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Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1860 (19)

Bibliografische Daten

fullscreen: Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1860 (19)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
Publikationsort:
Engen
Verlag:
Anton Roos

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1860
Band, Heft, Nummer:
19
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1860
Verlag:
Anton Roos'sche Buchdruckerei
Größe der Vorlage:
20,0 x 25,6 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7_1860

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
  • Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1860 (19)
  • Register zu den amtlichen Verordnungen und Bekanntmachungen

Volltext

J526 D 
— —* * —34 9 
—————— 9 069 
S55 AI4 * — * 33 — 
4 — —4 — A — 
*8 9 W 0 —88 —— 60 
Verküncangs Blatt 
fuͤr die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Megßkirch, Stockach und Radolfzell. 
*8 1. Engen, Dien stag, 8. Januar — 
1860. 
2—⏑⏑⏑⏑O— 
Politische Rundschau. 
Baden. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 62 ent⸗ 
hält eine Allerhöchstlandesherrliche Verordnung vom 24. 
d. M., wornach im Einverständniß mit den übrigen Re— 
gierungen des Zollvereins das unter dem 7. März d. J. 
ergangene Verbot der Ausfuhr von Pferden üder die 
Grenzen des Großherzogthums gegen nicht zum Zoll⸗ 
verein gehörige Staaten vom 1. FJanuar k. J. an wie⸗ 
derum außer Wirksamkeit gesetzt wird. 
Karlsruhe, 26. Dez. Die neuerdings angeord⸗ 
nete und am diesjährigen Christfest zum ersten Mal er⸗ 
hobene Kirchenkollekte für sämmtliche evangelische Ret⸗ 
jungsanstalten des Landes ist durch die Gnade Sr. Kö⸗— 
aigl. Hoheit des Großherzogs mit einem Beitrage von 
dreihundert Gulden und ebenso durch die Huld Ibhrer 
Königl. Hoheit der Frau Großherzogin Luise mit einer 
Gabe von zweihundert Gulden bedacht worden. Wie 
dies überall mit tiefem und ehrerbietigem Dank empfun⸗ 
den werden wird, so werden darin insbesondere die Vor⸗ 
steher und Leiter der Rettungsanstalten eine hohe Auf⸗ 
munterung für ihre schwierige Thätigkeit, alle christlichen 
Menschenfceunde aber eine edle Aufforderung finden, 
dieses gemeinsame Werk der Liebe auch ihrerstits nach 
Kräften fördern zu helfen. 
Karlsruhe, 29. Dez. Die Verhandlungen über 
die Karlsruhe-Knielinger Eisenbahn nehmen gutem 
Vernehmen nach einen sehr erfreulichen Fortgang und 
glaubt man sicher hoffen zu dürfen, daß schon im näch⸗ 
sten Frühjahr mit dem Baue begonnen werden wird. 
Mannheim, 25. Dez. Das Produktengeschäft 
ruht unter dem Druck der jährlich um diese Zeit wieder⸗ 
kehrenden Geschäftsstille und nur der Verbrauch regt sich, 
so weit derselbe für die naäͤchste Zeit bedingt ist, in größe⸗ 
ren Verhältnissen. Im Allgemeinen ist das Geschäft von 
einer festen Haltung durchweht, die sich auf die Voraus⸗ 
sicht einer kräftigen Entwicklung für das zu erwartende 
Frühjahr stützt und des kaum zu beftreitenden sicheren 
Bedarfes wegen höhere Notirungen sämmtlicher Frucht⸗ 
gattungen in Aussicht nimmt. Aus diesem Grunde ist 
man nicht gemeint, Lieferungen für diese Jahre szeit un⸗ 
ter den seitherigen Preisen anzunehmen und verharrt 
vorzugsweise in abwartender Haltung. 
Mannheim, 29. Dez. Die vom großh. Stadt⸗ 
amt über den Aufruf des engern Ausschusses der Unter⸗ 
zeichner der bekannten, gegen die Uebereinkunft mit Rom 
