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73. Jahrgang (1936)

Bibliografische Daten

fullscreen: 73. Jahrgang (1936)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
73. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1936
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831273

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Oktober
Band, Heft, Nummer:
10

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 73. Jahrgang (1936)
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Seeamts Hamburg vom 9. 6. 1936 �ber die Strandung und den Totalverlust des deutschen Dampfers O I d e n b u r g an der portugiesischen K�ste bei Espozende am II. Mai 1936 bat das Reichsoberseeamt n seiner am 18. August 1936 in Hamburg abgehaltenen �ffentlichen Sitzung an welcher teilgenommen haben I. als Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Dr. R i t t m e y e r 2. als Beisitzer Konteradmiral a D. K o e h 1e r stand. Beisitzer Lotsen kommandeur Hausmann Kapt. Hinrichs Direkte. Krauss Hafenkapit�n Sachs Kapt. Wegncr 3. als Schriftf�hrer Verwaltungsinspektor H e r r m a n n 4. als Reichskommissar Kapit�n zur See a.D. Breuer nach m�ndlicher Verhandlung der Sache entschieden Der Spruch des Seeamts Hamburg vom 9. 6. 1936 �ber die Strandung und den nachfolgenden Totalverlust des I. Offizier L. best�tigt diese Anweisung vom II. Offizier bei Abl�sung �bergeben bekommen zu haben. Demgegen �ber behauptet der II. Offizier jedoch nach nochmaliger Ab�nderung seiner Aussage der Kapit�n habe ihm bereits um 22 Uhr die Anweisung erteilt einen halben Strich nach St. B. heranzuhalten was er auch sofort ausgef�hrt habe. Gegen 23.45 Uhr hat dann der II. Offizier ungef�hr an St. B. querab einen Lichtschein gesehen den er f�r ein Leuchtfeuer hielt. Er hat geglaubt da� es wahrschein lich das Feuer von Montedor gewesen sei und hat hier auf seinen Kurs um 2 Strich nach St. B. auf N. O. ge�ndert um das Feuer besser sehen und seine Kennung ausmachen zu k�nnen. Zu dieser Zeit hat er eine ungef�hre Peilung dieses Feuerscheins in die Karte eingetragen und auf der Peilungslinie einen Punkt und Kreis darum eingezeichnet an einem Ort ca. 10 sm westlich der eingetragenen Kurs HANS A Deutsche Schiffahrtszeitschrift. Oktober 1936 1940 Nautik und Secniannschati. Strandung und Totalverlust des D. Oldenburg . Reichsoberseeamt. Berufungsrecht des Betroffenen bei Feststellung schuldhaften Verhaltens eines Beteiligten in der Formel zugestanden. Einheitlichkeit in der Abfassung der Spruchformel gefordert. Unter SchiffsleHung auch der Kapit�n in �bereinstimmung allgemeiner Auffassung zu verstehen. Begrenzung der Verantwortlichkeit des Kapit�ns f�r Verfehlungen seiner Offiziere. Auf die Berufung des Kapit�ns B Kegen den Spruch de auf jeden Fall aber um 4 Uhr geweckt werden. Der Dampfers Oldenburg an der portugiesischen K�ste bei linie. Da das Feuer nicht gleich wieder erschien hat er Espozende am 11. Mai 1936 wird dahin abge�ndert da l den neuen Kurs bis 24 Uhr beibehalten und ihn seinem f�r die leichtfertige und mangelhafte Navigierung des Nachfolger auf Wache dem 1. Offizier L. mit Angabe des 1. und II. Offiziers Kapit�n B. nicht verantwortlich zu Grundes �bergeben. L. hat beim Einblick in die Karte machen ist und auch Vorw�rfe gegen ihn wegen Nicht ausnutzung der zur Verf�gung stehenden