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Bundesgesetz betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen

Bibliografische Daten

fullscreen: Bundesgesetz betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen

Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Deutsche Bevölkerungsgruppen im Ausland
Titel:
Bundesgesetz betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen
Publikationsort:
[S.l.]
Veröffentlichungsjahr:
1888
Verlag:
[Schweizerischer Bundesrat]
Größe der Vorlage:
15 S.

Physikalischer Standort:
Verbundzentrale des GBV (VZG), Göttingen
Signatur:
Ca ALTB 217
Persistente Url:
https://www.digishelf.de/piresolver?id=1823690718

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft ... beschließt:

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bundesgesetz betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen
  • Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft ... beschließt:

Volltext

DT 
Tugo Grotfhe 
25) 
Bundesgesetz 
hatreffand 
den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen. 
(Vom 922. März 1888.) 
Die Bundesversammlung 
der schweizerischen Eidgenossenschaft, 
in Vollziehung des Art. 34, Absatz 2, der Bundes- 
verfassung und in Revision des Bundesgesetzes vom 
24, Dezember 1880; 
nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates 
vom 6. Juni 1887. 
beschliesst: 
Art. 1. Die im Art. 34, Absatz 2, der Bundes- 
verfassung vorgesehene Aufsicht über den Geschäfts- 
betrieb der Auswanderungsagenturen wird vom Bun- 
desrate unter Mitwirkung der kantonalen Behörden 
ausgeübt. 
Den letztern liegt insbesondere ob: 
a) die Vorprüfung darüber, ob die Bedingungen, 
von denen das Gesetz die Ausstellung eines Pa- 
tentes oder die Genehmigung der Anstellur” von 
Unteragenten abhängig macht, bei der 
oder Unteragenten vorhanden sind 
h) die strafrechtliche Verfolgung der 
Art. 18 (Schlusssatz) und Art. 19 di&s -s Ger 
zu Ahnrteilung unterstellten Perkönen 
N 
Ca 
ALTR 217
	        

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Zitierempfehlung

Bundesgesetz Betreffend Den Geschäftsbetrieb Von Auswanderungsagenturen. [Schweizerischer Bundesrat], 1888.
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