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Des Erb-Rechts Der Stadt Mülhausen, Erster und Zweyter Theil

Bibliografische Daten

fullscreen: Des Erb-Rechts Der Stadt Mülhausen, Erster und Zweyter Theil

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Sonstige gemeinfreie Werke
Titel:
Des Erb-Rechts Der Stadt Mülhausen, Erster und Zweyter Theil
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1766
Verlag:
Mülhausen
Größe der Vorlage:
46 S., [4] Bl.

Signatur:
Ra F I 6
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1844812316

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Bau-Recht der Stadt Mülhausen

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Wir Burgermeister Klein- und Groß-Rath der Stadt Mülhausen

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Des Erb-Rechts Der Stadt Mülhausen, Erster und Zweyter Theil
  • Des Erb-Rechts der Stadt Mülhausen, erster und zweyter Theil
  • Wir Burgermeister Klein- und Groß-Rath der Stadt Mülhausen
  • Verzeichnuß der Articlen dieses Erb-Rechts. Erster Theil
  • Anderer Theil
  • Des Erb-Rechts der Stadt Mülhausen erster Theil
  • Des Erb-Rechts anderer Theil
  • Register, über den ersten und zweyten Theil des Erb-Rechts
  • Bau-Recht der Stadt Mülhausen
  • Wir Burgermeister Klein- und Groß-Rath der Stadt Mülhausen
  • [Verzeichnuß] Bau-Recht der Stadt Mülhausen
  • Bau-Recht der Stadt Mülhausen
  • Register über das Bau-Recht

Volltext

' Da 
OS. Ge Atz & 55 
Zr Wurgermeister Flein 
und Vroß - Rath der Stadt 
: Kulhausen urfundenhiemit 3 Dem- 
nach Wir in Betrachtung der öffte- 
ren Streitigkeiten, so aus Anlaß der Gebäuen in 
Unserer Stadt-entstanden, für nothwendig zu seyn 
erachtet , Unsere Bau-Ordnung auf ein neues zu 
durchgehen , und in unterschiedlichen Versammlun- 
gen des Nähern zu überlegen , sodann alles in nach- 
stehende ausführliche Ordnung zusammen zu fassen , 
und durch offentlichen Druck bekannt zu machen. 
Als wollen und befehlen Wir, daß sowohl Unse- 
vegeordnete Bau-Richter , in denen Streitigkeiten, 
so für sie kommen werden ; als Unsere Burger in ih- 
ren Bau-Geschäfften „in das künfftige sich nach sol- 
<er durchaus richten sollen. Geben und beschehen 
den 10. May 1742... 
NE Bau»
	        

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Des Erb-Rechts Der Stadt Mülhausen, Erster Und Zweyter Theil. Mülhausen, 1766.
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