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10. Jahrgang (1873)

Bibliografische Daten

fullscreen: 10. Jahrgang (1873)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg

Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-120
Titel:
10. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1873

Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831210

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Februar
Band, Heft, Nummer:
2

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 10. Jahrgang (1873)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

geldern zurHavariegrosse undderRangordnung der Bodmereigl�ubiger wenn eine Seereise zwischen meh- reren Bodmereien liegt. Sie sehen also m. H. dass es viele Verschiedenheiten im Handelsseerecht giebt Sie wissen aus Erfahrung dass dieser Umstand oft eine Quelle von grossen Verlusten ist und dass man dabei nicht einmal den Trost hat dass der Eine gewinnt was der Andere verliert. Nun w�rde es sich fragen geh�rt es zu den unm�glichen Dingen hier Abh�lfe zu schaffen. Diese Frage muss verneint werden. Es ist aber eigent�mlich dass der Mensch so grosse M�he sich giebt um die sch�dlichen Ein- wirkungen der elementaren Gewalten zu paralysiren wo er doch weiss dass ihmvollst�ndig dies nie ge- lingen wird w�hrend er die H�nde ruhig in den Schooss legt wenn es sich um die vern�nftige Ge- staltung von Angelegenheiten handelt deren Ver- besserung in seiner Macht liegt wenn er nur ernst- lich will. Und weil die Sache um welche es sich handelt durchf�hrbar ist. schlage ich Ihnen die A n - nahme der Ihnen vorgeschlagenen Resolution vor . Versammlung vonJuristen seien mitwenigen Worten beleuchtet hatte es sei unsere Aufgabe nur im In- teresse des Seewesens da um H�lfe zu bitten wo sie gew�hrt werden k�nne bei der h�chsten Beh�rde des Reiches um eine spezielle Vorlage zu machen dazu seien wir allerdings zu schwach unddas k�nne vern�nftigerweise auch nicht von uns verlangt werden wurden die Resolutionen in folgender vom Justiz- rath Percis amendirter Fassung mit grosser Majorit�t angenommen Ein internationales Seehandelsrecht ist im h � c h s t e n G r a d e w� n s c h e n s we r t h . Das Bed�rfniss macht sich insbesondere f�hl- bar bei den Frachtvertr�gen der Havariegrosse der Bodmerei und der HaftungspHicht der Rheder. Nur durch Verst�ndigung unter den betreffen- den Regierungen ist das in Frage stehende Ziel zu erreichen. Das Reichskanzleramt ist zu ersuchen das N�thige zur Herbeif�hrung eines internationalen Seehandelsrechts zu veranlassen. Nachdem Redner den Einwand dass wir keine Strassenrecht auf See. Gesetz zu beseitigen reduziren die Anzahl von 749auf 144. der Worte 2. M a n darf ferner nicht vergessen Herkommen und der Gebrauch auf See welche Jahrhunderte bestanden hatten bis sie durch das Gesetz von 1802 abgeschafft wurden noch bis auf diesen Augenblick in Kraft sind. Es ist wahr dass vermittelst eines nicht internationalen sondern bloss zwischen England undFrankreich vereinbarten Katechismus einige Mitglieder der seefahrenden Bev�lkerung dieser Nationen die gegenw�rtigen Re- geln gelernt haben aber diegrosse Masse weiss auch nicht das Geringste davon ist es so leicht eine Sitte zu vernichten wie Herkommen und Ge- brauch auf See von Alters her waren selbst durch ein geschriebenes Gesetz Wenn das nicht der Fall ist und wenn ein Theil der seefahrenden Bev�l- kerung der Welt heranw�chst erzogen wird und handelt nach dem einen System und ein anderer Das jetzige Gesetz. Art. 13. Wenn zwei Dampfschiffe sich in grade entgegen- gesetzter oder beinahe entgegengesetzter Richtung einander n�hern so dass dadurch Gefahr des Zusanimeiistosseus ent- steht so m�ssen die Ruder beider Schiffe backbord gelegt werden damit sie einander an Backbordseite passiren vergl. Art. 13 a. Art. 14. Wenn die Kurse zweier Dampfschiffe sich so kreuzen dass Gefahr des Zusainmcnstossens entstellt so muss dasjenige Schiff aus dein Wege gehen welches das andere au seiner Steuerbordseite hat. Das vorgeschlagene Gesetz. Statt der Art. 13. 