Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Hegauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1900 (60 [59])

Bibliografische Daten

fullscreen: Hegauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1900 (60 [59])

Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Hegauer Erzähler
Publikationsort:
Engen
Verlag:
Theophil Schneider's Buchdruckerei

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3066108-0
Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
Archive im Landkreis Konstanz
Titel:
Hegauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1900
Band, Heft, Nummer:
60 [59]
Publikationsort:
Engen
Veröffentlichungsjahr:
1900
Verlag:
Theophil Schneider's Buchdruckerei
Größe der Vorlage:
28,0 x 40,7 cm

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=3066108-0_1900

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hegauer Erzähler
  • Hegauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt für den Großh. Amts- und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1900 (60 [59])

Volltext

ẽ 
1. 
—4 ⸗ —P— — N 9 sr 
ßzen erten Uuteraltungeblatte als Gratisbehee. 
X 
esckeint wöchentlich drei mal 
Nantag, Mittwoch und Freitao 
reis vierteljährlich 1M8k. 107. 
frei inz Haus 1 Mk. 65 Pif. 
Engen, Montag, 1. Januar 1900. 
inrr getaer 34 4 
ie ein e Petitzeile oder 
deren —* eeee * — 20 80. Jahrgang 
Pf.: bei größeren Aufträgen Rabatt. 
—— 
Der heutigen RNummer liegt der Wand⸗ 
Kalender für 1900 als Gratisbeilage bei. 
Bestellungen auf den „Hegauer Er⸗ 
zãähler“ fürs neue Jahr können noch 
ebei allen Postanstalten, Briefträgern und 
Sandpostboten, sowie bei unsern Austrägern 
Remacht werden. Die heutige Nummer, 
sowie der Wandkalender werden auf alle 
A noch in den nächsten Tagen eingehenden Be⸗ 
stellungen gratis nachgeliesert. 
Der Verlag. 
Zum nmenen Währschaft srechte. 
Von Referendär Dietrich. 
III. (Schluß.) 
Statt der Anzeige häͤt der Käufer noch 
andere Mittel: Er kann innerhalb der in voriger 
Nr. berechneten Dtägigen Frist Klage gegen den 
Verkäufer erheben; er kann aber auch inner⸗— 
halb der 2tägigen Frist den Antrag beim 
Amtsgericht stellen, daß der Zustand des Tieres 
durch Sachverständige festgestellt wird. (Antrag 
zur Sicherung des Beweises). Der Antrag muß 
dei demjenigen Amisgericht gestellt werden, in 
dessen Bezirk sich das Tier zur Zeit der Antrags⸗ 
fleluung befindet. Da die 2tägige Frist, von deren 
Sinhaltung alles abhängt, sehr kurz ist, 
die Klage aber erst dann als erhoben gilt, wenn 
die Klageschrift dem Beklagten zugestellt ist 
und bis zur Zustellung derselben sehr leicht einige 
Tage vergehen können, so bleibt in den meisten 
Fällen die Anzeige nnnerhalb der 2tägigen 
Frist das am leichtesten zu handhabende Mittel 
gegen den Verkäufer. 
Wäre das Tier schon wieder weiter verkauft, 
und es würde sich noch innerhalb der Gewährfrist, 
die für den ersten Käufer läuft, ein Mangel 
zeigen, so würde dem ersten Käufer und nun— 
mehrigen Verkäufer, falls er von seinem 
däufer „auf Währschaft“ verklagt würde, nur 
ein Mittel zur Verfügung stehen: die Streitver⸗ 
kündung. Hier wird man sich schleunigst an 
das Amtsgericht wenden. 
In allen Fällen merke man sich nur das: Mit 
der 2tägigen Frist läßt sich nicht spaßen! — Von 
der Einhaltung derselben hängt alles ab. Natürlich 
kann auch bei erfolgter Anzeige noch Klage — 
