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27. Jahrgang (1890)

Bibliografische Daten

fullscreen: 27. Jahrgang (1890)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-292
Titel:
27. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1890
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831227

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juli
Band, Heft, Nummer:
7

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 27. Jahrgang (1890)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herauHgegeben unter Verantwortlichkeit on W . Von Freeden BONN Thomaatrasae9. AbonnementepreiB viertelj�hrlich f�r Hamburg . f�r auswiirtH 3 M 3 sh. Sterl. TeIrcr.iniin - Adresse Freeden Bonn. Einzelne Nummern 60 . oder Hanta gr- Burstah 12 Hamburg. Verlag von . If. Sitomon in Bremen Die flanaa a erscheint jeden 2tcn Sonntaff. Bestellungen auf die R H M t a nehmen alle Buchhandlungen owie alle Post�mter und . tungaexpeditionen entgegen desgl. die Redaktion in Bonn Thomaetrassc 0 die VerlagDhandlung In Bremen Ohernstrasse 2 und die Druckerei in Hamburg gr. Burstali lt. Sendungen f�r die Redaktion oder Expedition werden an den letzt- genannten drei Stellen angenommen. Abonne- ment jederzeit fr�here Nummern werden nach- geliefert. Wegen Inserate welche mit 18 d ie Petitzeile oder deren Raum berechnet werden beliebe man sich an die Verlagehandlung in Bre- men oder die Expedition in Humburg oder die Redaktion in Bonn zu wenden. Fr�here komplete. gebundene Jahrg�nge v. 1872. 1874. 1876. 1877 bis 1889 sind durch alle Buchhandlungen.so wie durch dieRedaklion.die Druckerei u. die Verlagshandlung zu beziehen. Preis 6 f�r letzten und vorletzten Jahrgang M8. Zeitsctirift TVLJT �ee-wessen. Per Abdruck von Artikeln aus 1er .Hansa ist gestattet wenn die Bemerkung beigef�gt wird Abdruck aus der Hansa. N o . 1 4 . HAMBURG Sonntag den 6. Juli 1890. 2 7 . Jahrgang. Inhalt scheinlich ebenso freudig angenommen als vonunserm Reichstag widerwillig abgelehnt wird. Es lautet also 1. Die deutsche Interessensph�re in Ostafrika wird be- grenzt a im S�den durch eine Linie dio von der M�ndung des Rokura im Westen des Nyassa-Sees bis zur M�ndung des Kilambo im S�den des Tanganika-Sees f�hrt b im Norden durch eine Linie welche hing dem 1. Grad s�dl. Breite vom Westufer des Victoria-Nyansa bis zum Kongostaat f�hrt und den Berg Msumbiro s�dlich umgeht. Zwischen dem Nyassa See und dem Kongostaate zwischen Nyassa-See und Tanganika- See auf dem Tanganika-See uud zwischen dem letztern und der n�rdlichen Grenze der beiderseitigen Interessensph�ren wird der Verkehr f�r die rnterthaueu und die G�ter beider Nationen von allen Abgaben frei bleiben. In den beiderseitigen Inter- essensph�ren wird den Missionen beider Staaten Kultus- und Lnterrichtsfreiheit gew�hrt. Die Unterthanen des einen Staats sollen in tier Interessensph�re des andern bez�glich tier Nieder- lassung und des 1 Iandels die gleichen Hechte gemessen wie die Unterthanen des Staats welchem die Interessensph�re angeh�rt. England wird seinen ganzen Einfluss aufbieten um den Sultan von Sansibar zur Abtretung des von ihm der Deutsch-Ostafrik. Ge- sellschaft verpachteten K�stenstrichs au Deutschland zu bewegen. K�r diesen Tall wird deutscherseits dem Sultan eine billige Ent Sch�digung f�r die ihm entgehende Zolleinuabme gew�hrt werden. 