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Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Bibliografische Daten

fullscreen: Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Alte Drucke
Titel:
Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
Untertitel:
zusammen getragen im Jhar 1768
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1768
Verlag:
Mülhausen
Größe der Vorlage:
6 S.

Signatur:
Ra F I 6
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1844812421

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Gerichts-Ordnung 1ster Theil

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zusätze und Erläuterungen der in A. 1740. gedruckten Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen
  • Titelseite
  • Zusätze und Erläuterungen der ... Statuten und Rechten der Stadt Müllhausen ...
  • Gerichts-Ordnung 1ster Theil
  • Gerichts-Ordnung 2ter Theil
  • Erbrechtens erster Theil
  • Erbrechtens zweyter Theil
  • Ehegerichts-Ordnung
  • Feld-Recht

Volltext

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Zusäße und Srläuterungen 
der in A, 1749, gedruckten 
STATUTEN und Rechten 
py 
Stadt KWüllhausen 
/ 
zusammen getragen im Jahr 1768. 
<< 7 SCC EE 
Ihts -Jednung 1:7 Theil 
erichts - Drdnung ue Dheil, 
Pag. 3. ad Art. IV. 
Von den Fürsprechen, 5. 6. 
CQdAut Erkantnuß E. E. Grossen Raths vom 7. Junii 1759. ist eine neue 
Tax - Ordnung gemacht worden , darinnen alle Rechts - und Ges 
richts - Kösten , auch der Amt - Knechten und andere Gebühren besser 
erläutert sind , dadurch ist in Ansehung der Fürsprechen Lohn der Umn- 
terscheid zwischen Einheimischen und Fremden aufgehoben und selbiger in 
EAN Sachen vor Gericht auf 5. ß. vor Rath aber auf 10, ß, ge 
sezt worden, in wichtigeren Fällen auch auf 15. und 20, ß. 
Pag. 22. ad Art. XIX. 
Von verschriebenen Unterpfänderen. 5. 6. 
laut Gr. R. E. vom 6, Apr. und 24. 7br. 1752. 
Damit man auf einen erhaltenen Zug- und Einsaz- Brief nicht genöd- 
thiget werde, sein Recht innert den nächsten drey Jahren auszuführen oder 
nach Verfliessung derselben zu erneueren , sv svll ein Zug- und Einsaz- 
Brief auch über drey Jahr währen und entweder als eine Special -Hy- 
othec , wenn er auf ein besonderes Stück Gut 3 oder als eine General- 
Ppotkec , wenn er auf das samtliche Vermögen genommen worden , 
von dem Dato an da ihn der Creditor erhalten hat , zu allen Zeiten 
ohne Erneuerung gelten. 
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Zusätze Und Erläuterungen Der in A. 1740. Gedruckten Statuten Und Rechten Der Stadt Müllhausen. Mülhausen, 1768.
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