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6. Jahrgang (1869)

Bibliografische Daten

fullscreen: 6. Jahrgang (1869)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-149
Titel:
6. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1869

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=7222383126

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 6. Jahrgang (1869)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Deutscher Nautischer Verein. Qjk 1214 q TJeber eine neue Vorrichtung zum Heben Die n�chste Generalversammlung wird im Januar oder Februar 1870 in Berlin stattfinden. Die Tages- ordnung wird baldm�glichst festgesellt und den Be- zirksvereinen bekannt gemacht werden. Ebenfalls wer- den die einzelnen Mitglieder durch diese Bl�tter so- wie durch andere Zeitungen Kenntniss davon erhalten k�nnen. Jedenfalls wird von Schiffsschrauben. Jeder der bereits ein Schrauben-Dampfschiff ge- f�hrt hat und auch alle die welche mit den Einrich- tungen eines solchen �berhaupt vertraut sind wissen in wie grosse Calamit�ten der Capitain eines solchen Schiffes h�uflg ger�th weil man die Schraube nicht heben und zu derselben nicht gelangen kann ohne 1 die noch unerledigt gebliebene Seegerichtsfrage das Schiff zu docken. Wir k�nnten wenn es der zur weiteren Verhandlungkommen. Ausserdem wird 2 �ber den Heuerbezug der Seeleute im Falle von Verlust des Schiffes Art. 453 u. 542 des H.-G.-B. und w�nschenswerthe Ab�nderungen dieser Ge- setzesstelhii Bericht erstattet werden. Diese beiden Gegenst�nde sind auf der General- versammlung in Hamburg noch nicht zum Abschluss gediehen. Neue Gegenst�nde werden voraussicht- lich bilden 3 die Frage ob es zweckm�ssig sei. die Hamburger und Bremer Gesetze welche den Rheder verpflich- ten seinen Schiffen eine nach der Lastanzahl be- messene bestimmte Anzahl Jungen mitzugeben in s�mmtlichen Bundes-Seestaaten einzuf�hren 4 die Einf�hrung einer Bundes -Seemannsordnung Vorschl�ge zur Feststellung der Grandz�ge wo- bei zugleich zur Erw�hnung kommen kann ob es erforderlich sei ein allgemeines Formular f�r die Musterrolle vorzuschreiben 5 die Errichtung einer Bundes-Seemannscasse. Da- bei wird es zun�chst darauf ankommen die in den einzelnen Staaten bereits bestehenden Einrich- tungen kennen zu lernen damit die Vorz�ge ein- zelner beachtet und Nachtheile die sich bemerk- bar gemacht haben vermieden werden k�nnen 6 die Frage ob es w�nschenswert sei eine authen- tische Interpretation einiger Stellen im H.-G.-B. wie z. B. des Wortes rechtzeitig in Art. 561 u. 593 zu veranlassen wodurch weiter gehende etwa auf Revision des Buchs vom Seehandel gerichtete Antr�ge nicht ausgeschlossen werden sollen. Im H.-G.-B. spielen die Landesgesetze noch immer eine zu grosse Rolle. 7 Das Gesetz �ber das Ausweichen auf See und �ber Ansegelung. Hierbei ist zu bemerken dass fremde Gerichtsh�fe wenn die Ansegelung auf hoher See vorgefallen ist dem schuldig befundenen Schiffe die Strafe nach dem in seinem Heiinathslande gel- tenden Rechte bemessen. Wir haben neulich noch bei dem Germania-Fall gesehen dass es mit der Anwendung der international sein sollenden be- kannten Vorschriften von 1803 allein nicht gethan ist. Es giebt hier noch gewaltige Differenzen aus- zugleichen ehe der Rheder die m�gliche Sicher- heit f�r sein schwimmendes Verm�gen gewinnen kann. 8 Die Frage ob f�r die Bundesstaaten ein Tieflade- gesetz und welcher Art einzuf�hren w�nschens- werth sei. Es liegt auf der Hand dass ein Gesetz welches f�r jeden Fuss Tiefgang ein bestimmtes Maass der Ausw�sserung vorschreibt sehr ungleich wirkt je nach- dem es auf ein flach- oder auf ein scharf-gebautes Schiff angewandt wird. Wenn ein festgestellter Bruch- theil der eubischen Gr�sse des Schiffes �ber Wasser bleiben m�sste so w�re das gewiss richtiger es kommt nur darauf an diesen Bruchtheil zu ermitteln. Die s�mmtlichen Bezirksvereine werden ersucht die genannten Gegenst�nde baldigst auf ihre Tages- ordnung zu setzen ihre Ansichten dar�ber dem Bureau in Bremen einzusenden zugleich Berichterstatter f�r die General-Versammlung in Berlin in Vorschlag zu bringen und es dem Vorstand anheim zu stellen aus den eingehenden Vorschl�gen die Wahl zu treffen. Raum gestattete viele F�lle anf�hren in denen die Rheder in Folge solcher Umst�nde grosse Geldver- luste erlitten. Ist bei einem derartigen Ungl�cksfalle auch ein Hafen in der N�he der mit einem passen- den Dock versehen ist so ist dieses h�uflg besetzt und das Warten bedingt einen bedeutenden Zeit- verlust ausserdem wird h�uflg das Schleppen des Schiffes durch einen Bugsirdampfer n�thig die Pas- sagiere m�ssen am Lande untergebracht werden und es treten eine Menge andere Umst�nde ein durch die den Rhedern bedeutende Kosten erwachsen. Auf der andern Seite kostet die Vorrichtung zum Heben der Schraube wodurch den genannten Unf�llen f�r immer vorgebeugt ist eine ziemlich bedeutende Summe was einer allgemeinen Benutzung derselben in der Han- delsmarine bis jetzt immer hinderlich gewesen ist. Um diesem Uebelstande abzuhelfen hat der Eng- lische Admiral Hall eine Vorrichtung erfunden von der wir nebenstehend eine Abbildung geben. TT Fig. 1. Die Tr�ger derSchrau- be rf sind durch zwei Eisenstan- gen b mit dem Quer- balken a verbunden dieStangen sind unten in Ringe welche die Schrauben- tr�ger um- geben ein- geschraubt oben sind sie durch Muttern mi t dem Quer- balken ver- bunden. Ausserdem ist eine Kettentalje c angebracht welche den Zweck hat die Schraube zu halten wenn die Stangen b entfernt werden welches Verfahren so- gleich n�her erl�utert werden wird. Um die Schraube auf die in der Abbildung dargestellte Art zu heben und binnenbords zu nehmen verf�hrt man folgeuder- massen Wenn sie durch die an dem Querbalken a befestigte Talje so hoch als m�glich geheisst ist wird die in der Mitte befindliche Kette c an die Talje gehakt darauf werden die Stangen b abgenommen die Schraube h�ngt mithin an der Kette. Jetzt wer- den die Kettenenden der Taljen e u. fVig. 2 eingehakt und die letzteren durchgeholt so dass die Schraube von ihnen getragen wird nachdem dieses geschehen ist wird die Schraube durch Entfernen hierzu ange- brachter Schlossh�lzer entkuppelt und die Steuer- bord und Mitteltaljegefiert die an Backbord dagegen geholt sobald die Schraube auf diese Weise von dem Steven klar ist wird die Mittel- und Steuerbord-Talje ausgehakt und dieselbe dann mit Backbord-Seiten- talje auf Deck gesetzt.

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