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6. Jahrgang (1869)

Bibliografische Daten

fullscreen: 6. Jahrgang (1869)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-149
Titel:
6. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1869

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383126

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Dezember
Band, Heft, Nummer:
12

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 6. Jahrgang (1869)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

dass seit 12 Uhr Nachts Schiff und Mannschaft sich in diesem Zustande befanden von 2 Uhran hat sich nach Aussage des Capit�ns dieMannschaft in die Masten fl�chten m�ssen um dort auf Rettung zu harren. A n Selbsth�lfe war nicht zu denken da dass Schiffsboot von den Wellen zerschlagen in St�cken auf dem Deck lag. Wie derCapitis und Steuer- Ueber die Revision des Handelsgesetzbuches insbe- sondere des f�nften Buches vom Seehandel. Fortsetzung. Von der Havarie. Art. 702. Sch�den welche vom Schiffer oder Ungl�cksf�lle vor den Deutschen K�sten. Leider hat der Vorstand der Gesellschaft den rettet wird der sich vorspannt ohne dass es auf 1 ausdr�ckliches Geheiss geschieht weil eben die Lage des Schiffes zu prec�r ist um lange Unterhaltungen J. 1274 t3 mann selbst bekannt und durch eigenh�ndige Unterschrift oezeugt haben stand ihnen ohne H�lfe des Rettungsbootes i auf dessen Geheiss vors�tzlich zugef�gt worden ein baldiger Tod in Aussicht. Dazu war die Mannschaft schon in einem traurigen Zustande fast erstarrt vor K�lte so dass derSchiffsjunge nicht mehr im Stande war zu ge- hen von 2 Insulanern ins Dorf getragen werden musste. Jetzt hat sich dieMannschaft s�mmtlich wieder erholt und gedenkt n�chstens dieHeimreise anzutreten. Das Rettungs- sind unter gewissen Voraussetzungen Havariegrosse. Das Eingeklammerte ist nicht w�rtlich zu verstehen denn an die Stelle des Schiffers tritt der wacht- habende Offizier ja selbst der Lootse wo dieser dem Gesetze oder dem Ortsgebrauche zufolge das boot machte sich auf der ganzen Fahrt gut. Es warbe- j Commando �bernimmt Prot. 4078. Ferner deshalb mannt mit R. 0. Janssen Vormann G. E. Gerdes Bug- mann und den Ruderern Onke 0. Eden Onke Eden Harms I nicht weil alsdann manche Havariegrosse-F�lleAn- Johann 0. Frerichs Oltmann J. Kleihauer Joh Hill. i lass zu Streitigkeiten geben w�rden. Wenn ein in Janssen W. J. Wulms u n d Onke J. Eimen. Seenoth befindliches Schiff von einem Dampfer ge- vorstehenden Rettungsberichten nachfolgende U n - zuzulassen und weil j a doch der H�lfslohn meistens gl�cksf�lle hinzuzuf�gen. 1. Die Verwaltung des Bezirksvereins Danzig berichtet Am durch Schiedsrichter festgestellt wird so liegt ganz gewiss ein Havariegrosse-Fall vor aber die jetzige Fassung des Gesetzes wird die Anstrengung eines Prozesses zulassen und die Verwerfung des Anspruchs erm�glichen. Vermuthlich ist der obige Wortlaut der �hnlich in andern Gesetzen nicht zu finden ist 10. Novbr. brachten Helenser Fischer nach Danzig die t Nachricht dass in der Nacht vom 8. zum 9. die Norddeutsche Uark Anna Cap.H�pner aus Stettin mit Petroleum von Newyork nach hier bestimmt in derN�he des Dorfes Kuss- feld auf der Halbinsel Heia total zerschellt sei. Zur Zeit des Ungl�cks wehte ein orkanartiger Sturm aus NW. bei dichtem Nebel und tr�gt letzterer wohl die Hauptschuld I nur dem Preussischen Landrecht entsprungen. Darin an dem Ungl�ck da das Leuchtfeuer auf Heia in Folge heisst es 1795 derSeewurf kann geschehen wenn dessen nicht sichtbar war.Bevor H�lfe nahen konnte war u.s.w. und1796 ermuss aufBefehldesSchiffers das Schiff bereits g�nzlich zertr�mmert und blieb den Hin- zueilenden nur die traurige Pflicht zu erf�llen die ange- triebenen Leichen zu bestatten. 