Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

17. Jahrgang (1880)

Bibliografische Daten

fullscreen: 17. Jahrgang (1880)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-169
Titel:
17. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1880

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831217

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Februar
Band, Heft, Nummer:
2

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 17. Jahrgang (1880)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

so darf mau nur bei Tage in den Geilen enzusegeln wa- gen und es kann leicht der Kall eintreten dass ein Schiffer durch eine draussen in der See wehende frische Briese veranlasst noch bei Tage den Gellen erreichen zu k�nnen glaubt da aber der Wind abf�llt von der Nacht �ber- rascht wird und dicht vor dieser Strasse in See zu bleiben sich gezwungen sieht. Diese Luge ist eine �usserst un- sichere und es k�nnen leicht fails im Laufe der Nacht ein Sturm aus Nordwest her einsetzt bei der kurzen hohen See und der N�he des Landes im S�den und im Osten Schiff. Ladung und Menschenleben verloren gehen. W�re dagegen ein kleines Feuerschiff vorhanden so w�rde der Schiffer ruhig auf das Fahrwasser des Gellens lossteuern das Feuerschiff auf Kurs ansegeln unds�dwestlich von dem letzteren sicher ankern k�nnen. der Fahrt als untauglich zu seiner Charge befunden wird. Zwar hat er das Recht ihn zu degradiren aber die Rheden hat den vielleicht betr�chtlichen Schaden wenn er statt des Kommandos R�derBackbord dasselbe nach Steuerbord dreht. 2 Hat der Angemusterte k�rperliche Gebrechen die sich erst auf See herausstellen so kann er seine Arbeit nicht verrichten und f�llt dem Schiff zur Last. Sind es gar Augen- oder Geh�rkrankhciten so kann er dem Schiff. Ladung undMannschaft den Untergang be- reiten. 3 Die moralische F�hrung des Seemannes be- wiesene Subordination. Abneigung zum Trunk. Vertr�glich- keit sind w�nschenswerthe Eigenschaften jedes Menschen aber ihr Gegensatz ist nicht dem Aeussern aufgepr�gt und deshalb ein F�hrungsattest nothwendig da bekannt- lich ein rohes Subject die ganze Besatzung verf�hren kann. 1 Durch den moralischen Druck der durch das F�hrungs .eugniss ausge�bt wird wird eine bessere Gene- ration von Seeleuten herangezogen. . Dass das F�hrungs- attest bei allen Dienstverh�ltnissen als nothwendig erkannt wird ist im Eingange angedeutet. Da der 19 den Schiffsmann gegen Beschuldigungen sch�tzt die im Zeugniss vielleicht ausgesprochen so d�rfte kein Grund vorliegen diesen Wunsch der Schiffsf�hrer zu erf�llen. Der Strulunder Verein hofft auf die Annahme Barth den 27. Dcrbr. 187. gez. Iiahlrus Vorsitzender. j 19 3 Greifswald Strulsuiul kommend und nach Westen bestimmt oder aber von Westen kommend und nach den genannten H�fen bestimmt diesen weit k�rzeren Weg dem weiten Umwege um die Insel Hilgen herum vorziehen. Da in- Leben ab. 1 Der Kapitain mustert einen Mann der auf dessen bis jetzt ein Feuer am Lande nicht angebracht ist X. Stralsund d. 8. Januar 1880. Der Nautische Verein zu Stralsund �berreicht dem Vorst�nde des Ceutralvereins untenstehenden Antrag mit der Bitte denselben auf die Tagesordnung der bevorstehenden Generalversammlung zu setzen Den 17 18 19 der Seemannsordnung vom 27. Decbr. 1872 welche lauten 8 17. V or der Abmusterung hat der Schiffer dem alizumu- sternden Schiffsmanne die bisherigen Rang- und Dienst- verh�ltnisse und die Dauer der Dienstzeit zu beschei- nigen auf Verlangen auch ein F�hrungsattest zu er- theileu. Das letztere darf in das Seefahrtsbuch nicht eingetragen werden. 18. Diu Unterschriften des Schiffers unter der Bescheinigung und dem Zeuguiss werden von dem Seemannsamte vor welchem die Abmusterung stattfindet kosten- u. stempcl- frei beglaubigt. S 19. Verweigert der Schiffer die Ausstellung des Zeugnisses oder enth�lt dasselbe Beschuldigungen deren Richtig- keit der Schiffsmnnn bestreitet so hat auf Antrag des letzteren das Seemannsamt den Sachverhalt zu unter- suchen und das Krgebniss der Untersuchung dem Schiffs- mann zu bescheinigen. folgenden Wortlaut durch die gesetzgebenden Be- h�rden zu verschaffen 17. Vor der Abmusterung hat der Schiffer dem abzumu- sternden Scbiffstnann im Seefahrtsbuch die bisherigen Rang- und Dienstverh�ltnisse und die Dauer der Dienst- zeit zu bescheinigen sowie ein F�hrungsattest ein- zutragen. 