die Währschafteklage — erhoben werden. Man 
beachte aber, daß die Klage in 6 Wochen, von 
vem Gude der Bomähnrftrist en gerochnot 
Zum neuen Jahrhundert. 
Die zwöifte Stunde schallt ein Grabgeläute 
In dumpfem Ton durch die Eylvesternacht, 
Das alt' Jahr hundert stieg zu Grabe heute, 
Zin nen Jahrhundert ist sür uns erwacht. 
Wir treten grüßend ein in seine Hallen, 
Was birgt es wohl für uns in seinem Schoos? 
Die wir in diesem Erdenthale wallen, 
Es führt uns wohl hinüber klein und groß. 
Das Leben ist von stetem Kampf begleitet, 
ks ist der Kampf des Willens mit der Pflicht 
Und wer nicht kämpft und immer mutig streitet, 
Erreicht den Frieden seiner Seele nicht. 
Die Jugend hofft noch viele Lebensjahre, 
Sie träumet stets von ungetrübtem Glück; 
Der Greis steht an der Schwelle seiner Bahre 
And schaut auf lange Lebenszeit zurüc. 
Der Friedliche wird immer Freunde finden 
Und wer genügsam ist, zufrieden sein, 
Wenn auch die Jahre freudenlos verschwinden, 
Die Hoffnung wird ihm Mut und Kraft verleih'n. 
Dem Geizigen wird keine Freude winken, 
Denn seine Habsucht wird wohl nie gestillt 
Er sicht mit Lust sein Gold und Silber blinken, 
Doch bleibt sein Hoffen immer unerfüllt. 
Wo Neid und Haß in einem Herzen walten, 
Da findet Freude niemals einen Raum, 
da wird die Liebe immer mehr erkalten, 
Des Nächsten Glück bringt ihn in Wut und Schaum. 
Drum wollen friedlich wir das Jahr beginnen. 
Dem Gabenspender immer dankbar sein 
Mag auch die Zeit im Sturmschritt uns verrinnen, 
Wir wollen uns der Erdenlebens freu'n. 
Riedheim. 1. Januar 1900. E. Prefser. 
7 
verjährt und lasse sich daher nicht mit leeren Ver⸗ 
prechungen von dem Verkäufer abspeißen. 
Hat der Käufer die Anzeige vom Vorhandensein 
„on Währschaftsmängeln innerhalb der vorge 
chriebenen Frist gemacht, so hat er Anspruch auf 
Vandelung, d. h. auf Rückgängigmachung des 
daufes: der Käufer erhält den bezahlten Kauspreis 
iebst 42/0 Zins vom Zahltage an wieder, ferner 
zie Kosten der Fütterung und Pflege, der tier— 
rztlichen Untersuchung, der etwa nötig gewordenen 
ötung und Wegschaffung des Tieres, wogegen er 
ich den gezogenen Nutzen (z. B. die erhaltene 
Rilch, Benützung des Tieres zum Fuhrwerk u. s. w.) 
n Anrechnung bringen lassen muß. Hat der 
däufer in der Zwischenzeit das Tier beschädigt, so 
nuß er diesen Schaden tragen. Der Verkäufer 
agegen muß das Tier wieder zurücknehmen und 
em Käufer den oben bezeichneten Ersatz leisten. 
Aber nicht nur, wenn das Tier noch am Leben 
t, findet Rückgängigmachung des Kaufes — 
Vandelung — statt, sondern auch dann, wenn 
as Tier geschlachtet ist. Das ist aber nicht so 
u verstehen, als ob nun der Verkäufer das Fleisch 
sehmen müsse und dem Käufer den Kaufpreis zu 
ersetzen habe. An die Stelle der Rückgewähr hat 
er Räufer den Wert des Tieres zu vergüten, 
8 487 Abs. 2 des bürgerlichen Gesetzbuches), d. h. 
— 
nachung des Kaufes und infolge des Mangels hat. 
Beispiel: Die verkaufte Kuh ist mit Tuberkulose 
ehaftet. Der Kaufpreis beträgt 600 Mk. Das 
Tier ist geschlachtet. Infolge des Mangels beträgt 
der Wert des Tieres noch 280 Mk. Der Ver— 
äufer hat bei Wandelung vom Käufer diesen 
Vert — 280 Mk. — zu beanspruchen, wogegen 
ser Verkäufer dem Käufer den bezahlten Preis mit 
300 Mk., Zins, Kosten u. s. w. zu erfetzen hat. 
das praktische Resultat ist: Der Verkäufer 
rhält 320 Wik, wobei die Kosten, Zinsen, gezogene 
