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Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Alte Drucke
Titel:
Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
Untertitel:
zusammen getragen im Jahr 1780
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1780
Verlag:
Mülhausen
Größe der Vorlage:
4 S.

Signatur:
Ra F I 6
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1844813193

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Gerichts-Ordnung 2ter Theil

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
  • Titelseite
  • Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...
  • Gerichts-Ordnung 1ster Theil
  • Gerichts-Ordnung 2ter Theil

Volltext

DZ 200-0. S5 
2) betreffend das Solidum der Gemeinderen. 
Ad ged. Art. XXXIL &. i4 
Da auch die' Gemeinder die sich im Ragionen - Buch unterschrieben 
in Solidum- für die Societzt zu zahlen schuldig find , es seye dann mit 
Exception und nur für eine gewisse Summa beschehen, die man Comman: 
dite nennt , fich aber Fälle ereignen fönnen, wo es mit der Societzt zum 
Falliment fommt, und ein Gemeinder noch Particular- Mittel hat, die 
er nicht In"die Societzt geschossen, oder wo der Gemeinder viele Parti- 
cular- Schulden hat , die aus diesen Particular. Mittlen allein nicht fön- 
nen- bezahlt werden. 
1. So solle bey sich ereignenden Concurs » Fällen einet Soviet: 
die ganze vorhandene Societzts - Mala unter die samtliche AslociEs nach 
dem Antheil sv jeder in der Societxt gehabt (und zwar ohne Achtung 
auf dessen Einschuß oder dessen sv ihme auf seinen Conto in den Büche- 
ren zu gut kommt) getheilt, dieser Antheil alsdann zu dessen Particular. 
Masta geschlagen , und darauf. sv wohl die samtliche Societzts- als des 
Allocie Particular - Creditoren collociert , und es also successive mit ei- 
nes jeden Aslocie Particular- Massa gehalten werden. 
2. Wann alsv z. E. in einer Societzt, deren Sachen zum Concurs 
erwachsen, 3. Allocies wären, welche in gleiche Theile giengen, und der 
Societzts = Fond bestünde annoch aus L. 24090, sv.wurde einem jeden 
Derselben I. 3500, zugetheilt und diese zu dessen Particular - Massa geschla- 
gen, auf welche beyde vereinigte Massen sv dänn sv w9hl die Societxtgs- 
als Particular - Creditoren und also bey jedem Allocie collociert wurden, 
Wäre aber der Antheil der Allvcies ungleich , alsv daß einer z. E. für x 
und 2, andere jeder nur für 3 öder einer für 2 und der andere für 2 in 
der Societzt stünden, sv solle in obiger Repartition jeweilen die Propor- 
tion eines jeden Antheils oblerviert werden, 
. 3. Sollte es auch im Gegensa mit einem. Allocie besonders wegen 
alszuvielen Particular - Schulden zum Falliment fommen , und mit der 
Societzxt nicht, sv wird alsdann aus der Societzts- Masa herausgezogen, 
was diesem Allocie auf den Bücheren zu gut kommt, dieser Vorschuß zu 
seiner Particular- Massa geschlagen , und die Particular- Creditoren allein 
darauf angewiesen. 
4. In allwegen sollen nur.für Societzts- Creditoren gehalten wer- 
den, die laut denen Bücheren oder ihren in Handen habenden Titres auf 
Die Societzt fich als solche erweisen, 
ie <| . Ie
	        

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Neue Zusätze Und Erläuterungen Der in A. 1740. Gedruckten Statuten Und Rechten Der Stadt Müllhausen. Mülhausen, 1780.
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