2. Die Grenze zwischen der deutschen und englischen Interessensph�re in S�dwest-Afrika f�hrt von dem in fr�hern TJebereinkommen verabredeten Punkt aus l�ngs dem 22. Grad s�dl. Br. nach Osten bis zum 21. L�ngengrade von da nach Norden l�ngs diesem Grade bis zum Schneidepunkt desselben mit dem 17. Grad s�dl. Br. und von da nach Osten l�ngs dem Tschobitluss bis zu dessen M�ndung in den Zambesi. 3. Die Grenze zwischen dem deutschen Togogebiet uud tier englischen Goldk�stenkolonie soll entsprechend dem deut- schen Vorschlage durch eine Linie gebildet werden welche die streitige Landschaft Krepi in der Weise durchschneidet dass der n�rdliche Teil mit Kpandu an Deutschland der s�d- liehe Teil mit Peki an England f�llt. 4. Deutschland �bertr�gt England seine Schutzherrschaft �ber Witu und das Somaliland im Norden der englischen Inter- essensph�re. 5. Deutschland giebt seine Zustimmung dass England �ber das Sultanat Sansibar mit Ausnahme des der Deutsch - Ostafri- kanischen Gesellschaft verpachteten K�stenstrichs das Protee- torat �bernimmt. 6. England triU vorbehaltlich der Erm�chtigung des Par- laments an Se. Majest�t den Deutschen Kaiser die Insel Hel- goland ab. F�r die Einf�hrung der allgemeinen Wehrpflicht und der Zollgesetzgebung in Helgoland wird eine Frist verein- bart werden auch soll den dermaligen Bewohnern w�hrend eines bestimmten Zeitraums das Recht sich f�r die englische Nationalit�t zu entscheiden gew�hrt sein. Das deutsch-englische Abkommen �ber Afrika und die Erwer bung Helgolands. Die Kaperei in einem Seekrieg der Gegenwart. Der Kanalunnelbau. Tauwerkpr�fuugen. Ueber den Gebrauchswert der Kompassrosen. Nautische Literatur. Germanischer Lloyd. Secunf�lle. Verschiedenes Nachtrug zum internationalen Register des tierinanischcn Lloyd. Barkasse mit Petroleum-Motor. Poetisches �cdachtnismittcl f�r 71. Hafenbau iu CuxhaTcn. um Hau des Kauals von Korintli. TVisBmann-KxpcdttioD. Das deutsch-englische Abkommen �ber Afrika und die Erwerbung Helgolands waren nat�rlich der Gegenstand aller politischen Ge- spr�che in den verflossenen Wochen. Sollen wir unser Urteil �ber dieselben vom maritimen Standpunkt zusammenfassen so m�ssen wir sagen dass die Ab- tretung Helgolands eine winzig kleine Gegengabe ist fegen all das Entgegenkommen welches von unsern ertretern der englischen L�ndergier bezeigt worden ist und vielleicht noch ferner erwartet wird. Wenn man bedenkt wieviel deutsche Reisende und Kaufleute ihre Gesundheit und ihr Leben bei der Erforschung und vorl�ufigen Erwerbung der uns verbliebenen Gebietsteile eingesetzt haben und wieviel Millionen unser Reich schon in diesen unausf�llbaren Schlund hineingeworfen hat vergl. w. u. und ferner hinein- werfen muss so tauchen unwillk�rlich die Worte Bl�chers im Ged�chtnis auf als er sich dar�ber be- klagte dass die Federn der Diplomaten verd�rben was der S�bel in der Faust erworben hatte. Der bisher bekannte Wortlaut ist �brigens der- artig dunkel dass es selbst mit dem besten historischen und Karten - Material nicht gelingen wird sich eine klare greifbare Vorstellung von dem nunmehr anzu- nehmenden afrikanischen Besitztum zu bilden. Nur einige Riegel von hinl�nglicher Bestimmtheit ver- raten die Stellen wo England uns ein weiteres Vor- dringen nicht gestatten will so z. B . der Grenzstrich westlich vom Victoria - Nyansa und der zwischen Nyassa- und Tanganika-See. Doch zun�chst das Abkommen selber welches in dieser Form vom englischen Parlament wahr-

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