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15. Jahrgang (1878)

Bibliografische Daten

fullscreen: 15. Jahrgang (1878)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-215
Titel:
15. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1878

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831215

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
November
Band, Heft, Nummer:
11

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 15. Jahrgang (1878)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Oft 212 2 das Recht des Versicherungsoites der Ladung ihm g�nstiger sei als dasjenige des Aufmachungsortes denn ein Schiffer kann ja unm�glich die Finessen des Havarierechts aller Herren L�nder kennen. Die Klausel-Angelegenheit wird um so bedenk- licher als neuerdings die Franzosen begonnen haben den Engl�ndern die Sache nachzumachen. Als eine blosse Retorsions-Maasregel gegen das Englische Ge- bahren die Klausel aufzufassen hindert uns der Um- stand dass dieselbe auch gegen Deutsche Schifte geltend gemacht wird. In einer uns vorliegenden iu englischer Sprache abgefassten Chartepartie dd. Bou- logue sur mer 23. Juli 1X78 lesen wir in dem ge- druckten Texte des Formulars folgende der oben er- w�hnten v�llig gleichbedeutende Bestimmung In case of average the same to be settled according to the customs and laws of the country where the cargo is insured. In diesem Falle blieb es f�r die Rheder des Schilfes nicht ohne direkten Nachtheil. Das betr. Schiff welches mit einer Ladung Phosphat vonBou- logne nach Great Yarmouth bestimmt war. wurde bald nach dem Verlassen des Ahladeplatzes ange- segelt und niusste behufs Ausbesserung der erlittenen Sch�den au der Takelung nach Boulogne zur�ck- kehren. Letzteres war olfenbar Nothhafen dem Schitfer ward aber er�ffnet dass die Ladung in Paris versichert und dass der Havariefall somit auf Grund der oben erw�hnten thai tepartiebestitiiiniing nach franz�sischem Gesetze zu beurtheilen sei welches f�r Nothhafeiikosten einen Ansprach auf V eig�tung iu Havarie grosse nicht gew�hrt wenn das Hinlaufen zur Ausbesserung eines Iartikularsehadens erfolgt. Da ein solcher hier vorlag so konnte der Schiffer von den Ladungsinteressenten einen Havariebeitrag nicht beanspruchen und deshalb wurde auch bei der An- kunft des Schiffes in England eine Dispache nicht aufgemacht. W�re der Bestimmungshafen ein fran- z�sischer gewesen und um desswillen die Havarie- aber auch Millionen wieder absolut weiter nichts nach franz�sischem Rechte regulirt worden so h�tten die Rheder ihren ganzen Schaden den Casco-Ver- sicherern als Partikular Havarie in Rechnung bringen k�nnen weil das Deutsche Handelsgesetzbuch den Rechtsgedanken verfolgt dass die Havariereguliruug durch das Recht desjenigen Platzes geordnet werden soll an welchem Schiff und Ladung sich trennen. Dass zwischen dem Schiffer und seinem Befrachter eine andere Abmachung getroffen war konnte die Sachlage nicht �udern denn die Regelung der See- sch�den in grosser Havarie beruht nicht auf dem Frachtvertrage sondern auf der zwischen Schiff und Ladung bestehenden Gefahrsgemeinschaft. Die Cas- I coversicherer brauchten deu Schaden nur auf Grund einer nach Englischem Rechte aufgemachten Dispache zu verg�ten. Demgem�ss wurde denn auch verfahren und die Rheder des Schiffes hatten denjenigen Theil der Kosten welcher bei eiuer Regulirung in England auf die Ladung gefallen w�re vorweg zu ihren Lasten zu nehmen. Zu ihrem Gl�ck war in dem vorliegen- den Falle