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17. Jahrgang (1880)

Bibliografische Daten

fullscreen: 17. Jahrgang (1880)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-169
Titel:
17. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1880

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831217

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 17. Jahrgang (1880)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

ojb 212 Uebe rsicht s�mmtlicher aufdas Seerecht bez�glichen Entscheidun- Art. 396 427u.611 auch unter dieser Voraussetzung vorliegt gen der deutschen undfremden Gerichtsh�fe Reskripte ete. der betreffenden Beh�rden etc. einschliesslich der i ger erkennbare Folge der von ihm gewollten Handlungwar. Literatur der dahin bez�glichen Schriften Abhand- lungen Aufs�tze etc. Haftung f�r eine Besch�digung der Ladung auf See b�sliche Handlungsweise der Schiffsbesatzung. Art.396427607610466A.1.H.-G.-B. - Die weitere Behauptung des Kl�gers er habe die fraglichen sondern damit zun�chst nureine bessere Verladung beabsich- tigt dass aber eine b�sliche Handlungsweise im Sinne der da die Besch�digung derH�lzer die notwendige und dem Kl�- Holser zu dem Zwecke zu welchem sie ihm�bergeben waren ohne deren Zerkleinerung �berhaupt nicht verwenden k�nnen verdient ebenfalls keine Ber�cksichtigung da dadurch derb�s- liche Charakter der kl�gerischen Handlungsweise den Kon- nossements-Inhabern gegen�ber nicht ausgeschlossen werden. Kl�ger vielmehr n u r berechtigt gewesen sein w�rde seinen Anspruch auf Lieferung geeigneter H�lzer zum Stauen etc. den Befrachtern gegen�ber geltend zu machen. Eine Besichtigung der vom Kl�ger als K�hrer des Schiffes Bertha mit diesem vonDarien Georgia in Brake angebrach- ten Ladung Pitch -Pine-Holz welche die Beklagten auf Grund des dar�ber vom Kl�ger gezeichneten anOrdre lautendenKon- nossements empfangen haben hat unstreitig weder heider Uebernahme noch sp�ter stattgefunden. Nach Art. 610 sind daher die von dem Beklagten gegen die liquide Frachtforde- rung des Kl�gers durch Aufrechnung geltend gemachten A n - spr�che wegen Besch�digung eines Teils dieser Ladung er- loschen soweit diese Besch�digung nicht durch eine b�swillige Handlungsweise einer Person der Schiffsbesatzung entstanden ist. Zur Begr�ndung derGegenforderung der Beklagten geh�rt hiernach die Behauptung undim Hestreitungsfalle der Beweis einer solchen b�slichen Handlungsweise Die Besch�digung um welche es sich handelt ist unstreitig dadurch verursacht dass Kl�ger diejenigen 53 behaltenen Balken und166 Dielen welche ihm inGem�ssheit derChartepartie von seinen Befrach- tern und zugleich Ahladern Joung Langdon in Darien cross cut d. h . bereits quer durchgeschnitten. ..for Beam fillings and broken Stowage d. h. zum Zwecke der Ausf�llung der Rundungen des Schiffes und als kurze Stauung an Bord gesandt waren zumgrossen Teile durch nochmaliges Zerschneiden weiter hat zerkleinern lassen so dass er iu Folge dessen statt der im Konnossemente angegebenen St�ckzahl 98 Haiken und 224 Dielen den Empf�ngern abgeliefert hat. Das Handelsgericht hat ohne Weiteres als liquide angenommen dass in diesem Ver- fahren des Kl�gers da derselbe den Betrachtern gegen�ber dazu berechtigt gewesen s e i . eine b�sliche Handlungsweise nicht gefunden werden k�nne weil der moralische Charakter einer an sich berechtigten Handlung