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7. Jahrgang (1870)

Bibliografische Daten

fullscreen: 7. Jahrgang (1870)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-179
Titel:
7. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1870

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383127

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
März
Band, Heft, Nummer:
3

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 7. Jahrgang (1870)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Zeitschrift f�r Seewesen. Organ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbr�chiger u. des Deutschen Nautischen Vereins No. 6. HAMBURG Sonntag den 13. M�rz 1870. MI. Jahrg. Redigirt undverlegt von Alfred Totens. Die Hansa erscheint jeden zweiten Sonntag. Bestellungen bei der n�ch- sten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction ABC-Strasse47. Commissionsdehit der B e r n h a r d t s c h e n B u c h - h a n d l u n g . Abonnementspreis viertelj�hrlich f�r Hamburg 1 104 f�r ausw�rts 22Sgr. Einzelne Nummern GSgr. Fr�here Jahrg�nge mit Inhaltsverzeichniss vorr�thig bei der Redaction. Insertionspreis 4- Sgr.die Petitzeile. I -AJboiiiiemont auf unsere Zeitschrift bitten wir baldigst zu bestellen. Die Post verlangt vor A n f a n g jeden Quartals neue Bestellung und Vorausbezahlung. I n h a l t Seemannsordnung des Nordd. Bundes. Deutscher Nautischer Verein. Z um Lootsenwesen. Untergang eines Dampfers. Sachalien. Die Kettenschiifahrt. Berichte �bcrFrachten u. Schilfe aus �berseeischen H�fen. Die Steuermannspr�fung. Die wichtigsten Seeh�fen der Erde. Germanischer Lloyd. Seebilder. Briefkasten. Hierbei eine Zugabe enthaltend Nachrichten f�r Seefahrer. Seemannsordnung des Norddeutschen Bundes. d u r c h a u s u n p r a k t i s c h e o d e r u n z e i t g e m� s s i I n h a l t d e r s e l b e n auf. W�rde die Frage gestellt ob man das Gewohnte behalten oder das Vorgeschlageue in Bausch und Bogen annehmen wolle so d�rfte die Antwort leicht sein. Aber diese Frage wi r d n i c h t g e s t e l l t . V i e l m e h r d � r f t e e i n e P r � f u n g d e s E n t - wurfs durch die Nautischen Vereine durchaus im Sinne der Regierungen sein denn so sehr grosse Eile hat es eben nicht mit dem Erlass einer allgemeinen Seemannsordnung. Dies vorausgeschickt ist es gewiss erlaubt jetzt schon einige Bemerkungen zu machen die freilich ihrer aphonistischen Beschaffenheit wegen sehr um Entschuldigung bitten m�ssen. Der Bequemlichkeit halber betrachten wir die Paragraphender Re i h e n f o l g e n a c h . 7. Das Abmustern ist zwar manchmal sehr unbequem scheint jedoch im Interesse der Ordnung geboten nur muss f�r die Errichtung von ..Seemanns�mtern an jedem Hafenplatz g e s o r g t we r d e n . Der von den Commissareu der Regierung von Oldenburg Hamburg und Bremen ausgearbeitete Entw-rf ist dem Bundes- rath eingesendet worden. Nun war es m�glich auch den Be- sich zu verheuern gedenkt. Die Motive erw�hnen in Hamburg zirksvereinen des Deutschen Nautischen Vereins je ein Exem- plar zur Begutachtung vorzulegen. Das Resultat der Be- rathungen in den Bezirksvereinen wird demn�chst dem Bureau �bermittelt werden und dieses wird die ausgesprochenen W�nsche empfehlen. Auf diese Weise wird hoffentlich ein Werk zu Stande gebracht das seinen Zweck erf�llt. Es scheint dieser Weg reichlich so gut zu sein alsdasinandern Staaten z.B. in England �bliche Verfahren vor eine Commission des Parlaments Zeugen zu laden. K�nnen diese auf die ihnen vorliegenden Fragen sich vorbereiten dann geht es noch. Aber wann sind die hundert Dinge die bei einer Arbeit wiedie vorliegende in Betracht kommen so gegenw�rtig um stehenden Fusses ein Urtheil dar�ber abgeben zu k�nnen. Dies l�sst sich am Besten erkennen wenu man dasWerk der Commissare mit den Motiven dazu vor sjch liegen und das Ganze bereits ein paar Mal durchstudirt hat. Denn es gen�gt nicht die einzelnen Paragraphen zu pr�fen es soll auch die Tragweite eines jeden und der Zusammenhang vor das geistige Auge ge- bracht werden. Es darf an dieser Stelle deshalb eine ein- g e h e n d e Be s p r e c h u n g n o c h n i c h t e r wa r t e t we r d e n a b e r s o viel scheint bereits gewiss zu sein dass hier eine der t�ch- tigsten k�rzlich auf diesem Gebiete erschienenen Arbeiten vor- liegt eine Arbeit die gewiss werth ist vom Bundesrathe der Vorlage an dem Reichstage zu Grunde gelegt zu werden. Im Allgemeinen ist ein wesentlicher Fortschritt bemerkbar. Jetzt erst tritt die Buntscheckigkeit der bisher geltenden Einzel- gesetze hervor f�llt der manchmal unlogische manchmal habe ein �hnliches Gesetz gut gewirkt indessen erscheint doch eine Vorschrift wie die erw�hnte zu sehr ins Detail zu gehen oder wenigstens zu sehr von lokalem Nutzen zu sein um f�r ein Bundesgesetz zu passen. 27. F�nfzig Thaler Ordnungsstrafe f�r denSchiffer f�r die vers�umte Musterung resp. Ablieferung der abgelaufenen Musterrolle erscheint reichlich hoch bemessen. Die H�lfte w�rde auch schon gen�gen. Es ist zu bedenken dass sie grosse und kleine Schiffe mit demselbein Mass trifft. Mit einem ungleichen Masse werden dagegen die Schiffs- leute gemessen denn dieselbe Uebertretung wird mit dem Ver- lust einer Monatsheuer also jenachdem mit 510 15 30 be- droht und zwar handelt es sich in den angezogenen 11 18 und 23 um eine blosse Nachl�ssigkeit nur Leichtsinn wie er beim Matrosen wohl vorzukommen pflegt. 28 dagegen bedroht eine T�uschung der Beh�rde mit nur 5 J8 im Wiederholungsfalle mit 10 sofern sie nioht nach dem Strafgesetzbuch zu bestrafen ist. Die hier fett gedruckten Worte blieben als selbstverst�ndlich f�r den ge- w�hnlichen Seemann aber keinen Sinn habend besser weg. 29. Abs. 1. Der Deutsche Nautische Verein hat die Gr�ndung von Seegerichten dringend empfohlen aber dabei von der Competenz derselben die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Schiffer und Mannschaft ausgeschlossen. Es geht viel- mehr die Ansicht in seem�nnischen Kreisen dahin es sei gut die Musterungsbeh�rde mit richterlicher Gewalt in Bagatell- sachen auszustatten. In Seesachen muss es eine rasche Justiz geben. 10. Abs.2. Wer vor der Abmusterung gleichsam auf Probe arbeitet soll sich melden wenn er nicht f�r die Reise

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