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15. Jahrgang (1878)

Bibliographic data

fullscreen: 15. Jahrgang (1878)

Structure type:
Periodical
Collection:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Title:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Subtitle:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Place of publication:
Hamburg

Persistent Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Structure type:
Periodical volume
Collection:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-215
Title:
15. Jahrgang
Volume,Issue,Number:
1878

Shelfmark:
online
Persistent Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831215

Periodical issue

Structure type:
Periodical issue
Title:
Februar
Volume,Issue,Number:
2

Contents

Table of contents

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 15. Jahrgang (1878)
  • Overall index
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Full text

uud Schw�chere einen falschen Strohhalm ergriff. Wenn Collisionsf�lle auch fast stets heikle Punkte f�r eine gerechte Entscheidung bleiben werden so erscheint doch auch uns im gegebenen Falle dass der Herr Staatsanwalt noch manches in Nautischen Sachen sebrift der Paragraphen bedeuten soll welche gew�hnlich nur auf den ersten uud zweiten Absatz eines solchen Bezug bat uud alsdann die heterogensten Sachen zusammenstellt z. B. im fnften Capitel Vorschriften Uber Stauen und Beladen sowie �ber Frachtabschl�sse verschiedener Ladungen findet sich 311 mit der Ueberschritt Gelbes Fieber. Dagegen hilft laut erstem Absatz der Lebeuswecker von Baunscheidt Endenich bei Bonn Preis 25 M.. In welchem Zusammenhang aber die nun folgenden gesperrten Alineen Hafermehl Haler Waltiscb - Gel Nitro - Glycerin Oelkuchen Tonnage Oelzeug Orseille Erze Pfeffer Petroleum Bischer. Piement Ananas zu lernen haben wird. Nautische Literatur. B . QJb 27 iS Wenn in einem solchen Falle obige gelehrte I Studium erfordert. Man braucht bloss daran zu erinnern dass Herreu nicht sagen weiden der Kapitain h�tte bei- drehen sollenwelchesdoch nicht unter allen Umst�nden zu empfehlen und auch nicht im Gesetze vorgeschrieben ist so sind wir mit unserer Nautik an unseres Witzes Ende wenn man den Segelschiffs-Kapitain unter oben gegebenen dem Adler gleichen Umst�nden frei lassen und den Dampfer-Kapitain einsperren wollte zumal ein Dampfer mit 8 Knoten Fahrt doch noch in seinem Laufe stoppen kann welches f�r ein Segel- schiff eine Unm�glichkeit ist. Wenn wir nun auch zugeben dass die Fahrt eines Dampfers eine zu geschwinde sein kann so scheinen die Herren doch vergessen zu haben dass ein Dampfer mit 8 Knoten Fahrt dem lluder schneller als mit � Knoten Fortgang gehorcht. Denn dass der ..Adler mit 6 Knoten Fahrt den Fischer nicht getroffen h�tte kann wohl gesagt aber schwer bewiesen werden da keiner den Abstand beider Schiffe auf einige Fuss mehr oder weniger constatiren kann worauf es bei einer solchen Behauptung doch einzig u. allein ankommt. Da ausserdem 15 des Ausweichungsgesetzes besagt dass ein Dampfschiff dem Segelschiffe aus dein Wege gehen soll welches wie angenommen der Adler auch versucht hat so erscheint auch uns der holl�ndische Fischer strafbarer als der Kapitain des Adler da nicht der Fischer sondern der Dampfer auszuweichen hatte und wenn Herr Dr. Homberg sagt dass der Adler den Fischer unter einein spitzen Winkel traf so war es ja eben der Fischer der durch seiu ungesetzliches und sicherlich nur vou seiner Angst und Kopllosigkeit