nautischen Hilfs mittel nicht zu erheben sind. Die Kosten und baren Auslagen des Berufungs verfahrens bleiben au�er Ansatz. Kapit�n B. sind die f�r seine Verteidigung not wendigen Auslagen zu erstatten. Aus dem Tatbestand angenommen da� der eingezeichnete Punkt und Kreis wie �blich einen neubestimmten SchifTsort darstelle hat den neuen Kurs kontrolliert und gefunden da� dieser richtig nach Vigo f�hre und ihn demgem�� beibehalten. Weder er noch der II. Offizier haben dem Kapit�n eine Meldung �ber die Kurs�nderung gemacht. Um 2.07 Uhr hat L. dann pl�tzlich an St. B. voraus verd�chtig auflaufende See ge sehen. Er legte das Ruder sofort hart B. B. und stoppte die Maschine um noch freizukommen was aber die Strandung nicht mehr verhindert hat. Am II. Mai 1956 ist der auf der Fahrt von Lissabon nach Vigo befindliche Dampfer Oldenburg an der portugiesi schen K�ste bei Espozende gestrandet und total verloren gegangen. Der letzte einwandfreie Schiffsort wurde am r�ckzuf�hren sei und da� dem Kapit�n selbst zum Vor 10. Mai fr�h 5.20 Uhr beim Passieren der Berlenga-Inseln wurf zu machen sei da� er die zur Verf�gung stehenden auf 2 sm Abstand durch Peilung festgelegt und von da an Kurs rw. N 8 O bzw. mw. N 22 O gesteuert der sich schon auf verschiedenen fr�heren Reisen als zweckm��ig herausgestellt hatte. Ein gekoppeltes Mittagsbesteck wurde auf 40 10 N 9 21 W in die Karte eingetragen. Die an St. B. in ca. 20 sm Abstand sichtbaren H�hen von Mondego konnten nur einen ungef�hren Anhalt bieten aber wegen zu gro�er Entfernung zu einer einwandfreien Peilung nicht verwendet werden. Um 22 Uhr ist der Kapit�n Wilhelm B. zum letzten Mal auf der Br�cke gewesen und hat vor dem Verlassen dem wachhabenden II. Offizier G. nach seiner Aus und da� er durch den Vorwurf der unklaren Befehls sage Anweisung gegeben der Wachoffizier k�nne wenn ei glaube zu weit ab zu sein einen halben Strich nach Land zu heranhalten. Er wolle jedoch bei Unklarheit der Situation Bernhard Schmeding QroBes Schiffsausr�stungslager Fernruf 36 42 41-42 D u h i i e l l . u n d Tiuwerk droBlaaor Tauwork-aroBlagor Potentonker Stockanker Klippanker Draggen in jeder Gr��e Schiffsketten jeder Abmessung Ladegeschirre Ladebl�cke Sch�kel Spannschrauben Eisenwaren Laternen Flaggen Fender Brooken Segeltuche Persenninge Schwimmwesten Rettungsringe usw. Lagerbesuch erbeten i n . in d Meichlne Deck und Maschine Das Seeamt Hamburg hat in seinem Spruch vom 9. Juni 1936 festgestellt da� die Strandung auf eine leicht fertige und mangelhafte Navigation der Schiffsleitung zu nautischen Hilfsmittel im vorliegenden Falle nicht ange wandt habe. Dar�ber hinaus hat es in den Gr�nden zu diesem Spruch gesagt da� es auf die unklaren und unbe stimmten Anweisungen des Kapit�ns zur�ckzuf�hren sei da� der II. Offizier es gewagt habe selbst�ndig eine so einschneidende Kurs�nderung vorzunehmen. Gegen diesen Spruch des Seeamts hat Kapit�n B. Berufung eingelegt und diese damit begr�ndet da� mit der Schiffsleitung der leichtfertige und mangelhafte Navigierung vorgeworfen worden sei auch er selbst unbedingt mitgetroflen w�rde erteilung die zur Kurs�nderung und damit zur Strandung gef�hrt haben soll ebenfalls an der Strandung schuldig gesprochen worden sei. Zweiggesch�ft A L T O N A Gr. Elbstra�e 118

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