Digishelf Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Bibliografische Daten

fullscreen: Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Alte Drucke
Titel:
Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
Untertitel:
zusammen getragen im Jahr 1780
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1780
Verlag:
Mülhausen
Größe der Vorlage:
4 S.

Signatur:
Ra F I 6
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1844813193

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Gerichts-Ordnung 2ter Theil

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Neue Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
  • Titelseite
  • Neue Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...
  • Gerichts-Ordnung 1ster Theil
  • Gerichts-Ordnung 2ter Theil

Volltext

"2538 ) 0 ( 68>- 
| Pag« 90. ad Art. XXV. 
Von den Zugs - Gerechtigfeiten 8, 20. 
„ laut Gr. R. Erk. vom 15, Aug. 1771. 
Da laut Zusaß vom 7. Aug." 1748. auch die in der Canzley nicht 
verschriebene Kauf , wann sie bona fide zugegangen , für gültig erkant 
werden , sv sollen 
1. Die schon seit 2, Fahren also. verkaufte Güter , dem Bug nicht 
mehr unterworfen seyn. | 
2, Und was die künftige dergleichen Kauf anbetrift, wann die Par- 
theyen einander trauen , „und den Kauf. in der Canzley nicht verschrei- 
ben wollen , . die sollen. alsdann auch /in dem nemlichen Termin der 32, 
Fahren von dem Zug-Necht befreyt und gefichert werden, 
3. Jedoch also,' daß wann "ein! sölcher Käufer um den Termin 
des Zugs zu verkürzen , schon seinen Kauf auf dem Rufsteglein ausfün- 
den liesse , er deßwegen kein mehreres Recht haben , sondern die hier an- 
geseßte 6. Wochen nur denen in der Canzley verschriebenen Kaufen ans 
gedeihen sollen. ' 
| Pag«' 106: 107: „ads Art; KKK 
Von Gemeinschaffken "und, Söcietvten, 
1) betreffend das Ragionen- Buch, 
Da zum Nuten. der Händlung und. zur Sicherheit des Publici 
saut Gr. R. Erk. vom 28.'Novembr, 1763. auch alhier ein .Ragionen- 
Buch eingeführt worden ; welches unter der Dire&ion E. L, Dire&orü 
der Kaufmannschafft stehet, und in. der Canzley aufbehalten wird , so 
solle es ferners dabey verbleiben. 
1. Und sollen "in "dieses Buch sv wohl diejenigen Negotianten die, 
für fich allein handeln , mit ihrem Tauf - und Zunahmen und dem 
Nahmen ihrer Handlung / als diejenigen so in einer Societxt stehen , 
mit dem besondern Nahmen eines jeden Gemeinders, und mit der Pir- 
ma ihrer Handlung , desgleichen die sv genannten Commanditen jewei- 
len eingeschrieben werden, 
3. Wer allein handelt , svll nicht befügt seyn seinem Nahmen das 
Wort Compagnie beyzuseßen. Der Commandite soll auc< die Summa 
für die er in die Societzt trittet, dem Ragionen - Buch einschreiben , 
aber weiters sein Nahme in der Societxt nicht pariren, 
3. Wann eine Separation in einer Societzt geschieht , oder ein 
neuer Gemeinder beytrittet , oder die Wittfrau und Erben eines verstor- 
henen Gemeinders die Handlung fortführen , oder der Commandite aus 
der Societzt gehet, überhaupt bey einer jeden Veränderung , solle jeweilen 
solches zum Bericht des Publici , dem Ragionen - Buch einverleibt, und 
denen samtlichen zu der Zeit fich befindenden Societzts - Creditoren ein- 
heimisch und fremd , notiticirt werden / und sv lang solches nicht ge- 
schieht , die vorigen Unterschriften bey ihrem Obligo bleiben, 
2) betref:
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Neue Zusätze Und Erläuterungen Der in A. 1740. Gedruckten Statuten Und Rechten Der Stadt Müllhausen. Mülhausen, 1780.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.