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10. Jahrgang (1873)

Bibliografische Daten

fullscreen: 10. Jahrgang (1873)

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
Titel:
Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Untertitel:
Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
Publikationsort:
Hamburg
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=722238312

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Deutsches Schiffahrtsmuseum Bremerhaven
URN:
urn:nbn:de:gbv:601-120
Titel:
10. Jahrgang
Band, Heft, Nummer:
1873
Signatur:
online
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=72223831210

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Februar
Band, Heft, Nummer:
2

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hansa : Schiffahrt, Schiffbau, Häfen
  • 10. Jahrgang (1873)
  • Gesamtindex
  • Januar (1)
  • Februar (2)
  • März (3)
  • April (4)
  • Mai (5)
  • Juni (6)
  • Juli (7)
  • August (8)
  • September (9)
  • Oktober (10)
  • November (11)
  • Dezember (12)

Volltext

Redigirt vonH. Teeklen- borg sa Bremen and von W. v.Preeden zu Hambarg als verantworte Re dacteur. Die Hansa erscheint jeden 2. Sonntag. Bestellungen bei der n�chsten Post oder Buchhandlung oder bei der Redaction Hamburg See- mannshaus. Sendungen an die Redaction daselbst oder Briefkasten Alterwall 28 Druckerei der Hanta oder an H. Tecklenburg Catha- rinenstrasse 1 Bremen. Zeitschrift TVLJT Abonnementapreis vier- telj�hrlich fOr Hamburg 1 10fi f�r ausw�rts 221Sgr. Einzelne Nannern 4 Sgr. Wegen Inserate welche mit 4A Sgr. die Petitzeile be- rechnet werden beliebe man sich andieRedactionin Hamburg zu wenden. Fr�here Jahrg�nge mit ln- haltsverzeichnis8 vorr�thig b. der Redaction 1867 1868 1869 1870 elegant gebunden zu y.Thlr. 1871 zu IThlr. Seewesen. No.3 . HAMBURG Sonntag den 9.Februar 1873. X. Jahrg. Ber�cksichtigung d e r I n h a l t Das internationale Scerecht f�r Handelssachen. Strassenrecht auf See. Bemerkungen zur Wolkenbildung und Windrichtung. Aus Briefen deutscher Kapit�ne. Die Vermessung der Westk�ste von Central - Amerika. Nautische Literatur. Berichtigung. Das internationale Seerecht f�r Handelssachen. Dar�ber referirte Herr Tecklcnborg i n der Ge- neralversammlung des f�nften Vereinstages des Deut- schen Nautischen Vereins etwa wie folgt Es war beabsichtigt dem Herrn Syndicus D r . Franck in L�beck das Referat �ber diese Nummer der Tagesordnung zu �bertragen. Der Genannte hat sich sehr viel mit dem Gegenstande besch�ftigt. Derselbe war jedoch durch Amtsgesch�fte verhindert. Es blieb nun die Wahl ob der Vereinstag erat �bers Jahr oder schon jetzt dieSache vornehmen solle.Mau und geschweige denn einer fremden Seegesetzgebungen schwerer als Schriftstellern und Lehrern gelingt es den Richtern Sachwaltern Kaufleuten. Rhedern Schiffern Seeversicherern und anderen bei der Frage welches Seerecht in dem fremden Lande gilt oft auf das innigste Betheiligten sich �ber das fremde See- recht welches die wichtigsten materiellen Interessen der am Seeverkehr Antheilnehmenden ber�hrt Rechen- schaft zu geben. Es sei deshalb die Zusammenfassung der deutschen Seerechte durch das Handelsgesetzbuch als ein grosser Fortschritt zu betrachten. Wenn aber dreissig Staaten auf g�tlichem Wege dabei sich ge- einigt h�tten so sei dadurch wenigstens die Hoff- nung erreicht dass d ie europ�ischen Regierungen auf dem kleinen Gebiete des Seerechts womit nat�r- lich nur das Privatrecht also die Vorschriften �ber Bodmerei. Havariegrosse und Aehnliches gemeint seien entschied sich f�r Letzteres denn ein Jahr ist in zu einem w�nschenswerthen Abschl�sse gelangen unserer rasch fortschreitenden Zeit eine lange Frist und zudem kommt es f�r uns zun�chst darauf an das bereits angesammelte Material vermehren zu helfen. Ueber die Bed�rfnissfrage selbst herrscht l�ngst keine Meinungsverschiedenheit. W i r alle haben es gewiss oft am eigenen Leibe und zu unserem Schaden ver- sp�rt welche Nachtheile die Verschiedenheit der See- rechte bereitet. Deshalb ist hinund wieder f�r ein einheitliches Seerecht agitirt worden. Der Anfang wurde mit der Havariegrosse gemacht. Mehrere viel Aufwand an Zeit und Geld erfordernde Versammlungen von Privatpersonen haben stattgefunden in Glasgow London und York und wenn auch diese Vorarbeiten viel zur Kl�rung derAnsichten beigetragen haben m�gen sokonnten sie ein endg�ltiges Resultat schon deshalb nicht herbeif�hren weil nur der Staat bin- dende Gesetze erlassen kann. S o h a t denn auch Herr Dr. Franck ganz entschieden esbetont dasses die Aufgabe der Regierungen seiin der gew�nschten Richtung vorzugehen. Diese allein seien im Stande das n�thige Material herbeizuschaffen. Selbst dein Rechtsgelehrten mache es grosse M�he von dem be- treffenden Seerecht der einzelnen L�nder Kenntniss zu erhalten. In Deutschland sei noch das Meiste ge- schehen um fremde Gesetze z u sammeln aber i n England undFrankreich sei gegenw�rtig inder Li- als sei esf�r einen weiteren Kreis bestimmt und so- teratur des Seerechts kaum eine Spur von einer Kunde w�rden. Diesen wenigen Worten m. H. welche Dr. Franck zur Begr�ndung eines die Herstellung eines allgemeinen Seerechts bezweckenden Antrags in einer Conferenz von Delegirten d e r Seest�dte gesprochen hat isthier wenig hinzuzusetzen. DerWeg um zum Ziele zu gelangen ist darin klar vorgezeichnet. Auch lehrt die Erfahrung ich erinnere nur an das Strassenrecht und die Schiffsmessung dass es Regie- rungen verschiedener Staaten m�glich ist sich zu ver- einigen. Jetzt wo dem Vernehmen nach zwischen England u n d den Vereinigten Staaten Verhandlungen �ber die Feststellung von Grenzen der Haftungsptlicht der Rheder f�r mit ihren Schiffen angerichteten Schaden angekn�pft werden sollen ist vielleicht die rechte Zeit gekommen umauch andere Theile des Seerechts einheitlich zu bearbeitet. Werden wirklich von den genannten beiden Staaten Regierungscommiss�re e r - nannt so d�rfte es m�glich zu machen sein dass auch an Deutschland eine Einladung zur Theilnahme erginge und wenn erst ein fester Kern vorhanden ist dann kann sowohl das Kommissorium als auch die Mitgliederzahl leicht erweitert werden. Sie alle m.H.wissen ebensogutalsichesIhnen sagen kann welche Theile des Seerechts und welche Punkte in ihnen a m meisten der Regelung bed�rfen. Aber wir sehen nun einmal Alles hier Gesprochene so an zu entdecken. Noch

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