7 Leichen sind bis jetzt aufgefischt 8 treiben entweder noch im Wasser oder sind an andere K�sten angetrieben. Der Pastor Hardt ausHeia berichtet soeben Ich habe l�uten lassen so oft eine Leiche auf den Gottesacker in die Todtenhalle gebracht wurde so etwas muss man sehen um der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbr�chiger von Herzen zu danken zugleich aber auch zu w�nschen dass dieselbe durch reichliche Beitr�ge in den Stand ge- setzt werden m�ge ihre humanen Bestrebungen in dem Masse auszudehnen wie es die Seenoth an unseren K�s- ten so dringend erheischt. oder seines Stellvertreters erfolgt sein. Aber 1785 hatte schon Alles bei gemeinschaftlicher Gefahr Auf- geopferte zur Havariegrosse gez�hlt. Wenn nun 1796 bei Seewurf die spezielle Vorschrift enth�lt so ist dabei h�chstens zu erinnern dass sie �ber- fl�ssig ist denn es geh�rt schon zur Discipliu. dass die �brige Mannschaft ohne ausdr�cklichen Defehl die Ladung nicht anr�hren darf auch hat sie dies in der Musterrolle bereits versprochen. Z u �berlegen d�rfte dennoch sein ob es nicht besser w�re minde- I steus die Worte oder auf dessen ieheiss zu strei- 2. Die Verwaltung des Bezirksvercins Emden berichtet Am j chen. Dann h�tte es nichts zu bedeuten wenn von 14. Novbr. mit Tagesanbruch wurde auf Norderney ein grosses Schiff vor den Aussenriffen gesehen welches je- doch bald verschwand. Trotzdem wurde Anstalt getroffen das Rettungsboot zur Stelle zu schaffen. Bevor dasselbe jedoch angelangt sah man eingrossesBoot sichder sogenann- ten Spanischen Schlopp n�hern. Von der furchtbaren Bran- dung wurde dasselbe umgeschlagen und sahen wir 2 Men- schen mit den Wellen ringen die auch bald darauf auf den Strand geworfen wurden. Einem von diesen Namens Thomas Simson war das Bein gebrochen welches durch den Herrn Sanit�tsrath Dr.Rief kohl sofort geschient wurde der Andere Namens liiedley einNorweger hatte nur eine leichte Verletzung und war nachdem ihm trockene Kleidung und warme Speise gereicht war wieder guten Muths. Der- selbe erz�hlte Folgendes Sie seien vonderBesatzung der 250 Last tragenden Engl. Bark Jane Frames Capt. lohn Monroe. Die Bark sei mit Kohlen beladen und von Sun- derland nach Hamburg bestimmt gewesen. In Folge der anhaltenden st�rmischen Witterung und des hohen See- ganges w�re das Schiff leck geworden durch unerm�detes Pumpen h�tten sie dasselbe jedoch bis zum Morgen �ber Wasser gehalten. Dann h�tte das zunehmende Sinken des Schiffes sie an dem Weiterpumpen gehindert worauf er Simson u n d noch ein Matrose Namens Stephan das grosse Boot bestiegen h�tten. Die �brige Besatzung 5 Mann h�tte sich statt mitzugehen in die Masten gefl�chtet. Das Schiff sei mit unglaublicher Schnelligkeit gesunken und obgleich sie sich och in dessen N�he aufgehalten h�tten sie doch Niemand wieder gesehen. Sie seien da- rauf dem Lande zugerudert in der Brandung jedoch von einer grossen Welle aus dem Boot geschlagen und aufs Land geworfen. Stephan wurde 2 Stunden sp�ter mit einem Ruder in der krampfhaft zusammengepressten Hand am Strande aufgefunden. Alle Wiederbelebungsversuche blie- ben ohne Erfolg. H�tte das verungl�ckte Schiff nur eine Stunde l�nger �ber Wasser gehalten werden k�nnen so w�re die ganze Besatzung ohne Zweifel durch das bereits zur Stelle geschaffte Rettungsboot geborgen worden. Bremen 19. Novbr. 1869. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbr�chiger. Dr. H. A. Schumacher Generalsecret�r. I dem Schiffer stehen bliebe weil es ja doch zuden unm�glichen Dingen geh�rt zu verlangen er solle alles pers�nlich besorgen undes also selbstverst�nd- lieh sein w�rde dass es geboten w�re den besagten Worten die weiteste Auslegung zu geben. Vors�tzlich die Protokolle 2685 4079 f�gen erl�uternd hinzu d. h. mit Vorbedacht und so lange demSchiffer noch eine Wahl unter den Mitteln zur Rettung blieb. Vors�tzlich ist an und f�r sich deutlich genug es umfasst dieAbsichtlichkeit und Freiwilligkeit aber es ist nicht durchaus er- forderlich dass der Schiffer unter mehreren Mitteln eine Wahl getroffen habe. Es kommen F�lle genug vor wo es nur noch ein Mittel zur Rettung giebt. Art. 707 lautet der Anspruch auf Verg�tung einer zur grossen Havarei geh�renden Besch�digung wird durch eine besondere Havarie welche denbe- sch�digten Gegenstand sp�ter d. h. nach Prot. 4084 j bis zumBeginn der L�schung amEnde der Reise trifft sei es dass er von neuem besch�digt wird oder ganz verloren geht nur insoweit aufgehoben als bewiesen wird dass der sp�tere Unfall nicht allein mit dem fr�heren in keinem Zusammenhange steht sondern dass er auch den fr�heren Schaden nach sich gezogen haben w�rde wenn dieser nicht bereits entstanden gewesen w�re. Sind jedoch vor Eintritt des sp�teren Unfalls zur Wiederherstellung des besch�digten Gegenstandes bereits Aufwendungen gemacht so bleibt r�cksichtlich dieser der Anspruch auf Verg�tung bestehen. Andere Nationen die codifizirte Gesetzb�cher besitzen kennen eine derartig Bestimmung nicht. Wohl stellen auch sie den Grundsatz auf dass von

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