gerichteten Petition an die zweite Kammer verfügte Be— 
schlagnahme ist gestern durch richterliche Verfügung 
wieder aufgehoben worden. Desselben Abends hat, wie 
wir hören, in dieser Angelegenbeit der erwähnte Aus⸗ 
schuß eine Sitzung gebalten. Auch die Protestanten, 
velche unlängt über Schritte gegen die Konvention sich 
herathen hatten, vereinigten sich, wie wir hören, gestern 
Abend zu einer Petition an die zweite Kammer. 
Bretten, 29. Dez. Wir haben heute leider einen 
Akt roher Brutalität zu melden, welcher die traurigsten 
Folgen hatte. In der letzten Nacht geriethen mehrere 
Bursche von Nußbaum auf der Straße mit einander in 
Raufhändel, wobei einem derselben, einem jungen Men⸗ 
chen von 22 Jabren, von einem Andern von 19 Jabren 
der Schädel auf der linken Kopfseite abuf 21/2 Zoll 
Durchmesser eingeschlagen wurde. Der Unglückliche ist 
hereits heute Morgen verschieden. Der Thäter wurde so⸗ 
fort verhaftet und in das hiesige Amtsgefängniß ab⸗ 
geführt. 
Kenzingen, 29. Dez. Der Breisg. Ztg. zufolge 
soll für den bei dem neulichen schmachvollen Mordanfall 
berwundeten Gemeinderechner ein bleibender Nachtheil 
für seine Gesundheit glücktlicher Weise nicht zu fürchten 
eyn. Sein Name ist Viccillio. 
Ettenheim, 29. Dez. Ein Vorfall in Kappel a. 
R. macht gegenwärtig viel von sich reden. Der dortige 
Geistliche führte dem Vernehmen nach in seiner Predigt 
am zweiten Christtag eine Sprache, die zur Folge hatte, 
daß der Bürgermeister und sämmtliche Gemeinderäthe 
nebst etwa 20 anderen Bürgern, welche sich verletzt fühl⸗ 
en, noch während der Preedigt die Kiuche verließen. Die 
zetreffenden Aeußerungen des Ortsgesstlichen sollen da— 
rin ihren Grund haben, daß der Gemeinderath sich nicht 
däzu verstand, die von Eisterem in Umlauf gesetzte 
Adresse zu Gunsten des Papftes zu unterzeichnen. Wie wir 
zören, ist der Gemeinderath von Kappel bei dem hiesigen 
Amtsgericht klagend aufgetreten. 
Freiburg, 27. Dezember. Schluß des Hirtenbriess Sr. 
Exz. des Herrn Erzbischofs von Vikari. „Wenn wir Alle, 
Heltebteste, vom wahren Geiste unserer heiligen Kirche durch⸗ 
)rungen, unser Leben nach ihren Vorschriften einrichten, und ihre 
vürdigen Kinder sind, so werden wir dadurch am siegreichsten die 
Vorwuͤrfe unwissender oder übelgesinnter Menschen widerlegen, 
velche in der Konvention eine Beeinträchtigung und Schmälerung 
der Rechte und Interessen des Staates, oder gar einen Angriff 
gegen Ändersgläubige erblicken. Welch' eine Verkennung und 
Nißdeutung des Friedenswerkes! Hat doch die Konvention, wie 
der Augenfchein lehrt — kein anderes Ziel, als der Kirche ihre 
inveräußerlichen, zu ihrem Leben und Wirken nothwendigsten 
Rechte, und ihre zum Heil der Gläubigen unentbehrlichen Lebens⸗ 
juherungen sicher zu stellen, während sämmtliche Rechte und In⸗ 
eressen des Staates ganz undberührt bleiben. Im Gegentheil, 
hurch die Vereinbarung wurde dem Staate auf das kirchliche Leben 
zar mancher Einfluß eingeräumt, der nach strengem Recht ibhm 
zicht zugestanden werden könute. Wird aber nicht, Geliebteste, 
die erhoͤhle Frömmigkeit nud gesteigerte Sittlichkeit, welche die
	        

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Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt Für Die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach Und Radolfzell, Jg. 1860. Anton Roos’sche Buchdruckerei, 1860.
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