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Singener Zeitung. General-Anzeiger für Singen und Umgebung. Publikationsorgan für die städtischen Behörden. Freies Verkündigungsblatt staatlicher Behörden, Jg. 1923 (13 [14])

Bibliografische Daten

fullscreen: Singener Zeitung. General-Anzeiger für Singen und Umgebung. Publikationsorgan für die städtischen Behörden. Freies Verkündigungsblatt staatlicher Behörden, Jg. 1923 (13 [14])

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Singener Zeitung
Publikationsort:
Singen
Veröffentlichungsjahr:
1910 - 1923
Verlag:
Singener Verlagsgesellschaft GmbH

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3113329-0
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Singener Zeitung. General-Anzeiger für Singen und Umgebung. Publikationsorgan für die städtischen Behörden. Freies Verkündigungsblatt staatlicher Behörden, Jg. 1923
Band, Heft, Nummer:
13 [14]
Publikationsort:
Singen
Veröffentlichungsjahr:
1923
Verlag:
Singener Verlagsgesellschaft eGmbH
Größe der Vorlage:
31,5 x 45,3 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3113329-0_1923

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Feld-Recht der Stadt Müllhausen
  • Titelseite
  • Wir Bürgermeister, Klein- und Groß-Rath der Stadt Müllhausen ...
  • Verzeichnuß der Articklen dieses Feld-Rechts
  • Feld-Recht, der Stadt Müllhausen
  • Register uber das Feld-Recht

Volltext

82 Jo ( 8E& 
(G/75 9 | 
(10-Ste<Of, 
Der 
4 “ ec i I 
Sfadf Shüllhausen. 
ART PPC UL S, Lioems 
Von. den Feld-- Richtern und ihrer Pflicht. 
5. I. 
As Feld -Gericht solle bestehen , aus den jeweiligen. zween Wie das 
Forsimeistern , zween Wegmeistern , und den zween Feld» ZU Sitiät 
und Teichmeistern , und diese zu sprechen haben , über alle und welche! 
Mißbräuch , die auf dem 'Feld , [sowol in den Waldungen ; Sacen dar» 
Strassen'und Wegen, als auf den Aeckern , Matten , 'Re- für gehören. 
7 ben, und anderen Feld - Gütern , wie auch an den Flüssen 
und Wassern , entstehen möchten , damit aller Schaden dißfalls abge- 
wendt ; und die Fehlbare zur-Gebühr gezogen werden. Doch solle da- 
mit einem E, Gescheid, wie auch den E. Sünffren zun Reb -und Acker- 
leuten, an ihren Rechten. und Herfommen nichts benommen seyn. 
9. 2, Obschon diese gemelte Beamtete das Feld - Gericht besißen ,, Wa3dieFelds 
solle doch feiner dem andern in seiner sonderbaren Verwaltung einigen Richter ins 
Eingriff thun "jedoch wann einer des ändern guten Rath und Hülff senders in, 
braucht , sollen'fie einander“getreulich beystehen. men haben. * 
LF. 3, Die verordnete Forsimeister sollen insonderheit gute Aufsicht, ;Pflüht der 
über die Hölßer und Wälder , auch deren Marchen und Steinen haben, Forsmeister:: 
welche die Stadt in hiefigem und. fremden Bahn besißzet , und Sorg tra- 
gen, daß solche in Aufnähm kommen , auch keine nußliche Bäum , änderst 
als im Nothfall , abgehauen werden . Zu den End fie die Wuldiwach 
eißig
	        

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Feld-Recht Der Stadt Müllhausen. Mülhausen, 1773.
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