dadurch nicht ge�ndert so dass es dem Kl�ger obliegt diesen Charakter seines Ver- fahrens durch den Nachweis einer ihmzur Seite stehenden ver- tragsm�ssigen Berechtigung welche prozessualisch eine Replik bildet zu beseitigen. Gelingt demKl�ger dieser Beweis nicht haftet er mithin den Beklagten wegen seiuer b�slichen Hand- lungsweise so trifft auch seine Bcrulung auf den Art. 614 der hekl. Schadensliquidation gegen�ber nicht z u . Denn die B c - Stimmung desselben �ber die Berechnung der Wertverminde- rung besch�digter G�ter bezieht sich wie ausdem Eingange WIKS f�r die Besch�digung der G�ter auf Grund des Art. s c h n e i d e n s e r g e h e n h a t t e . M i t R e c h t i s t a b e r d a s O b e r g e r i c h t dieser Ansicht entgegengetreten. Denn durch die Ausstellung des Konnossementes �bernahm Kl�ger wieihmnicht unbekannt sein konnte demEmpf�nger der Laduug gegen�ber eine selbst- st�ndige Verpflichtung zur Ablieferung der darin als emplangeu verzeichneten H�lzer und zwar wie auch durch den herge- brachten Ausdruck to be delivered in the like ordre and condition im Konnossemente von ihm anerkannt ist in gleicher Beschaffenheit wozu selbstverst�ndlich auch geh�rt dass er die H�lzer in derselben St�ckzahl und in denselben Massen abzuliefern hatte. Auch ist obwohl Kl�ger dasin dieser Instanz beanstandet mit dem Obergerichte ohne Wei- teres anzunehmen dass der Wert der fraglichen H�lzer soll- ten auch zu Beam fillings und broken Stowage wie Kl�ger behauptet n u r H�lzer von geringerer Qualit�t ver- wendet werden wenigstens zumTeil aufihrer L�nge beruht und dass daher wie auch dem Kl�ger nicht unbekannt gewesen sein kann das Durchs�gen derselben eine Wertverminderung und mithin eine Besch�digung einschliesst. W a r Kl�ger zu dieser nachteiligen Behandlung der H�lzer dem Empf�nger gegen�ber nicht berechtigt so tr�gt sein Verfahren diesem gegen�ber allerdings den Charakter der B�swilligkeit an sich und kann er sich dieserhalh auf sein Rechtsverh�ltnis zu den h�rnern Glocken etc.vernimmt. Es besteht aus einem durch werde dass Kl�ger durch die Zeichnung des Konnossementes eine gr�ssere Verpflichtung auf sich selbst geladen habe als es seinen Kontrahenten gegen�ber erforderlich gewesen ware mit welchem letzteren Satze offenbar hat ausgesprochen werden i sollen dass Kl�ger den Befrachtern und Abladern gegen�ber berechtigt gewesen sein w�rde entweder das Konnossement unter dem Vorbehalte seiner Befugnis zum weiteren Durch- j schneiden der H�lzer zu zeichnen oder aber in dasselbe die- jenige St�ckzahl aufzunehmen welche sich in Folge des Durch- Befrachtern und darauf dass er diesen gegen�ber im guten Glauben gehandelt habe nicht berufen mag er nun was nicht erhellt das Konuossement vor oder nach dem Durch- schneiden derH�lzer gezeichnet haben. Demi er wttsste dass das von ihmgezeichnete an Ordre lautende Konnossement die Grundlage seiner Verpflichtung gegen denEmpf�nger bil- dete welchen er auch letzterenl�lls wissentlich dadurch be- sch�digte dass er ihnin seinem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts des Konnossements von der er bei dessen Erwerbung ausgehen durfte t�uschte Auch darin ist dem Obergericht beizutreten dass zwar ohne Weiteres angenommen werden darf Kl�ger habe das Durchschneiden der H�lzer nichtzum Zwecke der Besch�digung des Empf�ngers vornehmen lassen das Kaj�tendeck