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Ehegerichts-Ordnung der Stadt Müllhausen

Bibliografische Daten

fullscreen: Ehegerichts-Ordnung der Stadt Müllhausen

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Sonstige gemeinfreie Werke
Titel:
Ehegerichts-Ordnung der Stadt Müllhausen
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1776
Verlag:
Mülhausen
Größe der Vorlage:
[2] Bl., 23, [1] S., [1] Bl.

Signatur:
Ra F I 6
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1844812219

Index

Strukturtyp:
Index
Titel:
Register uber die Ehe-Gerichts-Ordnung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ehegerichts-Ordnung der Stadt Müllhausen
  • Titelseite
  • Wir Bürgermeister Klein- und Groß-Rath der Stadt Müllhausen ...
  • Verzeichnuß der Articklen dieser Ehegerichts-Ordnung
  • Ehegerichts-Ordnung, der Stadt Müllhausen
  • Register uber die Ehe-Gerichts-Ordnung

Volltext

Rettisker. 
Irrthum in der Haupt - Sach hebet das Ehever- Scheidung zu Tisch und Beth was fie seye. 17 
sprechen auf. 56 = = = aus welchen Ursachen und auf was 
- "= "= = = = = = = hebet die Ehe auf. weise selbige zu erkennen, 18 
. 17 = = = wie dem unschuldigen Theil vie Nah- 
Jungfrau - Raub , wird mit dem Tod ge- s rung zu verschaffen. 48 
strafft. 19 Schwägerschafft , schliesset alle Heurath in auf- 
- "= == = = = sy mit Willen der Ge- und absteigender Linien 
raubten geschiehet , wie ans. 7 
zu strafen; << 3x9 - = = = = iy welchem Grad solche die 
Jungfrauschafft verlohrne , hebet' das Ehever- Heurath hindere. 7.9 
sprechen auf. ; 6 = = > = = Wenn solche die Ehe nicht hin- 
Juramentum Purgatorium , wann selbiges bey dere. 8. 9 
Schwängerung einer Person Plaß habe, xx = = = = = in welchem Fall die sonst er- 
| ; laubte Heurathen abzuleh- 
an Kindstatt angenommene kan man nicht heu- nen. 8. 9. 
kathen. + 7 = = - = - wWievielGrad dersekben seyen. 8 
Kinder Ae et Eltern Consens zur Ehe er- = = - = + entstehetauch durch die Hure- 
fordern. T rey. 8 
- = Wie die ungehorsamen zu bestrafen. 5 GSchwängerung, wann bey Eheversprechen solche 
* = Hneheliche, wem deren Erhaltung aufzu- unterloffen , wie alsdann zu 
bürden, und wie selbige ein- 4 halten. 45 
zurichten. 17,12 - =*= = - verbindet den Urheber die Ge- 
- = Weme svlche bey der Ehe - Scheidung schwängerte zu heurathen. 
zuzuerfennen. . I5 “2 20.11 
- = = wenn solche durch frühzeitigen Bey- = - . innert wie viel Zeit selbige an- 
schlaff erzeuget , sind ehrlich. 20 zugeben. IT 
Kirchen - Buß , wie solche gegen Ehebrechern zu wann die Weibs - Person da- 
üben. ZU 12. (6qurs zu anlaß gegeben , wie es 
Klag , wie selbige einzuführen. <--> I dann zu halten. IL 
Kläger , soll in Person erscheinen. WEER wann mehr dann einer daran 
- - faneine fremde abwesende Person hier Utsach gewesen, wer Vatter 
nicht belangen. 2 seymmüsse. IL 
- = dussert in gewissen Fällen, - 40 wie mat sich der Anklag loß- 
- = waser bey Klag der Scheidung in acht „machen könne. 4X 
zu nehmen, M4 - wann sich einer deren rühmet , 
Krankheit währender Ehe hebet dieselbe nicht wie folches zu bestraffen. 12 
auf, : ; I7 - = = = - Wänt sölche geschichet die Ehe 
Kupplerey, Straff derselben. 0 21 zu erzwingen , oder daraus 
| . eine Ehe entspringet, wie als- 
Landes - Verweisüng - eine Ursac<h zur Ehe- | .. dann zw bestraffen. 202 
Scheidung. nh 17 Sponsalia. ( Vid. Eheversprechen ) 
Linea Collateralis., Was und wie viel Gattun- Straffen, weme-felbige Eth. 3,12 
gen deren seyen. 7,8 Stütraff des ersten Ehebruchs. IZ 
Nothzwang, wird mit dem Tod gestrafft. 19 = = des zweyten und dritten. 45 
- = = = Was die unschuldige Person dabey = = aus wessen Guth selbige bey der Ehe- 
- zubeobachten. - 19 scheidung zu entrichten. 14. feq. 
- = - - in welchemFall die Straf zumil-/Z. | | | 
dern. «19 Tisch-und-Beth- Scheidung, ( Siehe Schei- 
= = = = fn jungen Knaben und Maäagdlein, dung. )-- | 
wie zu bestraffen. 45 Tide "Si , eine Ursach zur Ehe- - Schei- 
: ung. 17 
Proclamation der Ehe in der Kirche soll drey- ... m 
mal geschehen, 4 Verbüchtsge Bersonen , wie mit solchen zu ver- 
ahren. I3 
G Verlas-
	        

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Ehegerichts-Ordnung Der Stadt Müllhausen. Mülhausen, 1776.
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