Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901 (05)

Bibliografische Daten

fullscreen: Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901 (05)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
66. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1929
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831266

Gesamtindex

Strukturtyp:
Gesamtindex

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder
  • Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder gedruckt und ausgegeben August 1901 (05)
  • 51.
  • 52.
  • 53.
  • 54.
  • 55.
  • 56.
  • 57.
  • 58.

Volltext

— 6 — 
richtig dem Namenszug weder an dem Merkmal der Beweisfähigkeit , noch an dem Merkmal einer allgemein fasslichen Gedankenerklärung , und hieran ändert der Umstand nichts , dass vereinzelte , zumal der Vorzeit angehörende Künstler sowohl die eigenen als die blos unter ihrer Aufsicht oder von ihren Schülern hergestellten Gemälde mit ihrem Namenszug versehen haben . Denn abgesehen davon , dass die Beifügung des Namenszugs auch hier die Bedeutung der Uebernahme einer Gewähr wenigstens für Miturheberschaft und Reife besitzt , ist eine solche Behandlungsweise seit jeher von der Mehrzahl der Künstler wie von den sonst betheiligten Kreisen als ein unstatthafter zur Täuschung des Publikums führender Missbrauch gebrandmarkt worden . Auch erfordert der Begriff der fähigkeit nicht , dass ein zwingender und ein für jedermann zeugender Beweis erbracht werde , es genügt die Eigenschaft , auf Bildung einer üeberzeugung überhaupt , namentlich beim Eichter , bestimmend oder mitbestimmend einzuwirken . Demgemäss ist es gleichgültig , ob dem Namenszug auf Gemälden mitunter mehr oder weniger Misstrauen entgegengebracht wird . Sodann lässt sich nicht einwenden , der Namenszug werde durch seine Beifügung zu einem Bestandtheil des Gemäldes und müsse deshalb der nämlichen rechtlichen Beurtheilung unterliegen , wie dieses selbst . Der zug ist offenbar weder bestimmt noch geeignet , ein geistiges Wohlgefallen zu erregen und auch das Gesetz erkennt seine Selbstständigkeit an . In § 6 No . 1 des Eeichsgesetzes vom 9 . Januar 1876 betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst ist die ohne Absicht der Verwerthung erfolgende Abnahme einer Einzelkopie von Werken der bildenden Kunst gestattet , aber daneben das Anbringen von Namenszug oder Monogramm des Urhebers auf der Einzelkopie unter Strafe gesteint . Da die Strafandrohung ausdrücklich nur den Fall der Einzelkopie und ausweislich der einleitenden Bestimmungen nur den der an sich nicht als Nachdruck anzusehenden Einzelkopie betrifft , so muss davon ausgegangen werden , dass anderweite Nachbildungen des Namenszugs den Vorschriften des Strafgesetzbuchs worfen werden wollten . Endlich besteht keine Reclitsähnlichkeit zwischen dem Namenszug des Künstlers imd den im verkehr üblichen Waarenbezeichnungen . Der Namenszug wird auf einem eigenartigen , selbständigen , scliöpferischen Werke angebracht , nähert sich — weil aus eigenhändigen Schriftzeichen
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

16_1965. Stuttgart : Fischer, 1965.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.