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Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1895 (54)

Bibliografische Daten

fullscreen: Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1895 (54)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
Publikationsort:
Engen
Verlag:
Anton Roos

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1895
Band, Heft, Nummer:
54
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1895
Verlag:
Theophil Schneider's Buchdruckerei
Größe der Vorlage:
28,0 x 40,6 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7_1895

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Zeitungen

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1895 (54)
  • Zeitungen

Volltext

Die neue Gemeindeordnung. Buhebuns) 
— ——— 
J 63. V. 
jetziger Text für die Gemeinden von 500 und 
mehr Einwohnern. vorgeschlagene Aenderungen. 
——— 4 betr. 
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, deren Wahlrecht nicht ruht, mit Ausnahme 
a. derjenigen Beamten und Mitglieder von Behörden, welchen die staatliche Aufsicht über die Ge— 
meinde übertragen ist, 
b. der Gemeinderaͤte. 
Die nach Ablauf der Wahlperiode Auuasedener können wieder gewählt werden. 
38. 
Jede Wahl verliert ihre Wirkung mit dem Anhoren der Bedingungen der Wählbarkeit. 
9. 
Das Amt eines Mitgliedes des Bürgerausschusses dauert sechs Jahre. Der Bürgerausschuß wird 
ulle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt in der Art, daß die neu Eintretenden je durch die Steuerklasse 
‚u wählen sind, von welcher die Austretenden gewählt waren. Wird eine Stelle im Bürgerausschuf 
durch Tod oder Austritt erledigt, so wählt der Bürgerausschuß für den Abgegangenen einen Stellvertreter, 
dessen Stellvertretung jedoch nur bis zur nächsten regelmäßigen Erneuerungswahl dauert, wo alsdann die 
Steuerklasse, von welcher der Abgegangene gewählt war, für den Rest der Amtsdauer desselben den 
Ersatzmann zu wählen hat. 8 40. 
Jeder Gewählte muß die auf ihn gefallene Wahl annehmen. Ausgenommen sind: 
1. diejenigen, welche ihren ständigen Aufenthalt in eine andere Gemeinde verlegt haben, 
2. diejenigen, welche die Stelle eines Bürgermeisters, Gemeinderats oder Bürgerausschußmitgliedes 
die gesetzliche Zeit schon versehen haben, für die Dauer einer Wahlperiode. 
Wegen grundloser Verweigerung der Wahl tritt der in 8 184 bestimmte Nachteil und das dort 
vestimmte Verfahren ein. 8 41. 
Die Mitglieder des Bürgerausschusses erhalten weder Gehalt noch Gebühren. Bei Gemeinde⸗ 
angelegenheiten außerhalb des Orts, wobei Mitglieder des Bürgerausschusses aus Auftrag des Gemeinde— 
rats oder in Folge der Vorladung der Staatsbehörde zu erscheinen haben, erhalten sie die Gebühren 
der Gemeinderäte. 842. 
Der Bürgerausschuß vertritt die Stelle der Gemeindeversammlung mit alleiniger Ausnahme der in 
den 88 70 letzter Absatz, 104, 118, 126 und 131 bezeichneten Fälle, in welchen die Versammlung der 
stimmsähigen Gemeindebürger zu beschließen hat. Das Stimmrecht ruht unter denselben Voraussetzunger 
vie das Wahlrecht. 8 43. 
Zu jeder Versammlung des Bürgerausschusses gehört außer den gewählten Mitgliedern desselben 
auch der Gemeinderat. 8 454. 
Außer den Fällen, in welchen die Beschlüsse des Gemeinderats der Zustimmung des Bürgeraus. 
chusses bedürfen, muß eine Versammlung des ee stattfinden: 
1. wenn von den Staatsbehörden die Vernehmung desselben angeordnet wird; 
2. auf Antrag des Gemeinderats oder einer Anzahl von Mitgliedern des Bürgerausschusses, welche 
der doppelien Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats gleichkommt, wenn im Namen und aus 
Antrag der Gemeinde eine Vorstellung an Uns, an die Ständeversammlung oder die Staats— 
behörden gerichtet, und die Gemeinde um ihre Zustimmung vernommen werden soll. Die be— 
schlossene Vorstellung oder Beschwerde muß ausdrücklich des Beschlusses der Gemeindeyertretung 
Jedenken, um als eine Bitte derselben betrachtet werden zu können; 
aͤuf die schriftliche, von wenigstens doppelt so viel Mitgliedern des Bürgerausschusses, als der 
