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19. Jahrgang (1882)

Bibliografische Daten

fullscreen: 19. Jahrgang (1882)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-222
Titel:
19. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1882
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831219

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die staatsrechtliche Stellung der deutschen Schutzgebiete
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Der Erwerb der deutschen Schutzgebiete
  • 1. Südwestafrika
  • 2. Togogebiet und Biafra-Bai
  • 3. Deutsch-Ostafrika
    3. Deutsch-Ostafrika
  • 4. Wituland (Suaheli)
  • 5. Neu-Guinea
  • Marschall-, Brown- und Providence-Inseln
  • II. Die Ordnung der Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete
  • III. Der allgemeine rechtliche Charakter der deutschen Schutzgebiete
  • IV. Der territoriale Charakter der deutschen Schutzgebiete
  • V. Die rechtliche Stellung der Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete
  • 1. Die Reichsangehörigen
  • 2. Die Angehörigen anderer civilisierter Staaten
  • 3. Die Eingeborenen
  • VI. Die kaiserliche Schutzgewalt
  • VII. Die rechtliche Stellung der deutschen Colonialgesellschaften
  • VIII. Die Organisation der einzelnen Schutzgebiete
  • 1. Kamerun- und Togogebiet
  • 2. Südwestafrika
  • 3. Ostafrika
  • 4. Wituland
  • 5. Neu-Guinea
  • 6. Marschall-, Brown- und Provodenceinseln
  • IX. Die Gesetzgebung in den deutschen Schutzgebieten
  • X. Die Rechtspflege in den deutschen Schutzgebieten
  • XI. Die Verwaltung in den deutschen Schutzgebieten

Volltext

DER DEUTSCHEN SCHUTZGEBIETE. 3 
Im Uebrigen handelte es sich bei den Commissionsbe- 
räthungen namentlich um die Frage, ob und in welchem 
Umfange dem Reichstage ein Mitwirkungsrecht bei 
der Gesetzgebung für die Schutzgebiete eingeräumt werden 
solle. Bei der damaligen Zusammensetzung des Reichstages 
stand von vorn herein fest, dass ohne eine Concession in 
dieser Beziehung weder in der Commission noch im Plenum 
eine Majorität für den Gesetzentwurf zu erlangen sei. Dieser 
Umstand liess auch für diejenigen Mitglieder der Commission, 
welche prineipiell geneigt waren sich auf den Boden der Re- 
gierungsvorlage zu stellen, ein Eingehen auf die diesbezüglichen 
Forderungen als wünschenswerth erscheinen. Die Vorbedingung 
dieses KEingehens war natürlich, dass die Mitwirkung des 
Reichstages nur auf einem beschränkten Gebiete statt- 
finde und dass die Regierung in derjenigen freien Bewegung, 
welche nach Massgabe der Verhältnisse der Schutzgebiete als 
unerlässlich erschien, nicht behindert werde. Auch in dieser 
Beziehung gelang es, eine Verständigung innerhalb der Majorität 
der Commission herzustellen, indem man übereinkam, die Mit- 
wirkung des Reichstages auf die Gesetzgebung über Privat- 
recht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren zu 
beschränken, alle andern Gebiete der Gesetzgebung, insbe- 
sondere die Verwaltungsgesetzgebung, der kaiserlichen Ver- 
ordnungsgewalt zu überlassen. 
Grössere Schwierigkeiten machte dagegen die Frage, in 
welcher Form dem Reichstage ein Mitwirkungsrecht ein- 
Colonialstaatsrecht a. a. 0. S. 850, man sei in der Commission dar- 
über, dass dieser Grundsatz an die Spitze gestellt werde, „im Wesent- 
lichen einig gewesen“, Im Gegentheil; der betreffende Paragraph 
ist in der Commission nur mit 8 gegen 5 Stimmen angenommen (Com- 
missionsbericht S. 13, Stenogr. Ber. a. a. O0. S. 991) und von der Minorität 
sowohl innerhalb der Commission als bei der zweiten Berathung im 
Plenum (Stenogr. Ber. Bd. IIT, S. 1606 ff.) lebhaft bekämpft worden. 
Is
	        

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Zitierempfehlung

Meyer, Georg. Die Staatsrechtliche Stellung Der Deutschen Schutzgebiete. Duncker & Humblot, 1888.
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