13a. 14 und Iii zu setzen E i n Da mp f e r we l c h e r e i n e m a n d e r n b e g e g n e t in gerade entgegengesetzter Richtung soll Backbord-Ruder an Backbord soll Haekbord-Rudcr an Steuerbord soll Steuerbord-Ruder geben und wenn er nicht sicher ist welchen Weg der andere nimmt stoppen und soll niemals das Ruder �berlegen bis alle Gefahr des Zusammenstosscns vorbei ist. dass das 2 2 3 t Motive zu einer Aenderuiig desselben. Nach der Naval Science Julilicft von Y.S.L. 1. .W�hrend der Jahre das das gegenw�rtig Theil heranw�chst erzogen wird und handelt nach g�ltige Gesetz besteht haben nicht weniger als 13000 einem andern System brauchen wir dann noch nach Collisionen stattgefunden. Die Times sagte deshalb weitern Erkl�rungen f�r die furchtbare Thatsache suchen die sich allj�hrlich unsern Blicken darstellt bei einer Besprechung der letzten Schiffbruch-Karte vom 2. �ct.v.J.mit Recht dass dieVerluste durch Collisionen eine best�ndige u n d entmutliigeude Z u - nahme aufweisen unddass wir hoffen m�ssen die H�ufigkeit derselben herabzumindern durch Anwen- dung gr�sserer Vorsicht und ein wirksameres . Strassen- rieht auf Seeuu. Ein Strassenrecht auf Seesollte kurz und b�ndig sein und so gefasst dass es leicht und schnell von der seefahrenden Bev�lkerung der ganzen Welt kann verstanden werden damit keinerlei Rathlosigkeit. Bedenken und Zweifel im Moment des Handelns der Ueberraschung und der Gefahr zur�ckbleibe. Die vorgeschlageueu Regeln welche dem Par- lament vorgelegt werden sollen um das gegenw�rtige Giebt es da kein Mittel zurBesserung Aller- dings und das Mittel best�nde darin das Herkommen und den Gebrauch auf See f�r Segelschiffe in Worte zu fassen und f�r Dampfer eine Regel aufzustellen lSlltlIi-lltll. welche sich ihr anschliesst wenig entgegentritt. und jedenfalls m�glichst Mr. W. Stirling-Lacon Reform des Strassenreehts auf See mit einer der grossen Sache w�rdigen Einsicht Energie und Z�hig- keit betreibt und seit Jahren sich bem�ht die �ffent- liche Meinuug diesseits und jenseits des Oceaus f�r seine Idee Zugewinnen l�sst sieh dar�ber von einem der franz�sischen Offiziere die sich sehr gewissenhaft um jede Thatsache und jedes Detail bek�mmerten wie folgt schreiben Ich war iu Mexiko als wir die internationalen Regeln von 18G2 bekamen und ich sagte mir damals sie seien lang und unwirksam in Folge des Zweifels und der Unsicherheit welche in manchen F�llen entstehen w�rden eine Ansicht welche die Zeit bislang nicht hat �ndern k�nnen aber ich aeeeptirte sie weil sie einem damals viel- fach gef�hlten Bed�rfniss abzuhelfen strebten uud ich nicht daran verzweifelte dass die Zeit unddie Erfahrung die n�thigen Verbesserungen bringen w�rden. E r f�hrt dann weiter fort die Anwendung und die Zeit haben mich von der Unvollkoiumenheit derselben der gegenw�rtigen Gesetze �berzeugt. Die Urtheile der Gerichtsh�fe haben die Seefahrer �ber- rascht und die Thatsache dass die Regeln in Wider- spruch mit dem Herkommen und Gebrauch auf See sind ist die Hauptursache dieser zahlreichen Collisionen welche so viel Leben und Eigenthum zerst�rt haben. welcher in England die

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