f�hrenden senkrechten beliebig drehbaren Rohr andessen obern offenen Ende zwei Schallf�uger recht- winklig angebracht sind. Durch Bin-undHerdrehen ermittelt man bis auf etwa 1 Strich genau das Azimut der geh�rten Tonquelle die vielleicht 4 6Sm. entfernt ist. Der gr�sste Heckraddampfer vcrgl. uns.No. 2 warder laragon der als Eigentum vou Mr. James Rees den Missi- sippi befuhr und 1875 verbrannte. Derselbe war 275 lang 48 breit 1000Tons gross und hesass einHeckrad von26Durch- messer mit Schaufeln vou 28 L�nge uud 2 6 Breite mit welchem er vollbeladen 10Sm gegen denStrom machte bei 2325 Umdrehungen in der Minute. Das muss einen grotesken Anblick gew�hrt haben wegen der kolossalen Dimensioucn des Kades. Druck vonAug. Meyer A Dieckmann Hamburg Alterwal 28 In dem Konnossemente ist nun freilich nicht bloss wegen der Fracht sondern auch bez�glich der�brigen Bestimmungen der Chartepartie aufdiese letztere Bezug genommen so dass diese Bestimmungen auch den Beklagten alsEmpf�ngern gegen- �ber nach Art.668rechtliche Wirkung haben. Dies gilt jedoch selbstverst�ndlich an sieh nicht von der kl�gerischerseits be- haupteten Genehmigung der Befrachter zum Durchschneiden der H�lzer sondern nur von einer solchen Einwilligungder Befrachter in dieses Verl�hren welche Kl�ger auf Grund der Chattepartie von ihnen zu verlangen berechtigt war Diese Voraussetzung w�rde allerdings vorliegen wenn die vom Kl�- ger behauptete Usance existirt daBeklagte nicht behauptet haben dass Kl�ger die H�lzer �ber das nach dieser Usance zulassige Mass von 12 Fuss hinaus verkleinert habe. Unrich- tig ist es aber wenn Kl�ger vermeint der Beweis dieser vou den Beklagten bestrittenen Usance sei nicht wie ge- schehen ihmaufzuerlegen gewesen souderu es h�tte vielmehr der Beweis der Nichtcxistenz der Usance den Beklagten auf- erlegt werden m�ssen. Denn obwohl Beklagter a n sich nicht nur die besch�digende Handlung sondern auch den b�swilligen Charakter derselben darzuthun haben w�rde so bedarf es doch auf Grund des Zugest�ndnisses des Kl�gers dass er selbst das Durchschneiden der H�lzer angeordnet hatauch in letzterer Beziehung keines Beweises mehr da an sich dieses Verfahren weder nach den Bestimmungen derChartepartie oder desKon- nossements noch auch nach allgemeinen Rechtsgruuds�tzen als gerechtfertigt vielmehr �usserlich als ein rechtswidriger wis- sentlicher Eingriff in die Eigentumsrechte Dritter erscheint 0 0 7 Er s a t z g e l e i s t e t we r d e n k l a r h e r v o r g e h t n u r a u f d i e dem Verfrachter obliegende Haftung nicht aber auf die Haftung des Verfrachters ausseinem oder seiner Leute Ver- schulden bei der vielmehr die allgemeinen Grunds�tze gelten und daher auch Ersatz entgangeneu Gewinns beansprucht wer- den kann. Krk. d. I. Civilscn. d. D. Reichsger. v. 10 Januar 1880 in S. Sch. ctra Cet D. D. Jur.-Z. 1880 S. 283 ff. Verschiedenes. Das Wrack der Atalanta ist in See treibend von Kapt. H. v. Freedcu am 3.Juli von Antwerpen nach Pernam- bueo versegelt vor den Gr�nden gesehen worden. Der Kapi- t�n hat die Wahrnehmung durch Vcrmittelitng des Meteorolo- gical-Oftice in London der Britischen Admiralit�t mitgeteilt. Genauere Angaben hoffen wir sp�ter bringen zu k�nnen. Das Topophon soll dazu dienen imNebclwetter die genaue Richtung zubestimmen auswelcher man den Schall von Nebel-

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