18. Die Unterschrift des Schiffers unter dem mit der Be- scheinigung verbundenen Zeugniss wird von dem See- mannsamte vor welchem die Abmusterung stattfindet kosten- und stempelfrei beglaubigt. S 19. Enth�lt das Zeugniss Beschuldigungen deren Richtig- keit der Schiffsmann bestreitet so hat auf Antrag des letzteren das Seemannsamt den Sachverhalt zu unter- suchen und das Krgelmiss der Untersuchung dem Schiffs- mann zu bescheinigen. Motive Vorweg sei bemerkt dass der Schwerpunkt des A n - trages in dem Gedanken der obligatorischen Verpflichtung des Kapitains zur Eintragung eines F�hrungsattestes bei I hende Freunde des Seewesens theilnehmen. Dieselben der Abmusterung eines Schiffsmannes in dessen Seefahrts- haben sich beim Pr�sidium vorher anzumelden. buch gipfelt. Die Stellung des Schiffsmanncs an Bord ist 6. Die Verhandlungen des Vereinstages sind ein reines Dicnstverh�ltniss. Als Gegenleistung f�r seine j �ffentlich doch kann f�rVcrwaltungs-Angelegenheiten des Th�tigkeit empf�ngt er Wohnung Bek�stigung Heuer. Von diesem Verhaltniss aus ist die Stellung des Schiffs- mannes zu beurtheilen. Nun giebt es aber kein Dicnst- verh�ltniss und keine amtliche Stellung in welchem nicht bei Abgang des Inhabers ein Zeugniss gegeben undbei Eintritt in ein anderes Einsicht in das F�hrungsattest ver- langt wird. Nur dem Schiffsmann ist es gestattet beim Abgang aus seinem Dienstverh�ltniss ein Zeugniss zu ver- i beiden F�llen geben die vertretenen Vereine f�r jedes langen oder nicht bei dem Antritt eins vorzulegen oder nicht Diese Abweichung von der allgemein beobachteten Regel f�hrt aber zu den gr�ssten Unzutr�glichkeiten ja es h�ngt von der Nichtbefolgung derselben oft Jutund seines Antrages. I. A. der Vorsitzende. gez. C. Lorenz. Revidirtes Statut des Deutschen Nautischen Vereins. 1. Behufs gemeinsamer F�rderung der Interessen des deutschen Seewesens haben sich die in Deutschland bestehenden Gesellschaft .Deutscher Nautischen Vereine zu einer allgemeinen Dieselbe f�hrt den Namen verbunden. Nautischer Verein. 2. Organe dieses Verbandes sind 1. der j�hrliche Vereinstag. 2. das Pr�sidium. 3. Der Vereinstag wird allj�hrlich wahrend der ersten beiden Monate abgehalten und zwar in der Regel in Berlin. Wenn jedoch besondere Gr�nde die Einberufung nach einem anderen Orte w�nsrhenswerth machen so kann auf den Vorschlag des Pr�sidiums oder auf Antrag eines dem Verb�nde angeh�renden Vereines mit einfacher Majorit�t ein anderer Versammlungsort beschlossen werden. 4. Aufgabe des Vereinstages ist namentlich die Er�rterung der das Seewesen betreffenden Zeitfragen und die Vereinbarung gemeinsamer MaasMiahmen zur F�rderung desselben. Der Vereinstag ist ferner in allen Verwaltungs-Angc- legenheiten des Verbandes die h�chste Instanz. Insbe- sondere geh�ren zu seinen Functionen die Wahl des Pr�- sidiums die Abnahme des Verwaltungsberichts und der Jahresrechnung sowie die Aufstellung eines Etats f�r das n�chste Rechnungsjahr. 5. Der Vcrcinstag besteht aus den Abgeordneten der einzelnen dem Verb�nde angeh�renden Vereine deren jeder Verein beliebig Viele delegiren darf. A n seinen Verhandlungen d�rfen auch ausserhalb des Vereins ste- Verbandes durch Beschluss der Versammlung die Oeffent- lichkcit ausgeschlossen werden. 7. In denjenigen F�llen in welchen 1. �ber Ver- waltungs-Angelcgenheiten des Verbandes verhandelt wird oder 2. von der Majorit�t der vertretenen Vereine ein solcher Abstimmungsmodus beschlossen wird erfolgen die Abstimmungen des Vereinstages nach Vereinen. In diesen angebrochene Hundert ihrer Mitglieder eine Stimme ab.

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador TEI Volltext PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) DFG-Viewer OPAC
TOC

Zeitschriftenheft

PDF (komprimiert) PDF (Originalgröße) RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zeitschriftenheft

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

17. Jahrgang.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.