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76. Jahrgang (1939)

Bibliografische Daten

fullscreen: 76. Jahrgang (1939)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
76. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1939

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831276

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 76. Jahrgang (1939)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

1310 H A N S A Deutsche Schiffahrtszeitschrift. Juni 1939 amt hat diese erweiterte Anwendung f�r den Hamburger Sammlung aufgenommen sind. F�r die Studierenden der j Hafen nicht beanstandet. Nach Ansicht der beteiligten Seefahrtsschulen d�rfte die Aufnahme der f�r den Unter- Scliiffalirtskiei.se sind Mi�helligkeiten aus der Anwendung ler obigen Kannvorschrift bisher nicht entstanden. F�r die �brigen deutschen Hilfen und f�r alle deutschen Seewasser- stralSen bestehen aber solche �iisnahmevorschriften nicht nur die Kurssignale im Sinne der SStrO. finden dort An wendung und die betr. See�mter halten gegebenenfalls streng darauf da� der Art. 28 der SStrO. beachtet wird. Die Versammlung war der Auffassung da� in dem ver kehrsreichen Hamburger Hafengebiet besonders mit R�ck sicht auf den Verkehr aus den Seitenh�fen die Kurssignale im Sinne der SStrO. allein nicht gen�gten daher ihre An wendung als Passiersignale zu billigen sei. Im Interesse der Einheitlichkeit sollte aber auch f�r die �brigen ver kehrsreichen deutschen H�fen eine �hnliche Regelung ge schaffen werden. F�r das Gebiet der SeeWasserstra�en ber 1935 mit vielen Anmerkungen gebracht worden. Neu aber lehnte die Versammlung die Anwendung der Kurs signale als Passiersignale entschieden ab mit der Begr�n dung da� die Kurssignale der SStrO. auch auf den See wasserstra�en als Ausweichsignale ihren Zweck voll besondere Erleichterung f�r das Zurechtfinden im Gesetz kommen erf�llten. Es liege auch keineswegs im Interesse der Schiffsf�hrer die schlie�lich f�r die Richtigkeit der ab gegebenen Signale gradestehen m�ssen den international anerkannten Kurssignalen des Art. 28 der SStrO. eine Nebenbedeutung zu geben wenn nicht zwingende Gr�nde vorhanden seien wie z. B. in verkehrsreichen Hafen Seefahrtschulen. gebieten. In den Monaten Juli und August fallen die regelm��igen Mitgliederversammlungen aus. B�cherschau. Seerechtliche Gesetze und Verordnungen. gestellt und bearbeitet von Dr. jur. K�hl. Verlag Emil Rotli Gie�en. Preis kartoniert RM. 9.50. die tats�chliche Beschaffenheit des Gutes gestellt und sich so den B�rgschaftsbrief f�r den Kapi t�n verschafft. Der Gerichtshof pr�zisierte seine Auf fassung wie folgt Der Ausdruck reine Konnossement sei so aufzufassen da� sie nicht die Worte enthalten d�rften Verschiedene B�ndel verschmutzt vor Ver schiffung da� die Besch�digung dieser B�ndel ein nominell bezeichnete war und da� die Ablader aui Grund der von ihnen geleisteten B�rgschaft nicht zur Verantwortung gezogen werden k�nnten f�r B�ndel welche feuchte Flecken aufwiesen. Der Anspruch der Schiffahrtsgesellschaft wurde abgewiesen. Jedermann vom Schiffahrtsfach kennt die Seerecht lichen Gesetze und Verordnungen von Dr. H. K u h l . Der Verfasser hat jetzt in einer zweiten vollst�ndig neu be arbeiteten und erweiterten Auflage sein laufendes Werk aufgearbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Wie Dr. Kuhl selbst im V orw ort schreibt ist diese Neuauflage zu einer Zeit notwendig geworden da viele neue Vor schriften geplant und manche auch schon vorbereitet aber erst wenige bereits ver�ffentlicht und in Kraft gesetzt worden sind. Um das Buch schnell den bevorstehenden Gesetzes�nderungen anpassen zu k�nnen ist eine Um stellung in der bisherigen Reihenfolge der Gesetze und Verordnungen erforderlich gewesen. Die verst�rkte Kom mentierung und Versehung mit neuen Anmerkungen sowie die Hereinnahme aller dem fr�heren bew�hrten Leit gedanken