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13. Jahrgang (1876)

Bibliografische Daten

fullscreen: 13. Jahrgang (1876)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-117
Titel:
13. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1876
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831213

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
September
Band, Heft, Nummer:
9

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 13. Jahrgang (1876)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt und herausgegeben von W.v.Freeden Hamburg Alexanderstrasse 8. Commission Expedition Fr. Foerster in Leipzig. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg. Sen- dungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Abonnementspreis vier telj�hrlich f�rHamburg SjM. f�r ausw�rts 3 Ji. Einzelne Nummern 60 . Wegen Inserate welche mit 35 i die Petitzeile be- rechnet werden beliebe man sich andieRedactionin Hamburg zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichnis vorr�thig b d. Redaction. 1870e 1 eg. gebdn. zu IM 1872zu 4.I873 zu Ui 1874zu5M. 1875zu6M. ..Hansa aus altern Jahrgangen. 4A Altcrwall 28 Druckerei der Hansa. Abonnement Jederzeit unter Nachlieferung fr�herer Nummern. saeitsolxrift f�r S�eewesen. No. 18. HAMBURG Sonntag den 3.September1876. XIII. Jahrg. I n h a l t Beitr�ge zum internationalen Seehandelsrecht. Forts. Ueber Kesscl-Kxplosinnen. I I . Fortsetzung. Die Norwegische Tiefwasser - Forschungs - Expedition mit V�ringen. Aus Brieten deutscher Kapitaine. X I . Neue Binnenbefeaernng derBinnen-Jade. Das Abw�rtsgleiten der Gletscher und die Ilasticit�t des Eises. Nautische Literatur. Verschiedenes. Beitr�ge zum internationalen Seehandelsrecht. V on H. Tecklenbory. Zur Begr�ndung dieses Gestzesparagraphen kann angef�hlt werden dass dergleichen Tr�mmer wenn s i e d o c h n i c h t g e b o r g e n we r d e n k � n n e n v o n g a r keinem Wurth sind dass also in derThat kein Opfer durch deren Beseitigung gebracht wird und dasses zur guten Seemannsehaft geh�rt alles dem Verfolg der Heise Hinderliche aus dem Wege zu r�umen. Und dennoch sind F�lle denkbar wo es wenig- tens der strengsten Billigkeit entspricht eine Aus- nahme von derallgemeinen Kegel zu machenist diese aber zum Gesetz erhoben so muss es dabei sein Bewenden haben. Sowill auch B�hls unter Berufung auf das Breuss. Seerecht v. 1727 dass zwar nicht die Tr�mmer aber wohl die daran befestigten und weggekappten Taue verg�tet werden in dem Fall wenn die Masten den Fortgang des Schiffes hindern oder ihmsonst Gefahr bereiten. Mir ist ein Fall erinnerlich wo ein Dampfschiff Schaden an der Schraube erlitten hatte unddiese dasRuder zu zerst�ren drohte. U m die gef�hrliche Schraube zu beseitigen gab es zwei Wege entweder musste von der Ladung geworfen werden um die Schraube vom Schaft abzul�sen oder man musste zum Kappen schreiten. Letzteres geschah u n d der neue Schaft wurde i n Havarie grosse verg�tet weil der Seewurf Abschnitt I I I . Fortsetzung L�schen eines an Bord ausgebrochenen Feuers. Schaden welcher Schiff und Ladung oder einen dieser Geyenst�nde durch Wasser oder sonst beim L�schen eines an Bord ausgebrochenen Feuers zuge- fugt tvird ist in Havarie grosse zu verg�ten. Diese Forderung erscheint in der That als so selbst- verst�ndlich dass sie schon deshalb nachdem Grund- s�tze dass Ueberrl�ssiges schadet beseitigt werden m�sste. Das ist ja ebeu das Wesen der Havarie- grosse dass ein freiwillig zur Rettung des Ganzen gebrachtes Opfer also der dem Schiffe oder der La- voraussichtlieh weit mehr gekostet h�tte. Aehnliche dung oder Beiden zugef�gte Schaden von den ge- F�lle sind mehrere denkbar. Besser also man zieht retteten Gegenst�nden getragen wird. Dasgleich- wohl eine vorwiegend aus Praktikern bestehende Ver- sammlung wir z�hlen unter sechsundzwanzig Mit- gliedern neun Dispacheure sieben Vertreter von Assekuranzkompagnien und 8Abgeordnete von Han- delskammern es f�r nothwendig erachtet hat das auf den Strand oder auf Felsen dann wird der da- S e l b s t ve r s t � n d l i c h e a u s d r � c k l i c h f e s t z u s e t z e n k a n n wohl nur seinen Grund darin haben dass Dispachen vorgekommen sind in welchen gegen das Prinzip der Havariegrosse Verst�ssen worden ist. Dawider helfen aber keine Spezialgesetze oder es m�sste jeder einzelne Fall bedacht werden waseben in einem internationalen Gesetz nicht m�glich ist. Abschnitt I V . Kappen von Tr�mmern. Verlust oder Schaden verursacht durch Wegkappen der Tr�mmer oder Beste von Bundh�lzern oder andern Gegenst�nden welche vorher durch Seegefahr gebrochen sind soll nicht in Havarie grosse verg�tet werden. durch am Schiff der Ladung und der Fracht sachte Schaden oder derjenige eines einzelnen Gegenst�nde nicht in Havarie grosse verg�tet. verur- dieser die Schranken nicht zu eng. Abschnitt V . Freiwilliges Stranden. Wenn ein Schiff absichtlich auf den Strand gesetzt wird weil es im Sinken begriffen ist. oder im Treiben Wenn ein auf solche Weise absichtlieh auf den Strand gesetztes Schiff nicht wieder abgebracht wird oder nach dem Abbringen reparaturunw�rdig wird dann wird der durch das Stranden Schaden nicht in Havarie grosse verg�tet. gefunden verursachte Der Entwurf hatte die Verg�tung aller Sch�den zugesagt wenn die freiwillige Straudung geschehen war um Nehinung oder Untersinken zu vermeiden und wenn dasSehift nachher abgebracht und reparirt worden war.

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