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66. Jahrgang (1929)

Bibliografische Daten

fullscreen: 66. Jahrgang (1929)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
66. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1929

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831266

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 66. Jahrgang (1929)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

i HANSA ORGAN F�R ALLE INTERESSEN DER SEESCHIFFAHRT BINNENSCHIFFAMRT HOCHSEEFISCHEREI UND SCHIFFBAU Inhaber und verantvortlith C. Sdiroedfer. Hamburg. Zuschriften die sich auf den redaktionellen Teil beziehen werden an die Schriftleitung alle �brigen Zustellungen an die Gesch�ftsstelle der .Hansa Hamburg 11 Steinh�ft3 erbeten. Unaufgefordert eingesandte M a n u s k r io t e werden nur zuriiekgesandt wenn dies be sonders gew�nscht wird und das entsprechende R�ckporto beigef�gt ist Verlag der Hansa Deulsdie Nautlsdie Zeltsdiritt In Hamburg. Fernsprechers C6. Nikolas 4214. B�rsenstand Hinter Pfeiler 3040. Bankkontos Vereinsbank. Hafen. Postscheckkontos Hamburg 14187. Bezugs und Anzeigenpreise durch die Gesch�ftsstelle. Nr. 36 Hamburg den 7. September 1929 Post und Schiffahrt. Von Dr. R. Erdmann Mamburg. Post und Schiffahrt sind auf enge Zusammenarbeit angewiesen. Es ist schwer zu untersuchen wer in diesem s�tze festgesetzt. Wichtiger sind die Postsendungen im geschlossenen Durchgang die Sendungen die in ge Zusammenarbeitsverh�ltnis der gebende und wer der schlossenen Postbeuteln den Postverwaltungen anderer nehmende Teil ist. Es ist dies besonders schwer des halb weil die Regelung der Beziehungen beider Kontra henten �berall verschieden ist. W �hrend in manchen L�ndern die Schiffahrt vom Staate st�rkstens subventio niert wird wobei sich diese Subventionen naturgem�� auf die nationale Schiffahrt begrenzen wird von anderen Postverwaltungen die Schiffahrt zur kostenlosen Postbef�rderung verpflichtet wobei Schikanen bei der I lafenabfertigung und andere Bel�stigungen angedroht werden wenn sich die in Frage kommenden Reedereien den Bef�rderungsw�nschen der einzelnen Postver waltungen nicht f�gen. Wieder andere L�nder und zu ihnen geh�rt Deutschland regeln ihr Verh�ltnis zur Schiffahrt auf der Basis eines gerechten und ange messenen Entgeltes f�r beanspruchte Postbef�rderungs leistungen. Im Weltpostvertrag ist �ber die Frage der Post durchfuhr durch andere L�nder und �ber die Weltmeere eine Regelung vorgesehen die aber unmittelbar nur die dem Weltpostverein angeschlossenen L�nder angeht. Die Regelung des Posttransits sieht in aller K�rze dar gestellt folgenderma�en aus Die Freiheit des Post durchgangs ist in allen L�ndern gew�hrleistet. Diese Transitfreiheit ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Unentgeltlichkeit des Transits. Dieses Ziel hat nicht erreicht werden k�nnen weil eine Anzahl von Staaten an der Postdurchfuhr wesentlich mehr verdienten als sie f�r Bef�rderung ihrer Post durch andere L�nder aufzuwenden hatten. Diese Staaten mit aktiver Post bilanz es waren das besonders Frankreich Belgien und Holland bestanden auf einer Verg�tung ihrer Be f�rderungsleistungen f�r das Ausland. Infolgedessen wurden im Weltpostvertrag gewisse einheitliche Transit L�nder zur Weiterbef�rderung �bergeben werden. Je nach dem Inhalt der Postbeutel 1. Briefe und Post karten 2. andere Gegenst�nde betr�gt das Entgelt f�r den Transit bei Landbef�rderung 075 bezw. 010 Goldfranken f�r 1 kg und eine Strecke bis zu 1000 km. Die Geb�hr steigt in insgesamt sechs Zonen auf 450 bezw. 050 Goldfranken f�r das kg bei �ber 9000 km Landbef�rderung. F�r die Seebef�rderung sind f�r 1 kg bei einer Strecke bis zu 300 Seemeilen 075 bezw. 0.10 Goldfranken an die Postverwaltung zu verg�ten die die Postsendung an Bord gibt. Die S�tze steigen mit der Entfernung. F�r die wichtige Relation Europa- Nordamerika belaufen sie sich auf 3 bezw. 040 Gold franken. Bei �ber 6000 Seemeilen wird der H�chstsatz von 6 bezw. 075 Goldfranken erreicht. Da die Postbef�rderung auf dem schnellsten Wege vorgenommen wird kommen h�ufig mehrere L�nder f�r den Transit in Frage die alle einen Transitentgelt zu verlangen haben. Post von Deutschland nach Argen tinien geht beispielsweise zun�chst durch Deutschland dann durch Belgien Frankreich Spanien und Portugal wo sie in Lissabon an Bord eines S�damerikadampfers gegeben wird. Die f�nf genannten L�nder haben Anspruch auf eine Bezahlung ihrer Transportleistung nach Ma�gabe der in ihrem Lande zur�ckgelegten Kilometer. Au�erdem kann die Postverwaltung in der der Verschiffungshafen bedient wird den Entgelt f�r den Seetransport verlangen. Ihre Sache ist es dann sich mit der in Frage kommenden Reederei �ber deren Forderungen zu einigen. In dem hier genannten Fall einer Postsendung von Deutschland nach Argentinien hat Portugal also noch einen weiteren Transitanteil vom Absenderlande also von Deutschland zu bekommen. Die .Hansa erscheint 10 Uhr vormittags. Sonnabends. Redaktionschlu� Donnerstag. 66. Jahrgang

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