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17. Jahrgang (1880)

Bibliografische Daten

fullscreen: 17. Jahrgang (1880)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-169
Titel:
17. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1880

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831217

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juni
Band, Heft, Nummer:
6

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 17. Jahrgang (1880)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

2jt und d e m inneren Boden angebrachten Th�ren bezw. 144 I YS th�ren des Backbord null ganges zur Zeit der Kata- strophe offen gewesen sind wie auch die Behauptung der technischen Sachverst�ndig n nicht anzuzweifeln ist dass das Kentern und der Untergang des Schiffes lediglich durch das Offenstehen der Th�ren im Back- hordwallgang auf Spant 18 8 und 0 sowie der Endth�ren desselhen auf Spant 28 und W herbei- gef�hrt worden ist Das Kriegsgericht konnte indess nicht die Ueber- zeugung gewinnen dass aus dem Offenstehen dieser Th�ren ein strafbares Verschulden des Grafen v. Monts sieh ergebe. Durch die. die Behauptung desselben be- st�tigende Aussage des Korvettenkapit�ns Krokisiusist festgestellt dass Ersterer dem etc. Krokisius den strikten Befeld gegeben hat f�r den fortw�hrenden Verschluss der Wallgangsth�rcn zu sorgen. Dieser Befehl war nicht auf die Endth�ren der Wallg�nge beschr�nkt und war danach der erste Offizier f�r die strikte Ausf�hrung des Befehls den Verschluss aller in den Wallg�ngen befindlichen Th�ren und unausgesetzte Kontrolle des Verschlusses verantwortlich. Graf v. Monts aber hatte der im 84 a der Instruction f�r den Konimandanten Mannlochverschl�ssc k�nnten und mUsstcu bestandig wasser- dicht verschlossen gehalten werden mit Ausnahme der- jenigen wenigen welche zur Kommunikation oder Ventilation unter normalen Verh�ltnissen nicht zu entbehren seien. Ganz besonders aber seien verschlossen zu halten die Th�ren in denQuerschotten der Wallg�ugc unddie in den Enden dieser R�ume befindlichen f�r deren Offenbleiben keinerlei Grund vorhanden. W�ren diese im vorliegenden Falle verschlossen gewesen soh�tte sich infolge eines i 2.6 m unter dieWasserlinie reichenden Lecks von ca. 1qm I Gr�sse nur derentsprechende Teil des Wallganges schnell Bit Wasser f�llen m�ssen und das Schiff h�tte mit etwas vermehrtem Tiefgang eine Neigung von etwa 6 bekommen. Diese zu einer Gefahr keinen Anlass bietende Neigung h�tte aber durch Volllaufenlassen der gegen�ber liegenden korrespor.direnden Abteilung auf Steuerbord noch ver- mindert werden k�nnen. Nach einer Zeugenaussage sei es m�glich dass auch derinnere Boden eine Verletzung davon getragen habe und dadurch dasWasser direct in den Maschinenraum eingetreten sei. Eine solche Be- sch�digung k�nne aber nicht soumfangreich gewesen sein. Zustande langsam h�tte sinken m�ssen. Das erfolgte F�llen des ganzen Backbordwallganges habe aber gleich eine Neigung hervorgebracht welche durch das nun erm�g- lichte Eintreten von Wasser durch zuf�llig offen gebliebene Seitenfenster in der Batterie best�ndig vermehrt worden j sei und die Stabilit�t bis zum Kentern vermindert habe. Daher sei die Ursache des Kentens und schnellen Sin- kens des Schiffes ausschliesslich in dem Offenbleiben der Th�ren des Wallganges an Backbordseite zu suchen. Der Graf v. MontS hat bestritten dass die Wallg�ngc offen gewesen und gegen die Gutachten ausgef�hrt Die desfallsige Behauptung der Techniker beruhe lediglich auf theoretischen Berechnungen es seien keinerlei thats�ch- liche Beweise f�r diese Annahme vorhanden zumal den Aussagen der Taucher �ber Ort Gr�sse und Form des Lecks da keiner im Innern des Schiffes gewesen unbe- dingte Zuverl�ssigkeit nicht zugesprochen werden k�nnte. Auch die von zwei Zeugen abgegebenen Aussagen beweisen nicht was mit ihnen bewiesen werden solle es folge ans ihnen nur dass das Wasser aus der Richtung der Wall- g�nge hergekommen sei nicht aber dass die Wallg�ngc wirklich offen