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15. Jahrgang (1878)

Bibliografische Daten

fullscreen: 15. Jahrgang (1878)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-215
Titel:
15. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1878

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831215

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Juli
Band, Heft, Nummer:
7

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 15. Jahrgang (1878)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

sie eine Concurreuz speculirender Ingenieure mit d-m Ziele desR�ckkaufs zumwerthseienden Preise an- ordnet falls das Schiff �berhaupt noch seef�hig er- funden wird sich directer Versuche aber ebenso vor- sichtig enth�lt wie die englische Admiralit�t gegen- Ur t h e i l d e mn a c h e n d g� l t i g. Im Court of Queens Bench wurde dasselbe Prin- eip in einem Antrage wegen Wiederaufnahme der Klage .Valien contra Boyland best�tigt. Der Ka- pitain eines Schiffes zeichnete f�r 69 Ballen Baum- wolle und es erwies sich dass nur 64 verladen waren. Es wurde entschieden dass den Geschwore- nen Beweise vorlagen die unrichtige Angabe der Anzahl Ballen sei allein dein Betr�ge des Abladers zuzuschreiben und das fr�her abgegebene dem Rheder g�nstige Urtheil f�r g�ltig erkl�rt. Es w�rde entschieden hart sein wenn ein Ab- lader hier mit v�lliger Ungestraftheit mit einem fremden Kaufmann conspiriren k�nnte um Rheder zu berauben. Das Gesetz h�lt Rheder frei von Betrug der Ablader und Empf�nger doch ist es Sache des er- stereu zu beweisen dass alle eingenommene Ladung wieder abgeliefert wurde. SJe m�ssen den Unler- schied zwischen Connossementsangabe undAusladung beweisen oder mitanderen Worten dass sie alles landeten was an Bord genommen war. Anmerkung. Wir k�nnen nicht umbin einige Bemer- kungen zu obigen Entscheidungen zu machen denn im ersten �ber d e m Vanguard. Rechtsgrunds�tze bei Frachten in England. Mitgetheilt von Kapt. F . Niejahr. III. Charterpartie Liegegeld und Fautfracht. Schluss. Da die englischen Richter den Entscheidungen amerikanischer Gerichtsh�fe grossen Werth beilegen wollen wir die Klage von Shepherd contra Naylor Obergericht von Massachusetts. M�rz 1856. anf�hren worin entschieden dass dasConnossement f�r eine bestimmt angegebene Anzahl Tonnen Eisen Ge- wicht unbekannt denRheder abgesehen von Be-1 trug nur verpflichtet so viel auszuliefern als er ein- genommen hat. Iiier ist ein anderer amerikanischer Fall. Nach dem Connossement waren l l J Tonnen Kohlen ver- coi 129 9 zu wenden undderkostspielige Misserfolg englischer Speculanten hat dieVoraussicht derDirectoren mehr als gerechtfertigt. Verlockend mag f�r den Ingenieur das Problem gross dieVersuchung sein einso kostbares nagelneues Schiff wieder heraufzuholen misslingtder Versuch nunsotr�stet man sich mit den �brigen Leidens- Das Urtheil wurde f�r beide Sachen zu Gunsten gef�hrten undsollte er ganz oder theilweise gelingen des Rheders abgegeben und die Appellanten mit so hatmanmehr geleistet als alle Uebrigen. Wir Kosten zur�ckgewiesen. glauben aberdass die Marine kaumeineandereStellung Das House of Lords ist der h�chste Appellations- als eine abwartende einnehmen kann vielleicht indem gerichtshof in England und das hier mitgetheilte laden w�hrend die Ablieferungsrechnung nur 110 Ton- nen als gelandet auswies. Der Unterschied konnte Augenblick scheint es sehr hart. z. B. in der Angelegenheit nur als Versehen in der einen oder der anderen Rechnung erkl�rt werden. Da nicht iu Abrede ge- stellt war dass alle eingeladenen Kohlen abgeliefert wurden so wurde entschieden der Kapitain sei be- rechtigt die volle Fracht f�r diu in dem Connosse- ment stipulirte Quantit�t zu empfangen. Steadmau contra Taylor. District Court U.S. for Massachusetts Januar 15 1856. Diese Entscheidungen stehen im Einklang mit dem eben citirten Connossements-Act und sind billige Urtheile in ihrer A r t . 