der 1. Auflage entsprechenden neuen V orscnrif- ten hat den Umfang des Buches nicht unwesentlich er weitert. So ist bereits die Eingliederung der Haager Regeln in das HGB. durch die bevorstehende In k ra ft setzung des Gesetzes vom 10. August 1937 in diesem Buch ber�cksichtigt worden. F�r den praktischen Bordgebrauch von gro�em W ert ist da� neben dem in der 1. Auflage schon gebrachten alten Flaggengesetz das neue Reichs I flaggengesetz vom 15. September 1935 nebst den �brigen f�r die Schiffahrt wichtigen Verordnungen �ber die Flaggenf�hrung sowie die Verordnungen �ber Meldepflicht Pa�verkehr und Abstimmung auf Seefahrzeugen in die Z u s a m m e n H e i n r i c h HauprechrlfrieIreru.verantwortlich f�rdenTextDr.PaulSchroedter.Mamburg.Gesch�ftlicher LeiterGustavA.Schroedter.Mamburg.Verantwortlich f�rdenAnzeigenteilGustavA.Schroedter Mamburg. V erlag Schiffahrts-Verlag .Hansa C. Schroedter Co.. Mamburg 11.Steinh�ft 3. Ruf 36421 und 36 42 21. Die .Mansa erscheint w�chentlich Sonnabends. Redaktionsschlu� Mittwoch IO Uhr vor mittags. Unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden nur zur�ckgesandt wenn dies besonders gew�nschtwirdunddasentsprechendeR�ckportobeigef�gtist.Bezugspreis ImInlandRM vlertelj�hr-1 lieh. Mlerln ist bei den durch den Post-Zeitungsdienst belieferten Beziehern RM 0.50 Zustellgeb�hr enthalten. j Abonnementsk�ndigung kann nur viertelj�hrlich erfolgen und mu� 14Tage vor Quartalsschlu� vorliegen. DAI.VJ.s�ber3000 Anzeigenpreiselr.Tarifz.Zt.istPreislisteNr.3g�ltig.BankkontoVereinsbank In Mamburg. Mafenabteilung. Postscheckkonto Mamburg 14167. Erf�llungsort f�r Lieferung und ZahlungMamburg. Gerichtsstand Amtsgericht Mamburg. Nichterscheinen einzelner Nummern Infolge h�herer Gewalt oder Betriebsst�rungen berechtigen den Bezieher nicht zur K�rzung des Bezugs preises. R�ckzahlung zu fordern oder zum Anspruch auf Lieferung der Zeitschrift und es erlischt Jede Ver- pfllchtungaufErf�llung von Anzeigenauftr�gen und Leistung von Schadenersatz. Druck Schiffahrrsdruckerei S c h r o e d t e r Cr M a u e r M a m b u r g 11 S t e l n h � f t 3 . rieht wichtigen Sicherheitsvorschriften f�r Fracht- und I Fahrgastschiffe eine gro�e Erleichterung darstellen. Weiter ist ein Auszug aus dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gebracht worden sowie ein Auszug au- den Rahmenbestimmungen der Tarifordnung f�r die Deutsche Seeschiffahrt vom 1. Dezember 1934. Ebenfall. gibt das Buch die erste Verordnung auf Grund des Gesetzes �ber die Erm�chtigung des Reichsarbeitsministers zum Erla� sozialer Schutzvorschriften f�r die Besatzung von Seeschiffen und Hochseefischereifahrzeugen vom 13. Dezem ber 1934 wieder. Die Verordnung vom 14. Februar 193ri brachte zeitgem��e Bestimmungen �ber Verpflegung und Unterkunft an Bord. Das Gesetz �ber die Untersuchung von Seeunf�llen ist in der neuen Fassung vom 28. Septem ist eine Verordnung des Leiters der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt �ber Beladen Entl�schen und Bebunkern von Seefahrzeugen. Von unseren Nautikern wird es als eine empfunden da� auch diese Ausgabe . nach bew�hrter Methode mit Paragraphen- und Abschnitts�berschrifteil sowie mit einem ausf�hrlichen Sachverzeichnis versehen ist. Alles in allein ist auch der neue Kuhl eine Gesetzessamm lung von gr��tem Wert f�r Praxis und Studierende der Schlu� von Seite 1279. Pr. falsch dar- i Schlu� des redaktionellen Teils. Unserer diesw�chigen Ausgabe liegt ein Prospekt der Firma Eckardt Messtorff Hanjburg Nautische Verlags buchhandlung �ber S c h i f f a h r t s - L i t e r a t u r 1939 bei den wir der besonderen Beachtung unserer I.esei empfehlen. Stellengesuch. Be f r a c h t e r 31 J eingef�hrt sucht verantwortungsvolleren Posten m�glichst in Trampreederei. Angeb. unt. H.H 508 an die Deutsche Schiffahrts-Zeitschrift Hansa Hbg. 11 Steinh�ft 3

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