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9. Jahrgang (1872)

Bibliografische Daten

fullscreen: 9. Jahrgang (1872)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-79
Titel:
9. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1872

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383129

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 9. Jahrgang (1872)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Zeitschrift f�r Seewesen. Organ des Deutschen Nautischen Vereins u. der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbr�chiger. No. 1. HAMBURG Sonntag den 8. September 1872. IX. Jahrg. Redigirt und verlegt von den Mitgliedern des Vorstandes des Deutschen Nautischen Vereins Dispacheur H. Tecklen- burg Vorsitzenden zu Bremen und von dem Director der Seewarte W. v. Freeden zu Hamburg als verantwortlichem R e d a c t e u r u n d E x p e d i e n t . D i e H a n s a e r s c h e i n t j e d e n z w e i t e n S o n n t a g . B e s t e l l u n g e n b e i d e r n � c h s t e n P o s t o d e r Buchhandlung oder bei der Redaction Mamburg Seemannshaus. Abonnementspreis viertelj�hrlich f�r Hamburg 11 104 f�r ausw�rts 22iSgr. EinzelneNummern4Sgr. Wegen Inserate welche mit 4j Sgr. die Petitzeile berechnet werden beliebe man sich an die Redaction in Hamburg zu wenden. Fr�hereJahrg�ngemit Inhaltsverzeichnisvorr�thig bei der Redaction 1867 1868 1869 elegant geb. zu IThlr. 1870 1871 zu IV Thlr. Sendungen an die Redaction. Hamburg. Seemannshaus oder Briefkasten Alterwall 28 in der Buchdruckerei der Hansa oder an H. Tecklenburg Catharinenstrasse 1 Bremen. Inhalt Ein internationales Seerecht. V. Nachtsignale. Ansegelungen. Gene und der Nebenhafen Skutsk�r Schweden. Eine englische Stimme �ber deutsche Kapitaine und Schiffsmannschaften. Seemannskassen. Die Anh�nger der Seemannsordnung. Flaschenposten. Verschiedenes. Ein internationales Seerecht. V. Es wird in neuerer Zeit mehrseitig angeregt ein solches zu schaffen. Der Syndikus der L�becker Handelskammer Dr. Franck hat unseres Wissens in Deutschland den ersten Anstoss dazu gegeben jeden- falls k�mpft derselbe in den vordersten Reihen. K�rz- lich noch brachte die Triester Zeitung einen Artikel zur Unterst�tzung des Unternehmens. Aber noch fehlt viel daran um der Agitation Mark und Nach- druck zu verschaffen. Volkswirthschaftliche Vereine Handelskammern Landesvertretungen m�ssten vor- arbeiten um den Reichstag an ein Votum des Nord- deutschen Parlaments zu erinnern. Gewiss viel Zeit und Zeit ist Geld und ausserdem wirkliches Geld k�nnten durch die wesentliche Uebereinstimmung aller Seerechte Europas und Amerikas erspart werden. In einem der fr�heren Aufs�tze wurde der Bod- merei gedacht. Welchen Einfluss die Gleichf�rmig- keit der Bodmereigesetze in den verschiedenen See- handel treibenden L�ndern haben w�rde l�sst sich freilich in Zahlen nicht ausdr�cken. Jedenfalls spielt jetzt aber die Unbekanntschaft mit der Behandlungs- weise der Bodmereiforderung am Bestimmungsplatze von der zuf�lligen Trennung von Schiff und Ladung in einem Nothhafen nicht mal zu reden bei der Sti- pulirung der Pr�mien eine grosse Rolle. Und diese sollte sich doch abgesehen von etwa aus der Pers�n- I lichkeit des Schiffers und den Schicksalen des Schiffs abzuleitenden Bedenken auf ganz einfache Weise aus den zu bezahlenden Commissionen und Wechsel- spesen dem Zinsverlust der Assekuranzpr�mie und dem veranschlagten Nutzen zusammenstellen lassen. Die Verschiedenheit der Gesetze sowohl als auch die Beschaffenheit dieser selbst ist aber die Ursache der �ber die Summe der genannten Faktoren meistens weit hinausgehenden H� he der Bo dmereipr�mie. Ist ein im Nothhafen eingelaufenes Schiff nach einem Ordrehafen bestimmt so muss unter jetzigen Um- st�nden der Bodmereigeber die f�r ihn ung�nstigste Chance in Berechnung ziehen er kann nicht wissen ob er englisches oder continentales Recht zur Unter- st�tzung seiner Schuldforderung anzurufen haben wird. Hier kommt wieder der Umfang der Haftbarkeit des Rheders zur Tracht. In England hat der Bodmerei- geber bei Ankunft des verbodmeten Schiffs Anspruch auf volle Bezahlung auch wenn das Unterpfand durch Seeschaden eine so erhebliche Verminderung erlitten hat dass der Erl�s zur Deckung der Schuld nicht hinreicht das Fehlende wird zu einer pers�n- lichen Schuld desBodmereinehmers. Auf dem kontinent haftet der Bodmereinehmer also der Schiffer und f�r ihn der Rheder nur soweit Schiff und Fracht reicht f�r das Fehlende tritt die Ladung ein reicht auch diese nicht hin zur Bezahlung der Bodmerei- schuld so tr�gt der Gl�ubiger dep Schaden event. f�r ihn sein Versicherer. Nur in F�llen des inneren Verderbs oder eines vom Nehmer verschuldeten Schadens tritt die pers�nliche Haftbarkeit ein. Aber als Beweis daf�r dass die Gesetze der verschiedenen Staaten des Continents doch nicht auf allgemein ver- st�ndliche Weise codifi cirt worden sind k�nnen die vielen aus der Bodmerei entspringenden Prozesse 1

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