1 des Persian gegen den Ladungscmpf�nger. wenn er 810 Ton- nen weniger erh�lt als das Connossement ausweist und dann noch daf�r Fracht und die enormen Kosten bis zur h�chsten Instanz tragen muss. Da man aber nicht den ganzen Fall vor sich hat. so l�sst sich denken dass besondere lieweise Seitens des Rheders vorgebracht sind vielleicht schon Proteste des Kapi- tains bei der Unterzeichnung vorgelegen haben denn es ist kaum anzunehmen dass ein Kapitain so eini�ltig sein kann zu glauben er habe auf BOOTonnen 810 Tonnen mehr im Schiff wie wirklich derFall war. Wiegesagt derSchwer- punkt muss in den beigebrachten Beweisen liegen ich be- zweifle sehr dass ein foreigner mit der Sache durchgekommen ware. Das House of Lords entschied auch in der Klage des Persian MLean contra Fleraming die Sache soweit es Untergewicht der Connossementsangabe betrifft endg�ltig wie reportirt in der Shipping and Mercantile Gazette. Der Persian war befrachtet eine Ladung Enoch n einzunehmen und der Kapitain zeich- j nete Connosseinente f�r 710Tonnen oder 210 Tonnen mehr als geladen waren. Dass auch in England diese Entscheidlingspublikationen aufgefallen sind beweist folgende Anfrage beim Redacteur der Shipping and Mercantile Gazette Sir. Iii Ihrer Antwort an meinen Dampfschiffsrheder schliessen Sie wie folgt Wenn derKaufmann lntcrgewirht beweisen kann so hat er das Hecht die Fracht auf das zu wenig gelieferte Quan- tum zur�ck zu halten und kann gegen den Rheder f�r deu Werth der weniger gelieferten G�ter klagbar werden. In einer Anzahl von Antworten welche Sie i n letzter Zeit in Bezug auf Unterlieferur.g gegeben haben konstatirenSie sehr positiv dass wenn der Kapitain erkl�rt er habe alle ein- genommene Ladung geh�rig abgeliefert er Fracht f�r das Connossementsquantum verlangen kann und nicht f�r den Werth desUntergewichts verantwortlich ist. Loudon E. C March 11. 1873. Rheder. Entgegnung. DieAntworten sind vollkommen verein- bar. Der Connossements-Act legt dem Rheder auf zu bewei- sen dass alle empfangenen G�ter abgeliefert sind. Ein Kapi- tain welcher die Thatsacbe feststellen kann dass er alles ge- l�scht habe was er einnahm sollte nicht sein Anrecht f�r volle Fracht laut Connossement aufgehen. A u f der anderen Seite wenn ein Kaufmann beweisen kann dass die einge- nommene Quantit�t nicht anihre Bestimmung gebracht wurde so kann er die Fracht f�r Unterlieferung k�rzen und den Rheder wegen des Wcrthes der nicht gelieferten G�ter ver- klagen. Viel kl�ger ist man damit auch nicht geworden das Wie der Beweise ist noch lange nicht gen�geud Der Lordkanzler sagte die Appellanten heben hervor dass sie sich auf die Richtigkeit dieser Connosseinente verliesseu und dass diese entscheidend seien sowohl gegen den Rheder als gegen den Kapitain. Das Con- nossement war nicht entscheidend gegen den Rheder. Es verpflichte ihn nurzu dein Reweise wie es kamdass ein so grosser Unterschied zwischen dem Connossementsquantum undder wirklich abgelieferten Laduug entstand. Nach Durchsicht der Beweisf�hrung kann es keinen Augenblick im Zweifel gezogen werden dass die ganze an Bord genommene Ladungsquantit�t von dem Kapitain abgeliefert wurde. Welches auch immer die geheime Ursache s e i so sei es doch klar der Angeklagte h�tte die ihm �bergebene Ladung an ihre Bestimmung gebracht und war festgestellt. berechtigt aufFracht daf�r. Dann wurde in Be- treff derFautfrage hervorgehoben dass die Be- stimmungen lose und unpassend f�r diesen Fall seien aber Fautfracht meine Compensation f�r den Ausfall an derLadung welche dasSchiff ge- tragen haben w�rde.

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