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66. Jahrgang (1929)

Bibliografische Daten

fullscreen: 66. Jahrgang (1929)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
66. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1929

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831266

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
August
Band, Heft, Nummer:
8

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 66. Jahrgang (1929)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

H A N S A j �uf ORGA N F�R ALLE INTERESSEN DER SEESCMIF-f a h r t V BINNE NSCHIFFAHRT HOCHSEEFISCHEREI UND SCI1IFFBAU i� Inhaber and verantwortlidi C. smroedter. Hamburg. Zuschriften die sich auf den redaktionellen Teil beziehen werden an die Schriftleitung alle �brigen Zustellungen an die Gesch�ftsstelle der.Hansa . Hamburg ll Stelnh�ft3 erbeten. Unaufgefordert eingesandte M a n u s k t i o t e werden nur zur�ckgesandt wenn dies be sonders gew�nscht wird und das entsprechende R�ckporto beigef�gt ist. Verlag der Hansa Deutsche Naullsdie Zeitsdirlft ln Hamburg. Fernsprecher C6 Nikolas 4214. B�rsenstand Hinter Pfeiler 3940. BanktKontot Vereinsbank. Hafen. Postscheckkonto t Hamburg 14187. Bezugs und Anzeigenpreise durch die Gesch�ftsstelle. Die Hansa erscheint Sonnabends. Redaktionschlu� Donnerstag. 10 Uhr vormittags. Nr. 31 Hamburg den 3. August 1929 66. Jahrgang Internationaler Schiffssicherheitsvertrag 1929. Vvti MinisteralJItigent Geheimer Rcgicrun sr.it Koenigs Berlin. Ueber die Schiffssicherheitskonferenz welche vom appliances Funktelegraphie R adiotelegraphy Sicher 16. April bis 31. Mai 1929 in London tagte und mit heit der Seefahrt Safety of navigation und Schiffs der Zeichnung eines neuen Schiffssicherheitsvertiages zeugnisses Certificates. Er wird ebenso wie der fr�here d u r c h D e u t s c h l a n d d i e V e r e i n i g t e n S t a a t e n v o n V e r t r a g d u r c h R e g e l n e r g � n z t we l c h e d i e g l e i c h e A m e r i k a A u s t r a l i e n B e l g i e n K a n a d a D � n e m a r k E n g v � l k e r r e c h t l i c h e V e r b i n d l i c h k e i t h a b e n wi e d e r V e r t r a g land Finnland Frankreich Indien Irland Italien selbst und zu demselben Zeitpunkt in Kraft treten auch Japan die Niederlande Norwegen R u�land Schweden nicht in einem vereinfachten Verfahren abge�ndert und Spanien abschlo� ist bisher nur wenig bekannt ge werden und darum an sich ebensowohl in die Konvention worden. Die Verhandlungen der Konferenz die sich selbst h�tten aufgenommen werden k�nnen. Sie sind aber aus dem Vertrag ausgesondert und in eine Anlage verwiesen worden weil sie mit ihren schwierigen und ins Einzelne gehenden technischen Bestimmungen den Ver bei dem Umfang und der Vielseitigkeit des Stoffes vor wiegend in Aussch�ssen abspielten waren f�r vertrau lich erkl�rt worden und alle Delegationen haben sich wenn auch nicht immer leichten Herzens an das tragstext �berm��ig belastet und in seiner Lesbarkeit Gebot der Vertraulichkeitgehalten. Nachdem die eng lische Regierung inzwischen den W ortlaut des neuen Vertrages ver�ffentlicht hat und die See-Berufsgenossen schaft und der Germanische Lloyd im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsministerium eine deutsche Ueber- setzung herausgegeben haben d�rfte der Zeitpunkt ge kommen sein Inhalt und Bedeutung des Internationalen Vertrages zum Schutze des menschlichen Lebens auf See Schiffssicherheitsvertrages 1929 in der deutschen Fachpresse zu w�rdigen. Der Internationale Schiffssicherheitsvertrag 1929 stellt den zweiten Versuch dar das Problem der Sicher heit des menschlichen Lebens auf See auf internationaler Grundlage zu l�sen nachdem der Vertrag vom 20. Jan. 1914 der sogenannte Titanic- Vertrag wegen des Kriegsausbruches nicht mehr ratifiziert werden konnte. Da die Konferenz zur Revision des Vertrages von 1914 einberufen war lehnt sich der neue Vertrag in seinem �u�eren Aufbau eng an den Vertrag von 1914 an und enth�lt wenn auch in anderer Reihenfolge als der alte Vertrag Vorschriften �ber die Bauart der Schiffe Constructions Rettungsmittel Life- saving und Uebersichtlichkeit beeintr�chtigt h�tten. Die Konferenz konnte auch wenn sie nicht an die Revision des Vertrages von 1914 gebunden gewesen w�re das Problem der Sicherheit des menschlichen Lebens auf See nicht ersch�pfend behandeln. Sie mu�te sich einmal auf Schiffe beschr�nken welche zwischen zwei verschiedenen Staaten verkehren und durfte wenn sie nicht �ber das Bed�rfnis internationaler R egelung hinausgehen wollte auf den K�stenverkehr d. h. auf Fahrten welche Schiffe zwischen zwei H�fen desselben Landes ohne Ber�hrung fremder H�fen aus f�hren nur insoweit �bergreifen als sich wie bei der Seestra�enordnung Regeln f�r Schiffe im zwischenstaat lichen Verkehr nicht ohne gleichzeitige Bindung der Schiffe in K�stenfahrt geben lassen. Der neue Vertrag findet daher mit Ausnahme der Ab�nderungsvor schl�ge f�r die Seestra�enordnung nur auf inter national voyages Anwendung. Als international voyages gelten Reisen von einem Lande auf welches der Vertrag Anwendung findet nach einem Hafen au�er halb dieses Landes wobei Kolonien Ueberseebesitzungen Protektorate souver�ne Staaten und Mandatsgebiete als I

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