Nutzungen u. s. w. nicht berücksichtigt sind, eben⸗ 
owenig die Schäden, die der Käufer etwa, weil 
elbstverschuldet, zu tragen hat. Der Käufer behält 
sas Fleisch. 
Zum Schlusse noch kurz Folgendes: Hat der 
Berkäufer den Mangel gekannt und arglistig ver⸗ 
chwiegen, so hat der Käufer neben dem Anspruch 
uuf Wandelung auch Anspruch auf Schadensersatz. 
In diesem Falle ist zwar die Einhaltung der 
rdtägigen Frist für den Anspruch nicht absolut 
notwendig. Trotzdem wird sich die Einhaltung 
)erselben empfehlen. 
Eine Abweichung gegenüber dem bisherigen Recht 
st die. daß die Währschaftsfristen durch Vertrad 
verlängert oder abgekürzt werden können. Diesc 
Berträge können sowohlschriftlich als mündlich 
ibgeschlossen werden. Für den mündlichen Vertrag 
zilt der Satz: „Ein Mann, ein Wort.“ Jedenfalls 
'ann nicht genug betont werden, daß die Parteien 
ich bestimmt und klar auszudrücken haben. 
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der 
däufer zusagen läßt, das verkaufie Tier habe be— 
timmte Eigenschaften. Man soll nicht jedes 
Unpreisen als Zusage auffassen. Denn er— 
ahrungsgemäß wird jeder Verkäufer seine Sachen 
oben, um sie so besser an den Mann zu bringen. 
Im eine feste Grundlage für zugesagte Eigen— 
schasten zu gewinnen, sollten die Parleien auch hier 
zine feste Frist bestimmen, so daß der Verkäufer 
nur dann dafür haften soll, wenn die zugesagte 
Eigenschaft sich innerhalb der vereinbarten Frist 
us nicht vorhanden zeigt. Für die Berechnung 
dieser Fristen gilt dasselbe, wie bei den gessetzlichen 
Währschaftsfristen; ebenso bezüglich des Anspruches 
zuf Wandelung. 
Da das neue Recht am 1. Januarl900 
in Kraft tritt, so werden alle Vertraͤge, die nach 
diesem Zßeitpunkte abgeschlossen werden, auch nach 
dem neuen Recht beurteilt. 
Alle Verträge dagegen, die vor dem 1. Januar 
900 abgeschlossen wurden, unterliegen dem bis— 
gjerigen Recht. Wer also am 31. Dezember 1899 
ein Pferd kauft, hat seinem Verkäufer gegenüber 
in Recht auf Gewährleistung für schwarzen Staar. 
Wird der Vertrag dagegen am 1. Januar 1900 
abgeschlossen, so fällt die Gewährleistung für 
chwarzen Staar — wenn nicht ausdrücklich 
das Gegenteil bedungen — weg, weil der 
schwarze Staar beim Verkaufe von Pferden nach 
dem neuen Recht kein gesetzlicher Währschaftsmangei 
nehr ist. Darauf ist für die Uebergangszeit wohl 
zu achten. 
J 
* 
Wer sich über das neue Waährschaftsrecht eingehend 
prientieren will, dem ist zu empfehlen: „Die Gewährleisiung 
hbeim Tierhandel nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetz- 
uche. Gemeinverständlich für Nichtjuristen dargestellt von 
zudwig Meinhard, Großh. Landgerichtsrat in Karlsruhe. 
darlsruhe Rraun'iche Sofhrnartea. VPreis 40 Pig. 
EK. Vom Kriegsschauplatz. 
Ueber Paris wird gemeldet, daß das Kriegsamt 
eine geheim gehaltene Information erhalten habe, 
wonach sich in Kopstadt mindestens 30000 Afri— 
tander in offenem Aufruhr befinden. In 
De Aar seien die Generäle Frenscch und Gataere 
hart bedrängt von den Oranje-Freistaat Buren. 
AIhre Norbindungen soeien durch die aufständischep 
32 * erklären ließ, daß die Herzogin Jutta die beduagene 
Die gesanden Kranken. Matgist zwar erhalten, daß das Kapital gzene 
Heiteres aus der Geheimgeschichte Montenegros. Strelitz verbleiben soll und nur die Zinsen der Mit— 
gift dtrekt durch das deutsche Koasulat, nicht wie ge— 