der beitragspflichtige Werth der Ladung nur ein geringer. Wir haben geglaubt die Leser dieses Blattes auf das Missliche solcher Klauseln aufmerksam machen zu sollen zumal dieselben mit den auf die Herstellung eines internationalen Havarie-grosse-Rechts gerich- i merkantil-�konomischen Verh�ltnissen �ber so m�ssen teten zeitigen Bestrebungen im schneidendsten Wider- wir bemerken dass eine Beschreibung der ganzen spruche stehen. Zur Bek�mpfung derselben kennen Navigation des Themseflusses f�r die Hansa zu wir keinen andern Weg als den der radikalen Selbst- h�lfe. Die verfrachtenden Schiffer und Rheder m�ssen es sich zur unentwegten Richtschnur machen auf Chartepartie-Bestinimungen dieser und �hnlicher Art deren Tragweite zu �bersehen sie nur h�chst selten im Stande sein werden sich nicht einzulassen. Da die Klausel eine gute Fracht sehr leicht zu einer I Gezeitenlaufes und f�r etwaige Wracks auszusehen grundschlechten herabdr�cken kann so m�ge man nicht entgegnen dass man sich bei diesen schlechten Zeiten schon etwas gefallen lassen m�sse. und dass bei gl�cklicher Vollendung der Reise die Klausel ja gar keine praktische Bedeutung bekomme. Das letz- tere ist ganz richtig aber bei gl�cklich vollbrachter Reise zieht man auch aus seiner Versicherung keinen Vortheil. und dennoch f�llt es wohl keinem vern�nfti- gen Schiffer ein. mit seinem Schiff unversichert zu fahren. Seest�dte Englands. Von Kayt. F. Nirjahr. I. London. Fortsetzung Die Quantit�t Kohlen welche in K�stenfahrern nach London gebracht wurde betrug im Jahre 1832 2L59078 Tonnen 1862 2442.432 1870 2993.710 Die sich hier scheinbar ergebende Ueberzahl in Kohlen �ber die ganze K�stenimportation wird darin beruhen dass die obigen Angaben Register- und die Kohlenangaben Gewichtstonnen sind. Der Kohlen- reichthum Englands ist nach unserer Meinung einer der Hauptfactoren. welcher sehr viel zum Aulbl�hen des Inselreiches beitrug. Nun aber da iu anderen L�ndern ebenso viel Kohlen und f�r Fabriken in der N�he der Gruben reichlich so billig wie in England zu Jage gef�rdert werden ist auch iu diesen L�ndern der Lebensnerv zur Eutfaltung grossartiger Industrie gegeben und wenn man die letztj�hrigen statistischen Ausweise des englischen Handelsamtes mit deu vor- j�hrigen vergleicht will es uns scheinen als habe das stolze Britenreich seinen Culminatiouspunkt er- reicht obgleich die Aufstapelung von Reichthum bei Einzelnen ganz enorme Summen beziffert wogegen besitzen als was sie auf dein Leibe tragen resp. tragen k�nnen. Die K�stenschitffahrt mit Kohlen ist gegen�ber dem Landtransport derselben stark zur�ckgegangen Letztere betrug in 1862 1 791 932 Tonnen 1870 3 775 297 Die Summe des in London eingenommeneu Zolles betrug in 1710 1 268 09 1800 6 468 655 1870 10017 758 Die Einwohnerschaft Londons mit Eiuschluss der Umgegend welche zum Stadtpolizeidistrikt geh�rt betrug 1851 2 680 735 Personen 1861 3 222 720 1871 3 883 092 Dagegen nimmt die Einwohnerzahl des eigentlichen Gesch�ftstheils der City welcher nach und nach ganz in Comptoire �bergeht fortw�hrend ab. Sie betrug i n 1861 112 063 Personen 1871 74 732 Gehen wir nun zu den hydrographischen und umfangreich werden w�rde. Die verschiedenen Kan�le habeu hinreichende Tiefe f�r jedes Schiff die Banken sind gut betonnt und f�r Stromfahrt bei Nacht mit Feuern von Baken und Feuerschiffen gut besetzt und wer im Besitz der neuesten Admiralit�tskarten ist braucht nur noch die genaue Kenntniss des

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