dictirtes Ausweichen den Winkel erzeugte indem er sein Ruder gleich dem des Adlers Backbord legte wodurch nach unserer Ansicht eben dieser spitze Winkel entstand. Wenn endlich der Staatsanwalt bemerkte einErtrinkender greife nach einem Strohhalm so kann der Kapitain des Adler doch nicht darunter leiden wenn der Fischer sich als den Ertrinkenden ansah uud seiner wir wollen der Verfasser sowohl in der Vorrede als im Texte mehrere gr�ssere Werke �ber das Deutsche See- und Assecuranz-Kecht namhaft macht welche bei der Bearbeitung des Buches benutzt worden sind und dass er wiederholt auf die Berathungsprotokolle zum Deutschen Handelsgesetzbuchc Itezug nimmt um den Beweis zu liefern dass die Deutsche Antwort auf solche Fragen nur nicht so aus dem Aermel gesch�ttet weiden kann namentlich wenn die Antwort zugleich ein zuverl�ssiger Rath f�r Andere sein soll. Dazu kommt noch dass es bei dem internationalen Character der Frachtschilfl�hrt nicht gen�gt das zu wissen was in dem eigenen Lande Rechtens ist. Des Ratlies bedarf der Scliitfsfiibrer haupts�chlich daun wenn er den Schwierig- keiten seiues Berufes im fremden Lande gegen�ber steht. An geeigneter Stelle bat daher auch der Befrachter die ent- sprechende Gesetzgebung einer ganzen Anzahl L�nder mit in Betracht gezogen neben seerechtlichen Entscheidungen deut- scher Gerichtsh�fe Huden sich Erkenntnisse des Handelsgerichts in Autwerpen und Frage-Beantwortungen aus der Shipping and Mercantile Gazette in London. Feruer bietet derselbe einen Einblick iu die bei Frachtabschl�ssen in Frage kommenden vielfachen Usancen au den Lade- und L�schpl�tzen giebt Auf- schluss �ber die bei der Beladung des Schiffes zu beobachtenden Regeln und Vorschriften der Stauung liefert Tabellen �ber die verh�ltuissm�ssige V erstauungsf�higkeit der einzelnen Guter behuf Erleichterung der Auswahl unter mehreren Frachtofferten sowie �ber ausw�rtige Maasse und Gewichte Frachtlisten giebt Verlialtungsuiaasregeln tur Kriegszeiten sowie for Havarief�lle und erl�utert endlich die Verh�ltnisse des Assccuranzrechts. Aus diesen allgemeinen Umrissen lasst sich die H�he der Auf- gabe welche sich der V erl�sser gestellt hat schon eimgermaassen erkennen. Fhu Lrtheil dar�ber ob die Autgauc vollst�ndig gel�st worden kann Einsender sich schon deshalb nicht erlauben weil er gesteht die ganze F�lle des dargebotenen Stoffes nicht in dem dazu erforderlichen Maasse zu beherrschen. Unbestreitbar scheint ihm zu sein dass das vorliegende Buch Schitfscapitaiiien Rheden und Kautieuten eine Menge schattbaren Materials darbietet aus welchem sie iu gegebeueu F�lleu grossen Nutzen werden ziehen k�nnen. Geb�hrt dem Verfasser der Dank dass er es unternommen hat damit einem Mangel unserer nautischen Literatur abzubelfcu so verdient er in noch h�herem Maasse allgemeine Anerkennung f�r den Fleiss mit welchem er in der I kurzen Frist vom Februar bis October neben seinen eigentlichen Berufsgesch�ften ein so umfangreiches Werk zu Staude gebracht hat. Leider kann ihm aber auch der Vorwurf nicht erspart werden dass die Eile wozu der Fertigstellung dem Inhalte nicht unwesentlich geschadet hat. Die Anordnung des Stoffes ist eine so planlose wie man sie sich nur denken kann. Gar nicht zu �bersehen ist auf welchem Systeme eigentlich uie zugeben gerechtfertigten Angst als der Kleiuere i Capitel-Eintheilung beruht und was die fett gedruckte Ueber- Der lief r�chtet Ein Berather in wichtigen tragen f�r Pech giftige G�ter desselben 3J zum gelben Fieber stehen