GBemeinderat stark ist, unterzeichnete Anzeige bei der Staatsverwaltungsstelle, daß sie Beschwerden 
gegen die Amtsführung des Bürgermeisters oder des Gemeinderats zu führen hätten, und auf 
ihre Bitte, den Buͤrgerausschuß zu vernehmen, ob er diese Beschwerden als Gemeindebeschwerden 
untersucht wissen wolle, hat die Verwaltungsstelle den Bürgerausschuß zu versammeln und in 
Abwesenheit derjenigen, gegen welche die Beschwerde gerichtet ist, zu vernehmen. Wird durch 
den Bürgerausschuß die Beschwerde nicht als Gemeindebeschwerde erklärt, so haben die Unter⸗ 
zeichner der Anzeige die Kosten zu tragen. Eine von einzelnen Gemeindebürgern oder sonstigen 
wahlberechtigten Einwohnern bei Staatsstellen eingereichte nicht auf die in Ziffer 2 und 3 be— 
zeichnete Art zu Stande gekommene Vorstellung wird als Sache der Einzelnen, welche die Vor— 
jtellung unterzeichneten, behandelt; 
wenn, nachdem ein von einer solchen Anzahl von Mitgliedern des Bürgerausschusses, welche der 
Zahl der Mitglieder des Gemeinderats einschließlich des Bürgermeisters gleichkommt, gestellter 
bestimmt formulirter, auf die Gemeindeverwaltung bezüglicher Antrag von dem Gemeinderat 
abgelehnt worden ist, die Antragsteller de Ferehmmns des Bürgerausschusses verlangen. 
Die Versammlung des Bürgerausschusses hat ferner stattzufinden, wenn der Bürgermeister oder 
der Gemeinderat dies in irgend einer —— * rätlich erachten. 
Die Mitglieder des Bürgerausschusses und in den Fällen der 88 70 letzter Absatz, 104, 118, 126 
und 131 die Gemeindebürger sind zum Erscheinen bei den Versammlungen verpflichtet. Der Gemeinde⸗ 
rat kann Strafen des nicht gerechtfertigten Ausbleibens festsetzen, deren Betrag fünf Mark nicht über⸗ 
teigen darf. Die Verhandlungen sind entiche F 
Zur Gilttgkeit eines Beschlusses des Bürgerausschusses wird erfordert: 
I. daß sämtliche stimmberechtigte Mitglieder desselben zu der Versammlung eingeladen werden; 
—A 
Z. daß die absolute Mehrheit der Erschienenen sich für eine Meinung entschieden hat. 
Die Art der Vorladung sowie die Geschäftsordnung wird durch Verordnung bestimmt. 
b 
und das dritte endlich, welches in der Rue de 
l'Esperence in einem Estaminet (Kaffeehaus) diente, 
ist seit vorigen Donnerstag nicht mehr gesehen wor⸗ 
den. An diesem Tage erschien, wie die Polizet 
jetzt ermittelt hat, in jenem Kaffeehaus ein elegant 
zekleideter Herr, der nur franzoͤsisch sprach und der 
die Wirtin um eine Unterredung bat. Da die 
letztere kein Wort Französisch verstand, so wurde 
ein Dolmetscher gerufen und mit dessen Hilfe frug 
nunmehr der Fremde die Wirtin, ob sie wohl er—⸗ 
laube, daß er mit ihrer Magd, der 20 Jahre alten 
Florentine Wouters, unter vier Augen einige Worte 
auf der Straße rede. Das wurde erlaubt, und 
das junge Mädchen begab sich mit dem Fremden 
vor die Thür, um nicht mehr zurückzukehren. Die 
Unruhe über das Vorgefallene ist um so größer, ald 
man in Erfahrung gebracht hat oder gebracht haben 
will, daß derselbe elegante Herr in verschiedenen anderen 
Wirtschaften ähnliche Versuche gemacht haben soll.— 
Was ist nun aus den drei Mädchen geworden? 
War der Fremde einfach ein moderner Sklaven⸗ 
zändler oder ist vielleicht an den jungen Mädchen 
n entsetzliches Verbrechen begangen worden? Es 
äßt sich begreifen, daß diese Fragen, zumal mil 
Rücksicht auf die noch anderweitig unternommenen 
Entführungsversuche des eleganten Unbekannten, 
die Gemüter in hohem Grade erregen, und die Po⸗ 
lizei entfaltet denn auch eine eifrige Thätigkeit, um 
das die Angelegenheit umgebende Dunkel zu lichten, 
ohne daß sie jedoch bis jetzt mit ihren Bemühungen 
irgendwelchen Erfolg gehabt hätte. (Eines der 
Mädchen hat man inzwischen ermordet aufge⸗ 
funden.) 
Ein Gewitter fand in Genf am Weihnachts⸗ 
abend zwischen 8 und 9 Uhr statt, das wie im 
Hochsommer von heftigen Donnerschlägen und Blitz⸗ 
strahlen bealeitet war. 
Die Bescheerung. Die Gattin stickte — Die 
Aeltste stickte — Die Zweite stickte — Die Dritte 
stickkte — Und Keine strickte — Und Keine flickte. — 
Nun hab' ich vier Paar gestickte Schuh — Und 
keinen ganzen Strumpf dazu. 
Letzte Nochrichten. 