gestanden h�tten. D a der Stoss gerade die hinterste Abteilung des Wallganges getroffen so liege der Gedanke nahe dass die Wirkung desselben sich auch seitlich namentlich nach hinten zuerstreckt und hier Zerst�rungen von Nieten etc. herbeigef�hrt haben k�nnte welche ein Lecken der Schiffswand auch unmittelbar hinter dem Wallgang zurFolge haben mussten. Die Behauptung des Grafen v. Monts der Stoss habe die hinterste Abteilung des Wallganges getroffen beruht nach einem Schlussgutaehten der sachverst�ndigen Tech- niker auf einem Irrtum. Die hinterste Abteilung ist zwi- schen Spant 18 und 23. w�hrend das Leck vor derselben zwischen Spant 8 und 18 sich befindet. durch Pumpen zu bew�ltigen gc welche das Schiff wirklich ange- gr�sser als die vorhin angegebene di- s d e r Zutluss nicht wesen. DieNeigung nommen sei aber viel gewesen und k�nne dieses nicht durch ein weiteres Aus- f�llen des Maschinenraums sondern nur durch Volllaufen einer gr�sseren Zahl von Abteilungen des Wallganges j a dos ganzen Wallganges auf Backbordseite erkl�rt werden. Diesem Umst�nde allein sei auch das Kentern des Schiffes zuzuschreiben da es im andern Falle selbst bei offen gebliebenen Th�ren nach demTunnel und Kesselraum auch wenn gar keine Massregel ergriffen worden w�re das eingedrungene Wasser zu entfernen in aufrechtem eines S. M . Schiffe oder Bestimmung der Th�ren Fahrzeuge statuirten Pflicht Das Kriegsgericht hat sein Urteil dahin gefasst Nach diesen Besidtaten der Untersuchung Der erste Offizier will denBefehl zum Verschluss an den verungl�ckten ZwHchondeeksoffizier lnterlieut- nant zur See Fouquet wie auch nicht zu bezweifeln ist weiter gegeben und vondiesem die Meldunger- halten haben dass die Th�ren verschlossen seien. Da auch nachgewiesen ist dass die Th�ren zeitweise geschlossen waren unddurch einen Zeugen bekundet wird dass er so oft er H�nde gegangen sei gesehen habe wie der erste Offizier bei den Bonden die Wallgangs- th�rcn aufschloss. hineinsah und wieder zuschloss so scheint auch der erste Offizier nach besten Kr�ften seine FHicht erf�llt zu haben waren wie aus den Zeugenaus- sagen noch folgt die Endth�ren der Wallg�nge zeitweise offen und haben dieselben auch zur Zeit der Katastrophe offen gestanden so kann hieraus weder dem Komman- danten noch den genannten Offizieren ein Vorwurf ge- macht werden weil eine unausgesetzte Kontrolle die betreffenden Offiziere jedem anderen Dienst entzogen haben w�rde daher nicht m�glich war. DieSchuld liegt an dem unzul�nglichen Verschluss der Endth�ren der Backbordwallgange durch Vorreiber die es erm�g- lichten dass dieselben ohne Weiteres von Jedermann ge�ffnet werden konnten. Auch dass der Graf v. Monts bis zum Eintritt derKatastrophe nicht wieinS 02a der erw�hnten Instruction f�r den Kommandanten vor- geschrieben ist die Kontrolle �ber die Ausf�hrung seines Befehls bez�glich der Verschl�sse ge�bt hat kann nicht als strafbare Nachl�ssigkeit desselben angesehen wer- den weil die Instruction die Zeitabschnitte innerhalb welcher die Kontrolle erfolgen soll nicht bestimmt viel- mehr dem Ermessen des Kommandanten �berl�sst. Hat Graf v. Monts diese Kontrolle nun in der kurzen Zeit vom Aufh�ren der Arbeiten in den Wallg�ngen das nach Aussage des Schiffbauingenieurs Bartsch am 18. Mai 1878 erfolgt ist bis zur Kollision unterlassen so findet das Kriegsgericht darin in Ber�cksichtigung seiner sonstigen anstrengenden Th�tigkeit welche namentlich nach dem Zusammentritt des Geschwaders wegen der Unzuverl�ssigkeit der Steuervorrichtung und der noch nicht erzielten Verl�sslichkeit des Maschinenpersonals sich vollst�ndig auf den Dienst an Deck concentriren musste. nicht eine Ueberschreitung der vern�nftigen und daher zul�ssigen Grenzen des dem Kommandanten ge- statteten Ermessens. ist nicht zu verkennen dass die uasserdichten Vcrschluss- Druck vuuAug. Mcyur 4 Dieckmanu Hamburg Alterwull��. schliessen gen�gt. undunbedingt etc. welche verschlossen sofort zu ver- zu halten sind

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