Schiffscapitaine Rheder und Kauleute. Herausgegebebnleibt unerfindlich so lange eben das Wort Heines scriptum von dem nautischen Verein in Papenburg. Xach den non est pictum wahr bleibt. Gegen diese sich �fters wieder- neuesten Quellen bearbeitet von W. H�ring k�nigl. holende Zusanimenh�iduug heterogener Diuge hilft keineswegs Navigutionslehrer d. Z. Secretair. das allerdings genaue Sach- und Inhaltsregister weil nur durch Zweite wesentlich bereicherte und stark vermehrte Auflage.PapenburgVerlagvon Heinrich Bohr. 1878. Wer das unter obigem Titel erscheinende Buch in die Hand nimmt wird darin das vor einigen Monaten unter �hnlichem Titel erschienene B�chlein desselben Verfassers von welchem es die zweite Auflage bildet kaum wieder erkennen. Aus dem schwachen Anfange. der nach dem Vorworte zur ersten Auf- lage die iu die Protokolle des nautischen Vereins zu Papenburg niedergelegten Erfahrungen in der Form eines B�chleins der Oeffentliehkeit �bergeben wollte und welches iu Allem nur 47 Seiten umfasste. ist ein Werk geworden welches mit elf Kapiteln uud siebenzig Paragraphen einen 307 Seiten starken Baud durstellt. An Stull kann es Demjenigen nicht fehlen der verzeichnen will was dem F�hrer eines Kauffahrteischiffes zu wissen n�tzlich uud uotliwendig ist. Die Beziehungen seiner Berufst�tigkeit sind so vielseitige dass eine ersch�pfende Darstellung aller dabei in Betracht kommenden Fragen wohl kaum m�glich erscheint. Der Einsender dieses h�lt es deshalb auch f�r keine blosse Bescheidenheitsfloskel wenn nach der Vorrede zur zweiten Anflage der Verfasser sich bewusst ist dass das Werk auch in seinem jetzigen Umfange noch M�ngel enth�lt und daher nicht allen Anforderungen gen�gt. Aus der Reichhaltigkeit des sich darbietenden Stoffes auf die Leichtig- keit der Herstellung eines �liulicben Buches schliessen zu wollen w�re aber durchaus fehlsam. Ein grosser Theil der zu be- handelnden Materie ber�hrt Kechts-Fragen deren L�sung nicht f�r Jedermann auf der flachen Hand liegt sondern ein tieferes sonst ja so n�tzlichen Buches erheblich erleichtert werden wurde. V. Murine-AI nut nach 1878. Berlin E. S. Mutier Hohn. 127 Seiten Taschenformat in Leinen gebunden. Preis 3M.20 Pf. Mit dem vorliegenden Almanach soll der Versuch gemacht werden ein Jahrbuch f�r die Marine einzuf�hren wie es die Armee l�ngst besitzt und wie es f�r die Marine von vielen Seiten schon gew�nscht und geplant worden ist. In der That ist es nur ein Versuch gering ist noch der Kreis der Inter- essenten in der deutschen Marine wenigstens zu wenig zahl- reich um die Herausgabe eines eigenen umfangreichen Jahr- buches zu bewerkstelligen. Wir heissen daher das Anerbieten des Herrn Herausgebers des Altnanachs f�r die �sterreichische Marine willkommen der uns die Herausgabe des allgemeinen Theils desselben des Theils der die f�r beide Marinen gleich werthvollen Materialien enth�lt freigiebt. Und noch nicht gekl�rt und festgestellt sind auch die W�nsche betreffs alles dessen was Aufnahme iu den Almanach verdient und denselben zu einem f�r alle Dienstzweige ergiebigen aber auch nichts als Wichtiges enthaltenden Handbuche machen soll. Unter solchen Verh�ltnissen ist ein kleiner Anlang das Geratheuste. M�chte das Publikum daher diesen ersten Jahrgang nicht als ein gereiftes Unternehmen vielmehr als den Keim zu einem solchen betrachten demselben aber schon jetzt durch Ver- eine alphabetische Anordnung desselben der Gebrauch des

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