Berlin, 28. Dez. Dem „Berliner Tageblatt“ 
zufolge ist Freiherr v. Hammer stein gestern 
in Athen, wo er sich unter dem Namen Herbart 
aufhielt, durch den Berliner Polizeikommifsar Wolff 
mit Hilfe des deutschen Konsulatẽ und der griechi⸗ 
schen Polizei festgenom men und per Schiff nad 
Brindksi befördert worden. 
LBerertwortlicher Redakteur: Qnei der in Engen 
Balsacidenetone von 60 — — 
bis 18.65 per Meter — sowie schwarze, weiße und farbige 
henneberg⸗Seide von 60 Pfg. bis Mk. 18.68 p. Met. 
Dglatt, gestreist, kariert, gemustert, Damaste ete. (ca. 240 
versch. Qual. und 2000 versch. Farben, Dessins ete.), porteę 
und atonorfroi ins Haus. Muster umgehend. 8827 
Lellenfahriüen 6G. PeppederemkBHeg IITID. 
Zur gefl. Beachtung! 
Wir machen unsere verehrlichen Inserenten 
wiederholt darauf aufmerksam, daß infolge der 
früheren Ausgabe des Blattes auch die 
Inserate früher aufgegeben werden müssen. 
Inserate, welche jeweils in den Montag, 
Mittwoch und Freitag zur Ausgabe kommen⸗ 
den Nummern Aufnahme sinden sollen, erbitten 
wir uns je tags zuvor bis spätestens nach⸗ 
mittags 3 Uhr resp. (Ekleinere Inserate) 
bis abends 5 Uhr. 
Mer Verlag des „Höhg. Erz.“ 
Briefkasten. 
F. G. in F. Voos Nr. 114 360 der Zweibrücker Geld⸗ 
sotterie hat nicht gewonnen 
— —— 
Die Aufnahme des Bestandes 
an Naturalien und Materi⸗ 
alien auf Schluß des Jah—⸗ 
res 1895 betr. 
An sämtliche Bürgermeisterämter 
des Bezirks: 
Nr. 290258. Nach Ablauf des Monats 
Dezember muß der Bestand an Naturalien 
und Materialien aufgenommen und der 
Wertanschlag derselben in dem durch 
Schätzung zu ermittelnden Betrage ange— 
geben werden. 
Das hierüber aufzunehmende Protokoll, 
zu welchem die im Vorjahre dorhin ge— 
langte Impresse benützt werden muß, ist 
dem Gemeinderechner spätestens auf 15. 
Januar 1896 auszuhändigen, zum 
AÄnschluß an die 1896er Gemeinderechnung. 
Engen, den 21. Dezember 18965. 
Großh. Bezirksamt. 
v.Sender. 
treffen, wird zur Beschaffung der Nummer⸗ Die Festsetzung der Sitzungs- 
Amlliche —A a noch Frist bis J. März 1896 * tage i —ES 
Das Fahren mit Velocipeden währt. .24 1886 betr. 
d geeen — Wir fügen jedoch gleichzeitig bei, daß Nr. 29 023. Wir bringen hiermit zur 
Nr. 28 166. Die Verordnung vom 29 nach dem 1 März k. Is. auf der Ein öffentlichen Kenntnis, daß in der Bezirks⸗ 
Otlober ds Is, den Verkehr mit Fahr⸗ Jaliung der Vorschrift des 81 der betr ratssitzung vom Heutigen die regelmäßigen 
abern auf vffeutlchen Wegen und Platzen— zerordnung allgemein bestanden wird. Sitzungstage des Bezirksrats für das Jahr 
hetr.“ überiaßt den Radsahrern die Be⸗ Engen, den 24. Dezember 1896. 1886 festgestellt wurden, wie folgt: 
chaffung der Nummerplatten; die Rad⸗ Großzb. Bezirksamt. Mittwoch, den 8. Januar, 
ahrer sind aber erst nach dem Inkrafttreter ge— — 42. Februar, 
der Verordnung, 1. Januar 1896, ver⸗ prusung und Anweisung 11. März, 
pflichtet, die Erteilung einer Nummer bei der Gebühren⸗Forderungen April, 
dem Bezirksamt zu beantragen. Da es mit der Gemeindebeamten betr. Mai, 
Rücksicht hierauf mit Schwierigkeiten ver⸗ Nr. 29112. Diejenigen Gemeinderäte Juni, 
inupft ist daß die Fahrräder schon vom »es Bezirks, welche mit der Exledigunc a Äugust, 
Fannar k. Is ab mit den vorgeschrie- anserer Verfügung vom 4. v. Mts., Nr. Donnerstag, September, 
henen Rummerpiatten versehen sind, sowie, 28028 — Aumtsblatt Nr. 134 — nod Mittwoch, Oktober, 
unm den Radfahrern zu ermöglichen, sich, m Rückstande sind, werden an deren Er. November 
soweit dies ihnen vorteilhaft erscheint, über ledigung mit Frist von 8 Tagen errinnert „9. Dezember 
einen gemeinschaftlichen Bezug der —* Engen, den 21. Dezember 1895. Engen, den 18. Dezember 1896 
merplatten zu verständigen und die zu Großh. Bezirksamt: Großh. Bezirksamt: 
diesem Zwede dienlichen Vorkehrungen zu v. Senqer. v. Senaer.
	        

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Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt Für Den Großh. Amts- Und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1895. Theophil Schneider’s Buchdruckerei, 1895.
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