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12. Jahrgang (1875)

Bibliografische Daten

fullscreen: 12. Jahrgang (1875)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-203
Titel:
12. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1875
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831212

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
April
Band, Heft, Nummer:
4

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 12. Jahrgang (1875)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt von H.Tecklen- borg zu Lesum und von W.v.Freeden zuHamburg als verantwortl. Redacteur. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen hei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg. Sen- dungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Altcrwall 2S Druckerei der Ifansa oder anH. Teck- lenburg Lesum bei Bremen. Expetf.d.. Hansa- in llamhrg. Comm. Fr. Foerster in Leipz. Abormementspreis vier- telj�hrlich f�r Hamburg 8 M. f�r ausw�rts V t -V. Einzelne Nummern 40 . Wegen Inserate welche mit 45 v die Petitzeilebe- rechnet werden beliebe man sich an die Redaction in H a m b u r g z u we n d e n . Fr�here Jahrg�nge mit In- haltsverzeichniss vorr�thig b. d. Redaction. I870eleg.gebdn zu3.1. 1872 zu4.1. 1874zu 6 .1. Hansa aus altern Jahr- g�ngen starker Band 6 M Zeitschrift JT�LX- Seewesen. No. . HAMBURG Sonntag den 4.April 1875. XII. Jahrg. I Jl AhoillHMlKMlt auf unsere Zeitschrift bitten w ir baldigst zu bestellen. Die Post verlangt vor A n f a n g jeden Quartals neue Bestellung und Vorausbezahlung. lung vou einer Person der Schiffsbesatzung verschuldet ist oder nicht II wenn der Anspruch auf das Ver- schulden einer Person der Schiffsbesatzung gegr�ndet wird. In den unter Zitier 1 u. 2 bezeichneten F�llen kommt jedoch dieser Artikel nicht zur Anweuduug. wenn den Rheder selbst in Ansehung der Vertragserf�l- lung ein Verschulden trifft oder wenn derselbedie Vertragserf�llung besonders gew�hrleistet hat. Durch Beschluss der Mehrheit der Rheder kann ein Korrespondent-Rheder bestellt werden geh�rt derselbe aber nicht zu den Mitrhedern so ist Stimmen- einhelligkeit erforderlich Art. 459. Der Korrespon- dent-Rheder ist laut Art. 460 im Verh�ltniss zu Dritten Kraft seiner Bestellung befugt alle Gesch�fts- und Rechtshandlungen vorzunehmen welche der Gesch�fts- betrieb einer Rhederei gew�hnlich mit sich bringt er kann also die Ausr�stung Erhaltung und Ver- frachtung des Schiffs die Versicherung der Fracht der Ausr�stungskosten und der Havariegelder be- sorgen und die aus dem gew�hnlichen Gesch�ftsbe- trieb resultirenden Gelder i n Empfang nehmen er darf die Rhederei vor Gericht vertreten den Schiffer welcher sich nur a n seine Anweisungen z u halten hat austeilen und entlassen wogegen er zum Ein- gehen von Wechselverbindlichkeiten im Namen der Rhederei oder einzelner Mitrheder zum Verkauf zur Verpf�ndung oder zur Versicherung des Schiffs oder Parten desselben nur auf Grund einer Spezialvoll- macht befugt ist deren es im Uebrigen nicht bedarf. Durch ein Rechtsgesch�ft welcher der Korrespon- dent-Rheder als solcher innerhalb der Grenzen seiner Befugnisse geschlossen hat wird die Rhederei nach InIin11 ISeitr�ge zu einem internationalen Seehandelsrecht setzung. II. Kin Besuch im Bureau des Germanischen Lloyd. Aus Hriefeu deutscher Kapitaine. IV. Nautisches Vereinswesen in Ostfricsland. II. Nautische Literatur. Fort- Verschiedenes. Beitr�ge zu einem internationalen Seehandelsrecht. V o n H. Tecklenburg. Fortsetzung. II. Diese kleine Kundschau liisst uns erkennen dass in Hauptfragen eine grosse Verschiedenheit i m See- handelsrecht d e r verschiedenen Staaten vorhanden ist. Betrachten wir nun die einzelnen Differenzpunkto n�her. 1. D ie Haftungspflicht der Rheder. Nach deutschem Handelsgesetz Art. 451 ist der Rheder f�r den Schaden verantwortlich welchen eine Person der Schiffsbesatzung wozu nach Artikel 441 auch der Schiffer geh�rt einem Dritten durch i h r Verschulden in Ausf�hrung ihrer Dienstverrichtungeu zuf�gt. Nach Art. 452 haftet der Rheder f�r den Artikel 461 dem Dritten gegen�ber auch dann be- Anspruch eines Dritten nicht pers�nlich sondern er rechtigt und verpflichtet wenn das Gesch�ft ohne haftet nur mit Schiff und Fracht 1 wenn der Anspruch Nennung der einzelnen Mitrheder geschlossen ist. auf ein Rechtsgesch�ft gegr�ndet wird welches der Und ist die Rhederei durch ein von dem Korrespon- Schiffer als solcher Kraft seiner gesetzlichen Befugnisse dent-Rheder abgeschlossenes Gesch�ft verpflichtet und nicht mit Bezug auf eine besondere Vollmacht geschlossen hat 2wenn der Anspruch auf die Nicht- erf�llung oder auf die unvollst�ndige oder mangel- hafte Erf�llung eines von dem Rheder abgeschlossenen Vertrags gegr�ndet wird insofern die Ausf�hrung des Vertrags zu den Dienstobliegenheiten des Schiffers geh�rt hat ohne Unterschied obdie Pflichterf�llung oder die unvollst�ndige oder die mangelhatte Erf�l- sch�fts bekannt war. Die Mitrheder als solche haften so haften die Rheder in gleichem Umfange Art. 452 als wenn das Gesch�lt von ihnen abgeschlossen w�re. Eine Beschr�nkung der im Art. 460 bezeichneten Be- fugnisse des Korrespondent-Rheders kann nach Ar- tikel 462 die Rhederei einem Dritten nur insofern entgegensetzen als sie beweist dass die Beschr�n- kung dem Dritten zur Zeit des Abschlusses des Ge-

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Erstes Schulbuch Für Die Deutsche Jugend Im Lehrbezirke Der Kaiserlichen Universität Dorpat. Steffenhagen, 1831.
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