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15. Jahrgang (1878)

Bibliografische Daten

fullscreen: 15. Jahrgang (1878)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-215
Titel:
15. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1878
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831215

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
November
Band, Heft, Nummer:
11

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 15. Jahrgang (1878)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigiti and herausgegeben von W . von Freeden. Bonn Thoma-Strasse Commission. Expedition Vr. Foeriter in Leipzig. Die ..Hanta erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten lost oder Buchhandlung o i l e r bei d e r Redaction Sen langen an die Bedactiou oder Expedition Aiterwall 28 Druckerei der Hanta. Abonnement jederzeit fr�here Nummern nachgo- liefert. Abonnementspreis vier teljiilirl. f�r Hamburg 2iUK tiir auswiirtsi 3 sh Sterl. Einzelne Nummcrn60 d. Wegen Inserate reiche mit BS v die letit.eile be- rechnet werden beliebt man sicli an die Expedition in Hamburg l U wenden. Von fr�heren Jahrgangen sind noch in v�llig completem Zustande vorhanden u. werden gut gebunden in dr Expedi- tion abgegeben Jahrgang 1872 1874 je zu 4 M I87Szu6Jk 1877zu9JL SSeitsclirift JTtxx Seewesen. tim urtheilung. In einer uns vorliegenden Chartepartie der Herren Ii. Thiedemann Co. in Newcastle on Tyne vom 17. August 1X77 und zwar im gedruckten Tneile derselben linden wir die fr�here Klausel fol- gendermaassen modificirt ..Any average during the voyage to be settled according to the laws and customs where thecargo is insured. Es gewinnt den Anschein als ob bei dieser Klausel kein gpeciell englisches Interesse sondern dasjenige der Ladungsasseouradeure �berhaupt hat ber�cksichtigt werden sollen. Allein von den Eng- l�ndern welche bekanntlich ihr liebes Ich immer gross schreiben darf man in Seesacheu eine besondere F�r- sorge f�r die Erweiterung des Geltungsbereiches der Gesetzgebung anderer Staaten sich selber gegen�ber nicht erwarten sie sind zu sehr daran gew�hnt auf dem Meere und den mit demselben zusammenh�ngen- den tiebieten sich als uneingeschr�nkte Herrscher zu betrachten. Bei Lichte besehen l�uft denn auch die gegenw�rtige Klausel nur darauf hinaus dem Englischen Havarierechte zur Herrschaft zu verhellen. Bei der oben erw�hnten Chartepartie war dies wenig- stens der Fall die derselben als Transportobject zu Grunde liegende Steinkohlen-Ladung war franco Be- stimmungsort verkauft und desshalb ohne Zweifel in England versichert. Die fragliche Heise endete nach stattgefundener Strandung mit der Condemnation des Schiffes in seinem finnischen Bestimmungshafen. Die Havarievertheiluug welche iu Finnland erfolgte h�tte vertragsm�ssig nach Englischem Recht geschehen m�ssen. Der dortige Dispacheur hat aber jene Be- stimmung der Chartepartie einfach ignorirt und es l�sst sich somit nicht behaupten dass die Rheder des Schiffes durch die Klausel iu Nachtheil geratheu sind. Da uns nicht bekannt geworden dass die Asse- curadeure der Ladung hiergegen remoustrirt haben zu �ndern. Ob sie vielleicht eingesehen haben dass so dr�ngt sich uns die Vermuthuug auf dass sie bei sie sich in der That zu viel herausnahmen als sie einer Aufmachung nach dem Rechte des Bestimmungs- vermittelst der erw�hnten Klausel die Handeltreiben- hafens ihre Rechnung gefunden haben und es gestal- den anderer Nationen ohne Weiteres dem English tet sich alsdann jene Klausel zu einer Handhabe law and custom unterwarfen oder ob sie nur das dem Schiffe gegen�ber m�glichst unter allen Um- No. S3. HAMBURG Sonntag den 10. November. Inhalt Chartepartie-Klauseln. Seest�dte England Fortsetzung. Vom Vorstande de Deutschon Nautischen Vereins. I. Jebersicbt sammtlicher auf d a s 8eerechi bez�glichen Ent- scheidungen der deutschen und fremden Gelichish�le. Rescripts etc. . Systematische Debersicht der auf dem Gebiete des See- wesens ergangenen ltechtsgiunds�tze der Klitscbeidungeii Rescripts etc. deutscher Gerichtsh�fe n. s. w. Schluss aus No. 90. Unterst�tzung der Angeh�rigen von Schiffbr�chigen. Hydraulische Steuerungsapparate. II. Elektrisches Licht im Dienste der Oberweser-Schiffahrt Nautische Literatur. Verschiedenes. Chartepartie-Klauseln. Zu Anhing des vorigen Jahres wurde von der Handelskammer in L�beck eine Agitation ins Werk gesetzt gegen eine in Englischen Chartepartien vor- kommende Klausel welche bestimmte dass jeder auf der betreffenden Reise sieh etwa ereignende Havarie- fall nach Englischem Hechte und Gebrauohe regulirt werden solle. Unsere Deutsche Reichsregierung wurde damals ersucht dagegen einzuschreiten und dieselbe hat sich der Sache insoweit angenommen dass sie eine vergleichende Zusammenstellung des Englischen und Deutschen Ilavarierechts welche den Handels- kammern der Seepl�tze zur Hinsicht mitgetheilt wurde anfertigen liess und ausserdem veranlasste dass iu den �ffentlichen Bl�ttern der Seepl�tze bez�gliche Warnungen f�r Schiffer und Rheder erlassen wurden. Ein Mehrere zu thun war sie nicht im Stande da es sich hierbei um eigentliches Privat recht handelte in welches auch die Englische Regierung nicht ein- greifen konnte. Es scheint dass unsere englischen Nachbarn sich jetzt herbeigelassen haben die Form jener Klausel Anst�ssige der Form haben unterdr�cken wollen um die Sache weniger auflallend und dadurch leichter durchf�hrbar zu macheu entzieht sich unserer Be- st�nden im Vortheil zu bleiben. Mau wende nicht ein dass ja der Schiffer ebenfalls das Recht habe auf die Ausf�hrung des Vertrages zu bestehen wenn

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NF Band 25.1987, Heft 1. Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, 1987.
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