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Anleitung zum Methodischen Studium der Homöopathie

Bibliographic data

fullscreen: Anleitung zum Methodischen Studium der Homöopathie

Structure type:
Monograph
Collection:
Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie e.V.
Author:
Lorbacher, A.
Title:
Anleitung zum Methodischen Studium der Homöopathie
Subtitle:
für junge Aerzte welche un dieselbe eindringen und sich ernstlich damit beschäftigen wollen
People involved:
Lorbacher, A.
Place of publication:
Leipzig
Year of publication:
1883
Publisher:
Schwabe

Physical location:
Europäische Bibliothek für Homöopathie (EBH), Köthen
Persistent Url:
http://www.digishelf.de/piresolver?id=342617882

Chapter

Structure type:
Chapter
Title:
I. Vorbedingungen und Vorbereitungen für das Studium.

Contents

Table of contents

  • Anleitung zum Methodischen Studium der Homöopathie
  • Title page
  • Introduction
  • I. Vorbedingungen und Vorbereitungen für das Studium.
  • II. Das Studium selbst.
  • III. Praktische Anwendung.

Full text

6 
ausgedehnt zu werden braucht, wie es nöthig, um die ganze Wirkungs- 
sphäre eines Mittels zu erforschen. Für unseren Zweck genügt schon 
das deutliche Auftreten einer Anzahl charakteristischer Erscheinungen. 
Die Prüfung selbst hat zu beginnen mit einer genauen Aufnahme der 
Körperkonstitution, des Temperaments, aller etwa vorhandenen Krank- 
heitsdispositionen oder aus überstandenen Krankheiten zurückgebliebener 
Reste, etwaiger Idiosynkrasien des Prüfers. Dann hat er mindestens 
vierzehn Tage lang sich ohne Arznei zu beobachten, sich über die Be- 
schaffenheit seines Urins und Blutes in relativ normalem Zustande zu 
vergewissern und den Gang aller seiner normalen Körperfunktionen 
genau zu notiren. Hat er auf diese Weise ein genaues Bild seiner 
Leibesbeschaffenheit in relativ normalem Zustande gewonnen, so kann 
er zur Einverleibung des zu prüfenden Medikaments schreiten. Den 
Namen desselben erfährt er am Besten erst nach vollendeter Prüfung 
aus dem denselben enthaltenden und ihm versiegelt zu übergebenden 
Zettel. Um bezüglich desselben alle möglichen Zweifel und Einwände 
von vornherein abzuschneiden, wird es in Gegenwart des Prüfers ent- 
weder von einem selbstdispensirenden homöopathischen Arzte oder von 
einem zuverlässigen homöopathischen Apotheker in den Verdünnungen, 
in welchen es geprüft werden soll, hergestellt, die Fläschchen genau 
signirt und der Sicherheit wegen versiegelt. 
In welcher Reihenfolge, in welchen Zwischenräumen und in welchen 
Dosen die Präparate genommen werden sollen, darüber lässt er sich 
von einem erfahrenen Prüfer genaue Instruktionen geben. Es giebt 
hierbei die während der Prüfung sich herausstellende grossere oder ge- 
ringere individuelle Empfänglichkeit des Prüfers häufig den Ausschlag. 
Bezüglich der Diät ist möglichst wenig an der gewohnten Lebens- 
weise zu ändern, um zu vermeiden, dass schon dadurch abnorme 
Erscheinungen hervorgerufen werden. Nur sind alle etwaigen Antidote 
des zu prüfenden Mittels, sowie Excesse jeglicher Art zu vermeiden, 
sowie alle Gemüthsbewegungen möglichst fern zu halten. 
Ueber die nach Einnahme des betreffenden Medikaments ein- 
tretenden deutlich wahrnehmbaren abnormen Erscheinungen hat der 
Prüfer ein genaues Tagebuch zu führen. Er hat genau zu notiren die 
Zeit des Auftretens der pathogenetischen Erscheinung nach Einverleibung 
des Medikaments, die Dauer, die Wiederkehr, sowie die Stelle und 
Ausbreitung derselben, etwa sich darbietende Umstände, durch welche 
dieselben verschlimmert oder gebessert werden. Doch muss er sich vor 
einem allzu scharfen Beobachten hüten, um Selbsttäuschungen zu ver- 
meiden. Denn es ist eine bekannte Thatsache, dass wir bei aufmerk- 
samem Beobachten des Körpers auch ohne einen Arznei- oder sonstigen 
Reiz subjektive Erscheinungen wahrnehmen, von denen wir sonst nichts 
bemerken. Für unseren Zweck kommen nur die ganz deutlich sich fühlbar 
machenden und wiederholenden Symptome in Betracht. Hat der Prüfer 
eine Anzahl derselben erlangt, von denen er sich sagen muss, dass er 
sie nur dem genommenen Arzneistoffe zuschreiben kann, so kann er 
die Prüfung schliessen. Zur Kontrole ist es nöthig, dass, nachdem er 
den Namen des Mittels erfahren, er seine Resultate mit den von an- 
deren Prüfern erlangten vergleicht. Erst dann wird ihm völlige Gewiss- 
heit werden, dass er sich nicht getäuscht. Doch, und dieser Fall muss 
hier erörtert werden, es ist auch die Möglichkeit vorhanden, dass das 
einverleibte Medikament auf den Prüfer gar keinen Eindruck macht, 
weil er wenig oder gar keine Empfänglichkeit dafür hat. Denn mit dem 
Arzneireize ist es nicht anders, als mit jedem andern. Ein Organismus 
ist mehr oder weniger empfänglich dafür als der andere. In diesem 
Falle ist, nachdem mit verschiedenen Präparaten in verschiedenen Dosen 
Versuche gemacht sind, die Prüfung nicht über 10 —12 Tage aus- 
zudehnen, sondern, ohne sich durch den ersten misslungenen Versuch 
vom Weitergehen abhalten zu lassen, alsbald zu einem anderen Mittel 
überzugehen, und sollte auch dies zu keinem Resultate führen, wenigstens 
noch ein drittes zu versuchen, ehe er von einer weiteren Prüfung absteht. 
Denn es ist mit Gewissheit anzunehmen, dass unter den dreien wenigstens 
eines ist, für welches er Empfänglichkeit besitzt. 
§ 4. Nach dieser Prüfung kann er, um die Probe auf das Exempel 
zu machen, zum klinischen Versuche übergehen. Doch muss dies 
unter Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen homöopathischen Arztes 
und streng nach Hahnemanns Vorschrift geschehen. Die Auswahl 
des Falles bleibt am Besten dem erfahrenen Arzte überlassen und ist 
zur Instruktion am meisten ein solcher geeignet, welcher die hinreichende 
Anzahl charakteristischer Symptome darbietet, damit kein Missgriff in 
der Mittelwahl gut möglich sei. Denn für den homöopathischen Arzt 
ist es mit der formalen Diagnose nicht abgethan. Ist diese Probe, was 
mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen ist, gelungen, so wird der Be- 
treffende mit viel grosserem Vertrauen an das eigentliche Studium der 
Homöopathie gehen und sich durch nichts, mag es ihm noch so fremd- 
artig erscheinen und von seinen gewohnten Anschauungen abweichen, 
von dem weiteren Eindringen in die Sache abhalten lassen.
	        

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