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Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1858 (17)

Bibliografische Daten

fullscreen: Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1858 (17)

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
Publikationsort:
Engen
Verlag:
Anton Roos

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1858
Band, Heft, Nummer:
17
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1858
Verlag:
Anton Roos'sche Buchdruckerei
Größe der Vorlage:
20,7 x 25,9 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=344181-7_1858

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Höhgauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für die Großh. Amtsbezirke Engen und Radolfzell
  • Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt für die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach und Radolfzell, Jg. 1858 (17)
  • Register zu den amtlichen Verordnungen und Bekanntmachungen

Volltext

Höhgauer Erzähler. 
VerkundungsBlatt 
fuͤr die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßtirch, Stockach und Radolfzell. 
Engen, Samstag — 8* — —— 
VNeo· 1. 
84 8. 
Politische Rundschau. 
Karlsruhe, 30. Dez. Seine Königliche Hoheit 
der Großherzog haͤben unterm 19.d. M. gnädigst ge⸗ 
ruht: dem Amtsrichter Kamm in Schönau die zwerte 
Amtsrichterstelle bei dem Amtsgerichte Pforzheim zu 
übertragen, und den Referendaͤr Wilhelm Stein von 
Mosbach zaAm Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Schön⸗ 
au zu ernennen. 
Vom untern Neckar, 27. Dez. Die bis jetzt 
an verschiedenen Orten bei uns angestellten Bohrver⸗ 
suche nach mineralischen Kohlen jenseits des Neckars 
bei Neuenheim in der Nähe von Heidelberg, und dies— 
seits des Neckars bei Sclierbach, ebenfalls in Heidel⸗ 
bergs Nähe, haben bis jetzt ein entschiedenes Resultat 
noch nicht geliefert. Doch ist es sehr erfreulich, daß, da 
noch immer die Möglichken vorhanden ist, den beab⸗ 
sichtigten Zweck zu erreichen, die Versuche nicht einge⸗ 
stellt werden. Gelingen sie, so ist das für unsere Ge— 
gend von unberechenbarem Vortheile. 
Ausder Pfalz 25. Dez. Obgleich die Maas 
Bier jetzt in vielen Wirtbschaften nicht mehr als 8 kr. 
kostet, so klagen doch die Berbrauer über Mangel an 
Absatz. Ueberall, und besonders auf dem Lande, wirb 
Obstwein getrunken, welcher per Schoppen nur 324kr. 
kostet und sehr gut ist.Der Verkehr in neuem Weine 
ist sehr gering und viele hunder Fuder, zumal geringe⸗ 
ren Weines liegen an de⸗ Bergstraße und im Bruͤh⸗ 
reine, ohne daß besondere Nachfrage nach denselben ist. 
Auch Tabak ist im Ganzen noch wenig verkauft In 
einzelnen Gegenden unß Orten sind noch gar keine 
Käufe abgeschlossen. Es finden deßhalb auch die Auf⸗ 
forderungen an die Bauern, im Tabaksbau zu behar⸗ 
ren, wobei besonders angepriesen wird, ihn grün zu 
perkaufen, bis jetzt wenigstens nicht den gewünschten 
Anklang. 
Freiburg, 27. Dez. Heute Abend 6o⸗ Uhr ver— 
starb hier nach längeren deilen ber vormalige Hofthea⸗ 
kerintendant und Hofmarschau Joseph Fehr. v. Auffen⸗ 
berg im Alter von 60 Jahren. 
Freiburg, 29. Deßor. Auf saͤmmtlichen hiesigen 
Fruchtmärkten des Jahres 185 wurden verkauft 
38,218/ Malter um einen Erlös von 829, 290 fl. 
24 kr. Im Ganzen wurden 609 Mitr. wen ger ver— 
