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Rumes

Bibliografische Daten

fullscreen: Rumes

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland
Autor:
Amlacher, Albert
Titel:
Rumes
Untertitel:
aus Vergangenheit und Gegenwart einer siebenbürgisch-sächsischen Dorfsgemeinde
Beteiligte Personen:
Amlacher, Albert
Publikationsort:
Hermannstadt
Veröffentlichungsjahr:
1912
Verlag:
Krafft
Größe der Vorlage:
52 S.

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
Ca ALTB 49
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1826524916

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
7. Die Schule

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Rumes
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • Geleitswort
  • 1. Ortsgründung und Blütezeit
  • 2. Türkennot und Niedergang
  • 3. Der Kampf mit den Edlingen
  • 4. Im Ringen mit den Volksfremden
  • 5. Deutsche Zuwanderung
  • 6. Die Kirche
  • 7. Die Schule
  • 8. Der Pfarrhof
  • 9. Die Pfarrherren
  • 10. Der Besitz der Kirche
  • 11. Episode aus der Zeit der Kommassation
  • 12. Das heutige sächsische Rumes

Volltext

24 
war ein gewöhnliches Bauernhaus, dem man noch ein Zimmer vorgebaut 
hatte; durch das Wohnzimmer des Lehrers ging man in die Schulstube. 
Der Lehrer ward bis tief hinein ins 19. Jahrhundert jedes Jahr „gedingt“, 
daher es einen Wechsel ohne Ende gab. Daß bei solchem Brauche herzlich 
wenig gelernt wurde, im besten Falle ein wenig Lesen und Katechismus, 
ist klar. So kommt es, daß in den Akten des 18. bis herauf in die 
Mitte des 19. Jahrhunderts alle Urkunden bloß mit dem Fingersiegel 
bekräftigt werden, weil das Schreiben eine zu wenig geübte Kunst war. 
Das Wesen der alten Schule, ihre Arbeit und den Lehrer beleuchtet 
wohl am besten die vom „Lokal-Konsistorium“ unter Pfarrer Schelker 
am 26. Januar 1801 beschlossenen Vorschrift für den Schulmeister, 
die also lautet: 
„J. Soll der Schulmeister unter der Zeit, wo die Kinder zu unter⸗ 
weisen sind, sich auf keine Art von der Schule wegbegeben. 
2. Soll er gehalten seyn, Mitwoch und Samstag nach Mittag 
mit der Schul Jugend zu catechisiren, den Schul Knaben aber die vier 
Rechnungen mit nach und nach auf eine bescheidene Art beyzubringen. 
3. Sollen alle Sontäge die Kinder aus der Kirche in die Schule 
gehen, woselbst die größeren aus dem Evangelium vermög ihren Geistes 
Kräften, einen oder zwei Verschen zu lehrnen und aufzusagen haben 
werden, den kleineren aber wird er ein Latein mit nach Hause zu 
geben haben. 
4.. Wird er dazu verpflichtet, an Sontägen in der Vesper seine 
Schul Jugend in das Chor zu versammeln, daselbst Kinderlehre zu 
halten, und ihnen den Categismus begreiflich zu machen. 
5. Die größeren Knaben im Schreiben zu unterweisen. 
6. Mitwoch und Sonnabend zu untersuchen, ob die Kinder sich 
auch reinlich halten, um sie an Ordnung und Reinlichkeit zu gewöhnen, 
denn jung gewohnt ist alt gethan. 
7. Wird sich der Schulmeister in seiner Kleidung vor andern zu 
distinguiren haben und nicht im Ort und Szäßvaäros zur Schande anderer 
Schul Lehrer mit der Kappe herumstreifen. 
8. Ist hinterbracht worden, daß er mit der Tobaks Pfeife oft biß 
in die Kirche gehet, ja auch da mittels läuten fortraucht, was sehr 
sträflich ist und bey schwerer Ahndung zu beseitigen kömt. Endlich 
9. des Schlafens unter der Predigt zu enthalten und seinen Lehr⸗ 
lingen mit guten Beispielen vorzugeen, ansonsten er bey nicht Erfüllung 
seiner Pflichten vermög gefaßten Schluß ohneweiteres beseitigt werden wird.“ 
Aber auch die Bezüge des Lehrers waren bescheiden genug. Von
	        

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Zitierempfehlung

Amlacher, Albert. Rumes. Krafft, 1912.
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