wünfcht der fürstlich Nikolau'schen Kasse, sondern nur 
dem Kronprinzen Daailo ausbezahlt werden sollen, 
und zwar in haltjährigen Raten. 
So was! Fürst Nikolaus war über diese Wendung 
außer sich und traf nun alle Anstalten zum Rückzuge, 
inden er offiziös den armen Kronp inzen Danilo 
rank, sogar unheilbar krank werden ließ, infolged ssen die 
Berlobung aufgelöst werden müßte. Die Nachricht 
zing in alle Welt, sie stand in auswäriigen Blättern 
„edruckt, nur das offizielle montenegrinische Staats⸗ 
organ nahm keine Notiz von der Krankheit des Kron⸗ 
vrinzen, und zwar aus guten Gründen. Der Kron—⸗ 
2rinz Dantlo, der, nebenbei bemerkt, ein kerngesunder 
Sommn der Schwarzen Berge ist und sih um Regierungs— 
angelegenheiten, da diese in Montenegro höchst lang⸗ 
weilig sind, und ebenso um die Außenwelt sehr wenig 
kümmert, liest nur den z veimal wöchentlich erscheinenden 
„Regierungs boten“, und auch diesen nur, wenn er ab⸗ 
olut nichts weitex mit der Zeit anzufangen weiß. 
So kam es, daß Danilo fücr die Welt, außer Monte⸗ 
negro, krank, sehr kranuk war, ohne daß er selbst davon 
die geringste Ahnung hatte. 
Der Fürst erteist⸗ soso t Bozo Petrovie den Auf⸗ 
trag, am Strelitz'schen Hofe Anfragen über die Gründe 
zu halten, weshalb das Kapital nicht, wie verabredet, 
acht Tage vor der Trauung durch die deutsche Bank 
der fürstlichen Kasse zugeführt werden soll. Mecklen⸗ 
hurg⸗ Strelitz verhielt sich dieser Frage gegen⸗ 
Herzozin Jatta von Mecklenburg Strelitz, die Ge— 
nahlin des Ert prinzen Danilo von Montenegro, hat, 
o schreibt das Neue Wiener Tagblatt, eine Mitgift 
»on einer Million und zweimalhunderttausend Mark 
rhalten; aber wegen der Art der Auszahlung dieser 
Vetgift wäre es beinahe — ohne daß die zunächst 
zeteiligten, der Erbprinz und die Herzogin, eine 
lhnung davon gehabt hätten — zu einer Auflösung 
er Verlobung gekommen. Die Sache verhielt sich so: 
dach guter, alter moptenegrinischer Sitte sollen alle 
Helder, gleichviel ob sie für den Erbprinzen oder sonst 
inen Argehdrigen der fürstlichen Famil'ie bestimmt 
ind, in die Kasse des alten Fürsten fließen. Dieser 
zitte sollte sich nun die künftige Erbprinzessin Jutta 
benfalls fügen, da sie doch nun ein Mitglied des 
Fürstenhauses werden sollte. Am Mecklenburg; Stre— 
itzschen Hof war man aber ganz anderer Ansicht und 
ounschte, daß die 1, 200, 000 Mark in die Kosse des 
ungen Ehemannes, des Erbprinzen, kommen oder 
yon diesem außerhalb des Fürstentums Montenegro 
eponiert werden. Die Bedingungen der Verbindung 
wvaren durch den Anverwandten des montenegrinischen 
Fürstenhauses, den Ministerpräsidenten Bozo Petrovie, 
and dem Minister des Hauses Mecklenburg- Strelitz 
inter Zustimmung des Kaisers von Rußland und des 
Königs von Preußen festgesetzt, die Mitgift klar und 
»eutlich stipalirt wor den, als nur wenige Wochen vor 
sem Tage der Trauung das Haus Mecklenburaga-⸗ Strelitz
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Zeitschriftenband

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Zeitschriftenband

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Hegauer Erzähler. Verkündigungs-Blatt Für Den Großh. Amts- Und Amtsgerichts-Bezirk Engen, Jg. 1900. Theophil Schneider’s Buchdruckerei, 1900.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet die vierte Ziffer in der Zahlenreihe 987654321?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.