kauft und 93,028 fl. 57 kr. weniger erlöst, als im Jahr 
1856, in welchem der Gesammirurchschnitispreis per 
Malter 16 fl. war, während er dies Jahr nur i3 8fl. ist. 
Konstanz, 28. Dez. Se. Koͤnigl. Hoheit der 
Großherzog haben nach höchster Staatsministerialent- 
schließung vom 4. d. W. dag der hiesigen Dampfschiff⸗ 
fahrtsgesellschaft im Jabhr 1830 erlheilte und im vori⸗ 
gen Japre verlängerie Privilegium auf weitere 10 Jahre 
u verlängern geruüht. Nach diesem Privilegium genießt 
die Geselischast in Ludwigshafen; Ueberlingen, und 
Meersburg — was Ueberlingen betrifft, mu Ausnahme 
der in ihrem bis herigen Stande verbleibenden Ueber⸗ 
jahrt von Personen und Landesprodukten nach Dingels⸗ 
dorf und Wallpaufen — vas freie, ausschließende Leu— 
dungsrecht in Bezug auf Personen, Waaren, und 
Erzeugnisse jeder Art Ferner ist die Gesellschaft am 
Landungsplaͤtz Konstanz zur abfahrtgeldfreien Ladung 
pon Personen, Waaren, und sonstigen Erzeugnissen be— 
rechtigt. An den übrigen badischen Bodensce Plaͤtzen 
oll sie bei Enirichtung von Abfayrtsgebühren, wofern 
diese heikömmlich sind und so lange sie gestattet bleiben, 
Jen am meisten begünstigten Schifferschaften gleich ge⸗ 
halten werden. Endlich genießt die Gesellschaft bezuͤg⸗ 
liich ihres Gewerbsbetenebs Befreiung von Stang 
deuern und Gemeindeumlagen Dagegen ist die Gefell 
chaft verpflichtet, die Dampfschiff ahre mi vorzüglich 
zut gebauten Booten zu detreiben, diese Boote nicht 
aur vor dem Gebrauche, sondern auch sonst, so oft s 
ür nöthig erachtet wird, pon den obrigkeitlich biezu 
aufgestellten Personen prüfen zu lassen, überhaupt alle 
Agehenden polizeilichen Vorschriften genau zu beobach⸗ 
en. Ferner ist sie verpflichtet, vorzugsweise für die 
Schnelligkeit und Regelmäßigkeit der Transporte zwi⸗ 
chen Koͤnstanz, Ludwigshafen, Ueberlingen, und 
Peersburg, sowie der Früchteabfuhr von Ueberlingen 
aach sämmtiichen Bodensee⸗Häfen in bestimmten, dem 
Bedürfnisse entsprechenden Tourfahrten zu sorgen, die 
ür die Bedürfnisse dieses Verkehrs erforderlichen 
Dampfboote und Schleppschiffe stets in gutem Zustande 
zu erhalten und die obrigkeitlich festgesetzten oder künftig 
estzusetzenden Personen und Frachttaxen nicht zu 
iberschreiten, auch rücksichtlich der Erhebung von Ab— 
uhrgebühren in Ludwigshafen, Ueberlingen, und 
Meersburg sich den Anordnungen der großherzoglichen 
Regierung zu unterwerfen. Dieses sind die wesentlichen 
Bestimmungen des Privilegiums. Die Kunde von 
dem hochherzigen Gnadenakt, der im letzten Sommer 
rlassen wurde, ist bis in die weitesten Gefilde Nord⸗ 
amerika's gedrungen. Wie man vernimmt, werden 
nehrere Fluͤchtlinge, die sich bisher in Amerika aufge⸗ 
»alten haben, von dem Gnadenakie Gebrauch wachen 
und in das Vaterland zurückkehren. Bereitg bat Pfar⸗ 
er Uhlmann von Kluftern um Begnadigung und Er— 
aubniß zur Ruͤckkehr nachgesucht, der wegen Hochver⸗ 
aths zu 6 Jahren Zuchthaus verurtheilt, im Jahr 
852 aus der Strafansftalt entlassen worden und nach
	        

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Höhgauer Erzähler. Verkündungs-Blatt Für Die Großherzogl. Amtsbezirke Engen, Meßkirch, Stockach Und Radolfzell, Jg. 1858. Anton Roos’sche Buchdruckerei, 1858.
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