zu Theil werden. Andere W�nsche des Vereines sind noch nicht erf�llt worden hoflen wirdass derBundesrathund Indessen betrachten wir im Sinne der obigen allgemeinen Bemerkungen die einzelnen Paragraphen des Entwurfs 4. Abs.2. Die Errichtung der Musterungs-

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